Bewertet, ob der Mandant bereits Kenntnis von einer Verletzung im Sinne Art
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Bewertet, ob der Mandant bereits Kenntnis von einer Verletzung im Sinne Art. 33 Abs. 1 DSGVO hat oder ob noch bloßer Verdacht vorliegt. Behandelt: Abgrenzung Verdacht und Kenntnis; angemessene Sicherheit der Feststellung; Pflicht zur unverzüglichen Aufklärung; Erwägungsgrund 87; Dokumentationspflichten in der Verdachtsphase; Risiko einer verspäteten Meldung. Output: Memo zur Einordnung und Begründung des Fristbeginns. Abgrenzung: keine eigene Meldung; keine Risikobewertung.
Verdacht versus festgestellte Verletzung — Kenntnisbegriff Art. 33 DSGVO
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Worauf basiert der Verdacht — Logeintrag, Anruf, Drittmeldung, Pressebericht?
- Welche internen Prüfungen wurden bereits durchgeführt?
- Liegen objektive Anhaltspunkte für eine Verletzung vor oder reine Spekulation?
- Wie lange dauert die Aufklärung voraussichtlich?
- Welche Sofortmaßnahmen sind während der Aufklärung sinnvoll?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Rechtssicherheit beim Fristbeginn; keine voreilige Falschmeldung)
Rechtsgrundlagen
- Art. 33 Abs. 1 DSGVO Meldung ab Kenntniserlangung.
- Erwägungsgrund 87 DSGVO unverzügliche Feststellung mit angemessener Sicherheit.
- Art. 33 Abs. 5 DSGVO Dokumentationspflicht auch in der Verdachtsphase.
- Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu Maßstäben angemessener Sicherheit der Feststellung und Reichweite der Aufklärungspflicht vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 33 Abs. 1; Art. 33 Abs. 5; Art. 5 Abs. 2 DSGVO; Erwägungsgrund 87.
Praxisformulierung — Einordnungsraster
Phase Verdacht: kein Fristbeginn; Dokumentation der eingeleiteten Aufklärungsschritte.
Phase qualifizierte Kenntnis: Fristbeginn 72 Stunden; Festlegung des Zeitpunkts.
Maßstab: ein verständiger Verantwortlicher würde von einer Verletzung ausgehen — Reasoning zuerst dann Conclusion.
Dokumentationsbausteine: was wurde wann wahrgenommen; welche Prüfungen wurden eingeleitet; welche Ergebnisse haben den Verdacht zur Kenntnis verdichtet.
Abgrenzung zu anderen Skills
dsv-aufnahme-statusinformation bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.
dsv-meldung-art-33-pflichtangaben deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.
dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.
dsv-bussgeldverteidigung-art-83 und dsv-schadensersatz-art-82 decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.
1---2name: dsv-verdacht-vs-festgestellt3description: Für Bewertet, ob der Mandant bereits Kenntnis von einer Verletzung im Sinne Art: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Bewertet, ob der Mandant bereits Kenntnis von einer Verletzung im Sinne Art789## Arbeitsweg1011- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?12- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.13- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.14- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).15- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1617**Fokus:** Bewertet, ob der Mandant bereits Kenntnis von einer Verletzung im Sinne Art. 33 Abs. 1 DSGVO hat oder ob noch bloßer Verdacht vorliegt. Behandelt: Abgrenzung Verdacht und Kenntnis; angemessene Sicherheit der Feststellung; Pflicht zur unverzüglichen Aufklärung; Erwägungsgrund 87; Dokumentationspflichten in der Verdachtsphase; Risiko einer verspäteten Meldung. Output: Memo zur Einordnung und Begründung des Fristbeginns. Abgrenzung: keine eigene Meldung; keine Risikobewertung.1819### Verdacht versus festgestellte Verletzung — Kenntnisbegriff Art. 33 DSGVO2021## Triage — kläre vor der Bearbeitung22231. Worauf basiert der Verdacht — Logeintrag, Anruf, Drittmeldung, Pressebericht?242. Welche internen Prüfungen wurden bereits durchgeführt?253. Liegen objektive Anhaltspunkte für eine Verletzung vor oder reine Spekulation?264. Wie lange dauert die Aufklärung voraussichtlich?275. Welche Sofortmaßnahmen sind während der Aufklärung sinnvoll?28- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Rechtssicherheit beim Fristbeginn; keine voreilige Falschmeldung)2930## Rechtsgrundlagen3132- **Art. 33 Abs. 1 DSGVO** Meldung ab Kenntniserlangung.33- **Erwägungsgrund 87 DSGVO** unverzügliche Feststellung mit angemessener Sicherheit.34- **Art. 33 Abs. 5 DSGVO** Dokumentationspflicht auch in der Verdachtsphase.35- **Art. 5 Abs. 2 DSGVO** Rechenschaftspflicht.3637## Aktuelle Rechtsprechung3839Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu Maßstäben angemessener Sicherheit der Feststellung und Reichweite der Aufklärungspflicht vor Ausgabe verifizieren.4041## Zentrale Normen4243Art. 33 Abs. 1; Art. 33 Abs. 5; Art. 5 Abs. 2 DSGVO; Erwägungsgrund 87.4445## Praxisformulierung — Einordnungsraster4647Phase Verdacht: kein Fristbeginn; Dokumentation der eingeleiteten Aufklärungsschritte.4849Phase qualifizierte Kenntnis: Fristbeginn 72 Stunden; Festlegung des Zeitpunkts.5051Maßstab: ein verständiger Verantwortlicher würde von einer Verletzung ausgehen — Reasoning zuerst dann Conclusion.5253Dokumentationsbausteine: was wurde wann wahrgenommen; welche Prüfungen wurden eingeleitet; welche Ergebnisse haben den Verdacht zur Kenntnis verdichtet.5455## Abgrenzung zu anderen Skills5657- `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.58- `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.59- `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.60- `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.