Führt das anwaltliche oder DSB-Erstgespräch nach einem gemeldeten Datenschutzvorfall mit Geschäftsleitung oder Fachabteilung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Führt das anwaltliche oder DSB-Erstgespräch nach einem gemeldeten Datenschutzvorfall mit Geschäftsleitung oder Fachabteilung. Behandelt: Zeitstrahl der Kenntnisnahme; betroffene Systeme und Verarbeitungen; Datenkategorien und Schutzbedarfsklassen; geschätzte Anzahl betroffener Personen; Auftragsverarbeiter-Konstellation; Konzernbezug Art. 56 DSGVO; bereits eingeleitete Sofortmaßnahmen; Beweissicherung; Pressekontakte; aufsichtsbehördliche Vorkontakte. Output: strukturiertes Gesprächsprotokoll mit Lücken-Liste. Abgrenzung: keine eigene Risikobewertung; keine Behördenmeldung.
Erstgespräch nach gemeldetem Datenschutzvorfall — Fragenkatalog
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Wer nimmt am Erstgespräch teil — Geschäftsleitung, DSB, IT-Leitung, externer Forensiker, Versicherer?
- Liegt eine schriftliche Vorfallmeldung vor oder erfolgt sie mündlich?
- Ist der Vorfall bereits öffentlich oder droht öffentliche Wahrnehmung?
- Ist eine Cyberversicherung im Spiel und welche Meldepflichten bestehen dort?
- Gibt es einen Auftragsverarbeitervertrag oder eine gemeinsame Verantwortlichkeit?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Lagebild, Meldepflichtprüfung, Bußgeldverteidigung, Haftungsminimierung)
Rechtsgrundlagen
- Art. 33 Abs. 1 DSGVO Meldepflicht binnen 72 Stunden.
- Art. 33 Abs. 2 DSGVO Meldepflicht des Auftragsverarbeiters an den Verantwortlichen.
- Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO Unterstützungspflicht des Auftragsverarbeiters.
- Art. 56 DSGVO Federführende Aufsichtsbehörde bei grenzüberschreitender Verarbeitung.
- Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu Kenntnisbegriff Art. 33 Abs. 1 DSGVO und Reichweite der Meldepflicht des Auftragsverarbeiters vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 4 Nr. 12; Art. 28; Art. 33; Art. 34; Art. 56 DSGVO; § 42 BDSG.
Praxisformulierung — Fragenblöcke
Zeitstrahl: Wann wurde was durch wen wahrgenommen — minutengenau wenn möglich.
Betroffene Verarbeitungen: Welche Verarbeitungstätigkeiten nach VVT sind tangiert?
Datenkategorien: Art. 9 DSGVO, Art. 10 DSGVO, Sozialdaten, Berufsgeheimnis § 203 StGB, Kinderdaten?
Personenkreis: Mitarbeiter, Kunden, Patienten, Mandanten, Schüler — geschätzte Anzahl.
Auftragsverarbeiter: Liegt AV-Vertrag vor; wer hat zuerst Kenntnis erlangt?
Konzernbezug: Hauptniederlassung in welchem EU-Mitgliedstaat?
Sofortmaßnahmen: Welche technischen und organisatorischen Schritte sind bereits erfolgt?
Beweissicherung: Logs, Images, Zeugen, Chain of Custody.
Externe Kommunikation: Presse, Kunden, Aufsichtsbehörde bereits angesprochen?
Versicherung: Cyberpolice; Meldepflicht-Trigger?
Abgrenzung zu anderen Skills
dsv-aufnahme-statusinformation bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.
dsv-meldung-art-33-pflichtangaben deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.
dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.
dsv-bussgeldverteidigung-art-83 und dsv-schadensersatz-art-82 decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.
1---2name: dsv-erstgespraech-vorfallmeldung3description: Für Dsv Erstgespräch Vorfallmeldung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Führt das anwaltliche oder DSB-Erstgespräch nach einem gemeldeten Datenschutzvorfall mit Geschäftsleitung oder Fachabteilung789## Arbeitsweg1011- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?12- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.13- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.14- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).15- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1617**Fokus:** Führt das anwaltliche oder DSB-Erstgespräch nach einem gemeldeten Datenschutzvorfall mit Geschäftsleitung oder Fachabteilung. Behandelt: Zeitstrahl der Kenntnisnahme; betroffene Systeme und Verarbeitungen; Datenkategorien und Schutzbedarfsklassen; geschätzte Anzahl betroffener Personen; Auftragsverarbeiter-Konstellation; Konzernbezug Art. 56 DSGVO; bereits eingeleitete Sofortmaßnahmen; Beweissicherung; Pressekontakte; aufsichtsbehördliche Vorkontakte. Output: strukturiertes Gesprächsprotokoll mit Lücken-Liste. Abgrenzung: keine eigene Risikobewertung; keine Behördenmeldung.1819### Erstgespräch nach gemeldetem Datenschutzvorfall — Fragenkatalog2021## Triage — kläre vor der Bearbeitung22231. Wer nimmt am Erstgespräch teil — Geschäftsleitung, DSB, IT-Leitung, externer Forensiker, Versicherer?242. Liegt eine schriftliche Vorfallmeldung vor oder erfolgt sie mündlich?253. Ist der Vorfall bereits öffentlich oder droht öffentliche Wahrnehmung?264. Ist eine Cyberversicherung im Spiel und welche Meldepflichten bestehen dort?275. Gibt es einen Auftragsverarbeitervertrag oder eine gemeinsame Verantwortlichkeit?28- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Lagebild, Meldepflichtprüfung, Bußgeldverteidigung, Haftungsminimierung)2930## Rechtsgrundlagen3132- **Art. 33 Abs. 1 DSGVO** Meldepflicht binnen 72 Stunden.33- **Art. 33 Abs. 2 DSGVO** Meldepflicht des Auftragsverarbeiters an den Verantwortlichen.34- **Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO** Unterstützungspflicht des Auftragsverarbeiters.35- **Art. 56 DSGVO** Federführende Aufsichtsbehörde bei grenzüberschreitender Verarbeitung.36- **Art. 5 Abs. 2 DSGVO** Rechenschaftspflicht.3738## Aktuelle Rechtsprechung3940Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu Kenntnisbegriff Art. 33 Abs. 1 DSGVO und Reichweite der Meldepflicht des Auftragsverarbeiters vor Ausgabe verifizieren.4142## Zentrale Normen4344Art. 4 Nr. 12; Art. 28; Art. 33; Art. 34; Art. 56 DSGVO; § 42 BDSG.4546## Praxisformulierung — Fragenblöcke4748Zeitstrahl: Wann wurde was durch wen wahrgenommen — minutengenau wenn möglich.4950Betroffene Verarbeitungen: Welche Verarbeitungstätigkeiten nach VVT sind tangiert?5152Datenkategorien: Art. 9 DSGVO, Art. 10 DSGVO, Sozialdaten, Berufsgeheimnis § 203 StGB, Kinderdaten?5354Personenkreis: Mitarbeiter, Kunden, Patienten, Mandanten, Schüler — geschätzte Anzahl.5556Auftragsverarbeiter: Liegt AV-Vertrag vor; wer hat zuerst Kenntnis erlangt?5758Konzernbezug: Hauptniederlassung in welchem EU-Mitgliedstaat?5960Sofortmaßnahmen: Welche technischen und organisatorischen Schritte sind bereits erfolgt?6162Beweissicherung: Logs, Images, Zeugen, Chain of Custody.6364Externe Kommunikation: Presse, Kunden, Aufsichtsbehörde bereits angesprochen?6566Versicherung: Cyberpolice; Meldepflicht-Trigger?6768## Abgrenzung zu anderen Skills6970- `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.71- `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.72- `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.73- `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.