Einladung, Tagesordnung und Fristen
Fachlicher Anker
- Normen: §§ 535, §§ 18, § 16 Abs. 2.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Fachkern: Einladung, Tagesordnung und Fristen
- Normen-/Quellenanker: WEG §§ 18-28, 44/45, BGB-Miet-/Werkvertragsrecht, BetrKV, HeizkostenV, GEG, DSGVO und landesrechtliche Bau-/Sicherheitsfragen.
- Entscheidende Weiche: Trenne Beschlusskompetenz, ordnungsmäßige Verwaltung, Kostenverteilung, Anfechtungsfrist, Verwalterpflicht, Belegprüfung und Vollzug.
Stand: 05/2026.
Ziel
Ein Einladungspaket erstellen oder prüfen, das Eigentümer rechtzeitig, verständlich und beschlussbezogen informiert.
Pflichtkern
- Einladender und Vertretungsmacht (Verwalter, ersatzweise Beirat/Eigentümer nach § 24 Abs. 3 WEG bei Untätigkeit).
- Ladungsfrist: 3 Wochen, § 24 Abs. 4 WEG; Gemeinschaftsordnung kann verlängern (nicht verkürzen).
- Ort, Zeit, Format: physisch / virtuell / hybrid. Bei rein virtueller Versammlung ist § 23 Abs. 1a WEG zu beachten — vorheriger Grundlagenbeschluss der GdWE erforderlich.
- Tagesordnung so konkret, dass Eigentümer Bedeutung und Tragweite jedes TOP erkennen.
- Anlagen: Angebote, Abrechnung, Wirtschaftsplan, Vermögensbericht, Pläne, Fotos, Gutachten, Finanzierungsvorschlag.
- Vollmachten, Stimmabgabe, Datenschutzhinweis, Teilnahmehinweise (Identifikation, Technik bei virtuell).
Bestimmtheit der TOP
Pro Beschluss:
- Was wird beschlossen? (Sachfrage in einem Satz)
- Auf welcher Grundlage wird beschlossen? (Angebot Anlage X, Gutachten, GO §)
- Welche Kosten? (Budget, Schlüssel, Sonderumlage, Wirtschaftsplan, Fälligkeit)
- Wer setzt um, bis wann, mit welcher Vollmacht?
Warnungen
- "Verschiedenes" trägt keinen echten Sachbeschluss.
- Unklare Kostenrahmen machen Bau- und Sonderumlagebeschlüsse angreifbar.
- Bei virtueller Versammlung § 23 Abs. 1a WEG und Übergangsrecht prüfen — ohne Grundlagenbeschluss keine rein virtuelle Versammlung.
- Vorbefassungsfähig ist ein TOP nur dann, wenn der spätere Beschlusswortlaut bestimmt verlangt werden konnte — sonst scheitert die Beschlussersetzungsklage. Maßstab BGH, Urteil vom 14.02.2025, V ZR 86/24 (https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=14.02.2025&Aktenzeichen=V+ZR+86/24).
- Schlüsseländerung in der TOP mit sachlichem Grund vorbereiten (BGH V ZR 236/23, V ZR 128/23 vom 14.02.2025).
Fristen-Cheatsheet
| Frist | Inhalt | Norm |
|---|---|---|
| 3 Wochen vor Termin | Einladung zugegangen | § 24 Abs. 4 WEG |
| 1 Monat ab Beschluss | Beschlussanfechtungsklage erheben | § 45 Satz 1 WEG |
| 2 Monate ab Beschluss | Klagebegründung (Ausschlussfrist) | § 45 Satz 1 WEG; BGH V ZR 33/23 vom 09.02.2024 (https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=09.02.2024&Aktenzeichen=V+ZR+33/23) |
| 1 Jahr ab Ablauf Monatsfrist | Erkundigungsobliegenheit Kläger bei Zustellungsverzug | BGH V ZR 17/24 vom 25.10.2024 (https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=25.10.2024&Aktenzeichen=V+ZR+17/24) |
| Eintragung Beschlusssammlung | unverzüglich nach Verkündung | § 24 Abs. 7 WEG |
Musterelemente Einladung
Einladung zur ordentlichen Wohnungseigentümerversammlung der WEG [Adresse]
Sehr geehrte Eigentümer, hiermit lade ich Sie zur Wohnungseigentümerversammlung am [Datum, Uhrzeit] in [Ort/virtuelle Plattform mit Zugangsmodus] ein.
Tagesordnung TOP 1 (Info): Bericht der Verwaltung über das Geschäftsjahr [...]. TOP 2 (Beschluss): Beschlussfassung über die Abrechnungsspitzen (Nachschüsse / Anpassung der Vorschüsse) gemäß Jahresabrechnung [Jahr] (Anlage 1) sowie Kenntnisnahme Vermögensbericht (Anlage 2). TOP 3 (Beschluss): Wirtschaftsplan [Jahr] (Anlage 3); Festsetzung der Vorschüsse. TOP 4 (Beschluss): Sanierung Steigleitungen Strang [...] auf Basis Angebot [Firma], Betrag [...] EUR brutto (Anlage 4), Finanzierung über Sonderumlage gemäß Anlage 5. ...
Vollmacht: Eine Vollmacht (Anlage 6) muss bis zum [Datum] beim Verwalter vorliegen. Datenschutz: Hinweise nach Art. 13 DSGVO (Anlage 7). Technik bei virtueller Teilnahme: Zugangsdaten und Identifikationshinweise (Anlage 8).
Cross-Refs
- Beschlussformulierung →
beschlussvorlagen-erstellen - Anfechtungsrisiko →
beschlussanfechtung-risiko - Versammlungsvorbereitung →
eigentuemerversammlung-vorbereiten
Quellenpflicht
rechtsstand-mai-2026-faktenbank laden. § 24 WEG: https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__24.html ; § 23 Abs. 1a WEG: https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__23.html .