Typische Fehler bei der DSFA-Erstpruefung
Direktstart: lesen, entscheiden, liefern
Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
- Frist oder Sofortrisiko.
- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
- tragende Tatsachen aus dem Material.
- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.
Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.
Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.
Wann dieses Modul hilft
- Vor Freigabe einer DSFA durch den Verantwortlichen
- Bei Audit einer bestehenden DSFA
- In der Schulung neuer DSB oder Datenschutz-Koordinatoren
- Bei Aufsichtsanfrage zur Plausibilisierung einer durchgefuehrten DSFA
- Bei Re-Prüfung nach Art. 35 Abs. 11 DSGVO
Rechtlicher Rahmen
- Art. 35 DSGVO mit allen Absaetzen.
- Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.
- Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO Bussgeldtatbestand für Verstoesse gegen Art. 35.
- EDSA-Leitlinien WP 248 rev.01 und einschlaegige Aufsichtsbehoerdenpraxis.
Fehlerkatalog mit Gegenmassnahmen
1. Triage-Phase
- Trigger-Prüfung ohne dokumentierten Vermerk; nur muendlich. Gegenmassnahme: Triage-Vermerk gemäß Skill dsfa-art-35-dsgvo-trigger-und-anwendungsbereich.
- Nur Art. 35 Abs. 3 DSGVO geprueft, Generalklausel Abs. 1 uebersehen. Gegenmassnahme: Doppelblick auf Generalklausel und Regelbeispiele.
- Blacklist der eigenen Landesbehoerde uebersehen. Gegenmassnahme: Skill dsfa-bfdi-und-laender-blacklist.
- EDSA-Kriterien nicht durchgepruft. Gegenmassnahme: Skill dsfa-edpb-leitlinien-9-19-anwendung.
2. Beschreibung der Verarbeitung
- Beschreibung floskelhaft, ohne Datenfluss. Gegenmassnahme: Datenflussdiagramm und konkrete Empfaengeraufzaehlung.
- Drittlandbezug uebersehen, weil EU-Hosting. Gegenmassnahme: Zugriffsbefugnis prüfen, Skill dsfa-für-internationale-datentransfers.
- Sub-Auftragsverarbeiter nicht gelistet. Gegenmassnahme: vollstaendige AVV-Kette.
- Aufbewahrungsfristen pauschal. Gegenmassnahme: Loeschkonzept beifuegen.
3. Verhältnismäßigkeit
- Verhältnismäßigkeitspruefung wird auf Rechtsgrundlage reduziert. Gegenmassnahme: Datenminimierung, Zweckbindung und Speicherbegrenzung separat prüfen.
- Mildere Mittel nicht erwogen. Gegenmassnahme: Alternativ-Optionen explizit dokumentieren und verwerfen.
- Betroffenenrechte nicht beschrieben. Gegenmassnahme: Pro Recht eine Zeile, wie es operativ umgesetzt wird.
4. Risikoanalyse
- Risiko nur für Vertraulichkeit untersucht. Gegenmassnahme: alle Schutzziele SDM durchgehen.
- Wahrscheinlichkeit ohne Bedrohungsmodell. Gegenmassnahme: Bedrohungsannahmen explizit machen.
- Schadenschwere aus Sicht des Verantwortlichen statt Betroffener. Gegenmassnahme: Erwaegungsgrund 75 DSGVO als Maßstab.
- Risikomatrix bleibt für Maßnahmen-Spalte leer. Gegenmassnahme: Pro Risiko mindestens eine Maßnahme zuordnen.
5. Maßnahmen
- TOM-Konzept fehlt oder ist generisch. Gegenmassnahme: konkrete Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen.
- Vertragliche Maßnahmen (AVV, SCC) nicht referenziert. Gegenmassnahme: Verweis auf konkrete Vertragsversion und Datum.
- KI-Spezifika fehlen. Gegenmassnahme: Skill dsfa-für-ki-systeme-schnittstelle-art-26-kivo.
- Stand der Technik nicht begruendet. Gegenmassnahme: BSI- oder ENISA-Referenz beifuegen.
6. Restrisiko
- Restrisiko wird kuenstlich kleingerechnet, um Art. 36 zu vermeiden. Gegenmassnahme: Ehrliche Bewertung; bei spaeterem Vorfall verdoppelter Vorwurf.
- Restrisiko ohne Begruendung pauschal als gering bewertet. Gegenmassnahme: pro Szenario Begruendung.
- Vorab-Konsultation Art. 36 als Option statt Pflicht behandelt. Gegenmassnahme: Skill dsfa-restrisiko-und-art-36-konsultation.
7. Konsultation und Freigabe
- DSB-Anhörung nur muendlich oder gar nicht. Gegenmassnahme: schriftliche Stellungnahme, datiert und unterzeichnet.
- Stakeholder-Konsultation Art. 35 Abs. 9 nicht erwogen. Gegenmassnahme: Skill dsfa-stakeholder-konsultation-art-35-9.
- Freigabe ohne Datum oder durch Unbefugten. Gegenmassnahme: definierter Eskalations- und Freigabeprozess.
- Verarbeitung wird vor Antwort der Aufsicht aufgenommen. Gegenmassnahme: Projektplan an Frist 8 Wochen ankoppeln.
8. Dokumentation und Update
- DSFA wird einmal erstellt und nie aktualisiert. Gegenmassnahme: Skill dsfa-update-bei-aenderungen-und-revision.
- Versionen werden ueberschrieben. Gegenmassnahme: Versionshistorie als Pflichtfeld.
- Aktenzeichen oder Aufbewahrungsfrist fehlt. Gegenmassnahme: Skill dsfa-dokumentation-und-rechenschaftspflicht-art-5-ii.
- Verweis im Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 fehlt. Gegenmassnahme: Doppelnachweis VV plus DSFA.
Prüfliste vor Freigabe
DSFA-FREIGABE-PRUEFLISTE [DATUM]
Verarbeitung: [BEZEICHNUNG]
Pruefer: [NAME, ROLLE]
A. Triage
[ ] Triage-Vermerk schriftlich vorhanden
[ ] Blacklist-Abgleich dokumentiert
[ ] WP-248-Kriterien gepruet
B. Beschreibung
[ ] Datenfluss konkret beschrieben
[ ] Drittlandbezug geprueft
[ ] Sub-AV-Kette vollstaendig
[ ] Aufbewahrungsfristen konkret
C. Verhaeltnismaessigkeit
[ ] Datenminimierung
[ ] Zweckbindung
[ ] Speicherbegrenzung
[ ] Mildere Mittel erwogen
[ ] Betroffenenrechte operativ
D. Risikoanalyse
[ ] Alle Schutzziele gepruet
[ ] Wahrscheinlichkeit begruendet
[ ] Schadenschwere aus Sicht Betroffener
[ ] Risikomatrix vor und nach Massnahmen
E. Massnahmen
[ ] TOM konkret mit Eigentuemer und Frist
[ ] Vertragliche Massnahmen referenziert
[ ] KI-Spezifika beruecksichtigt
F. Restrisiko
[ ] Bewertung begruendet
[ ] Art. 36 gepruet
G. Konsultation
[ ] DSB schriftlich angehoert
[ ] Stakeholder-Konsultation Art. 35 Abs. 9 erwogen
[ ] Freigabe durch befugte Person
H. Dokumentation
[ ] Aktenzeichen vergeben
[ ] Versionshistorie gefuehrt
[ ] Verweis im VV Art. 30
Freigabeempfehlung: ja / nachzubessern / nein
Unterschrift Pruefer: ____________________
Quellen Stand 06/2026
- Art. 35, 36, 5 Abs. 2, 83 Abs. 4 lit. a DSGVO
- EDSA-Leitlinien WP 248 rev.01
- BfDI- und Landesbehoerden-Prüfberichte (live abzurufen)
- Literatur: Kommentar- und Aufsatzfundstellen nur bei eigener Quelle
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
1---2name: dsfa-typische-fehler-bei-erstpruefung3description: Für Typische Fehler bei der DSFA-Erstprüfung: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Tatbestands- oder Anspruchsmatrix.4---56# Typische Fehler bei der DSFA-Erstpruefung78## Direktstart: lesen, entscheiden, liefern910Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:1112- Frist oder Sofortrisiko.13- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.14- tragende Tatsachen aus dem Material.15- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.1617Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.1819Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.2021## Wann dieses Modul hilft2223- Vor Freigabe einer DSFA durch den Verantwortlichen24- Bei Audit einer bestehenden DSFA25- In der Schulung neuer DSB oder Datenschutz-Koordinatoren26- Bei Aufsichtsanfrage zur Plausibilisierung einer durchgefuehrten DSFA27- Bei Re-Prüfung nach Art. 35 Abs. 11 DSGVO2829## Rechtlicher Rahmen3031- Art. 35 DSGVO mit allen Absaetzen.32- Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.33- Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO Bussgeldtatbestand für Verstoesse gegen Art. 35.34- EDSA-Leitlinien WP 248 rev.01 und einschlaegige Aufsichtsbehoerdenpraxis.3536## Fehlerkatalog mit Gegenmassnahmen3738### 1. Triage-Phase3940- Trigger-Prüfung ohne dokumentierten Vermerk; nur muendlich. Gegenmassnahme: Triage-Vermerk gemäß Skill dsfa-art-35-dsgvo-trigger-und-anwendungsbereich.41- Nur Art. 35 Abs. 3 DSGVO geprueft, Generalklausel Abs. 1 uebersehen. Gegenmassnahme: Doppelblick auf Generalklausel und Regelbeispiele.42- Blacklist der eigenen Landesbehoerde uebersehen. Gegenmassnahme: Skill dsfa-bfdi-und-laender-blacklist.43- EDSA-Kriterien nicht durchgepruft. Gegenmassnahme: Skill dsfa-edpb-leitlinien-9-19-anwendung.4445### 2. Beschreibung der Verarbeitung4647- Beschreibung floskelhaft, ohne Datenfluss. Gegenmassnahme: Datenflussdiagramm und konkrete Empfaengeraufzaehlung.48- Drittlandbezug uebersehen, weil EU-Hosting. Gegenmassnahme: Zugriffsbefugnis prüfen, Skill dsfa-für-internationale-datentransfers.49- Sub-Auftragsverarbeiter nicht gelistet. Gegenmassnahme: vollstaendige AVV-Kette.50- Aufbewahrungsfristen pauschal. Gegenmassnahme: Loeschkonzept beifuegen.5152### 3. Verhältnismäßigkeit5354- Verhältnismäßigkeitspruefung wird auf Rechtsgrundlage reduziert. Gegenmassnahme: Datenminimierung, Zweckbindung und Speicherbegrenzung separat prüfen.55- Mildere Mittel nicht erwogen. Gegenmassnahme: Alternativ-Optionen explizit dokumentieren und verwerfen.56- Betroffenenrechte nicht beschrieben. Gegenmassnahme: Pro Recht eine Zeile, wie es operativ umgesetzt wird.5758### 4. Risikoanalyse5960- Risiko nur für Vertraulichkeit untersucht. Gegenmassnahme: alle Schutzziele SDM durchgehen.61- Wahrscheinlichkeit ohne Bedrohungsmodell. Gegenmassnahme: Bedrohungsannahmen explizit machen.62- Schadenschwere aus Sicht des Verantwortlichen statt Betroffener. Gegenmassnahme: Erwaegungsgrund 75 DSGVO als Maßstab.63- Risikomatrix bleibt für Maßnahmen-Spalte leer. Gegenmassnahme: Pro Risiko mindestens eine Maßnahme zuordnen.6465### 5. Maßnahmen6667- TOM-Konzept fehlt oder ist generisch. Gegenmassnahme: konkrete Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen.68- Vertragliche Maßnahmen (AVV, SCC) nicht referenziert. Gegenmassnahme: Verweis auf konkrete Vertragsversion und Datum.69- KI-Spezifika fehlen. Gegenmassnahme: Skill dsfa-für-ki-systeme-schnittstelle-art-26-kivo.70- Stand der Technik nicht begruendet. Gegenmassnahme: BSI- oder ENISA-Referenz beifuegen.7172### 6. Restrisiko7374- Restrisiko wird kuenstlich kleingerechnet, um Art. 36 zu vermeiden. Gegenmassnahme: Ehrliche Bewertung; bei spaeterem Vorfall verdoppelter Vorwurf.75- Restrisiko ohne Begruendung pauschal als gering bewertet. Gegenmassnahme: pro Szenario Begruendung.76- Vorab-Konsultation Art. 36 als Option statt Pflicht behandelt. Gegenmassnahme: Skill dsfa-restrisiko-und-art-36-konsultation.7778### 7. Konsultation und Freigabe7980- DSB-Anhörung nur muendlich oder gar nicht. Gegenmassnahme: schriftliche Stellungnahme, datiert und unterzeichnet.81- Stakeholder-Konsultation Art. 35 Abs. 9 nicht erwogen. Gegenmassnahme: Skill dsfa-stakeholder-konsultation-art-35-9.82- Freigabe ohne Datum oder durch Unbefugten. Gegenmassnahme: definierter Eskalations- und Freigabeprozess.83- Verarbeitung wird vor Antwort der Aufsicht aufgenommen. Gegenmassnahme: Projektplan an Frist 8 Wochen ankoppeln.8485### 8. Dokumentation und Update8687- DSFA wird einmal erstellt und nie aktualisiert. Gegenmassnahme: Skill dsfa-update-bei-aenderungen-und-revision.88- Versionen werden ueberschrieben. Gegenmassnahme: Versionshistorie als Pflichtfeld.89- Aktenzeichen oder Aufbewahrungsfrist fehlt. Gegenmassnahme: Skill dsfa-dokumentation-und-rechenschaftspflicht-art-5-ii.90- Verweis im Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 fehlt. Gegenmassnahme: Doppelnachweis VV plus DSFA.9192## Prüfliste vor Freigabe9394```95DSFA-FREIGABE-PRUEFLISTE [DATUM]9697Verarbeitung: [BEZEICHNUNG]98Pruefer: [NAME, ROLLE]99100A. Triage101[ ] Triage-Vermerk schriftlich vorhanden102[ ] Blacklist-Abgleich dokumentiert103[ ] WP-248-Kriterien gepruet104105B. Beschreibung106[ ] Datenfluss konkret beschrieben107[ ] Drittlandbezug geprueft108[ ] Sub-AV-Kette vollstaendig109[ ] Aufbewahrungsfristen konkret110111C. Verhaeltnismaessigkeit112[ ] Datenminimierung113[ ] Zweckbindung114[ ] Speicherbegrenzung115[ ] Mildere Mittel erwogen116[ ] Betroffenenrechte operativ117118D. Risikoanalyse119[ ] Alle Schutzziele gepruet120[ ] Wahrscheinlichkeit begruendet121[ ] Schadenschwere aus Sicht Betroffener122[ ] Risikomatrix vor und nach Massnahmen123124E. Massnahmen125[ ] TOM konkret mit Eigentuemer und Frist126[ ] Vertragliche Massnahmen referenziert127[ ] KI-Spezifika beruecksichtigt128129F. Restrisiko130[ ] Bewertung begruendet131[ ] Art. 36 gepruet132133G. Konsultation134[ ] DSB schriftlich angehoert135[ ] Stakeholder-Konsultation Art. 35 Abs. 9 erwogen136[ ] Freigabe durch befugte Person137138H. Dokumentation139[ ] Aktenzeichen vergeben140[ ] Versionshistorie gefuehrt141[ ] Verweis im VV Art. 30142143Freigabeempfehlung: ja / nachzubessern / nein144Unterschrift Pruefer: ____________________145```146147## Quellen Stand 06/2026148149- Art. 35, 36, 5 Abs. 2, 83 Abs. 4 lit. a DSGVO150- EDSA-Leitlinien WP 248 rev.01151- BfDI- und Landesbehoerden-Prüfberichte (live abzurufen)152- Literatur: Kommentar- und Aufsatzfundstellen nur bei eigener Quelle153154> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.