Einstieg und Routing
Einsatzlage
Dieser Einstieg routet Krisenfrueherkennung Starug vom ersten Sachverhalt zu Rollen, Fristen, zuständiger Stelle, passendem Spezialpfad und nächstem Arbeitsprodukt.
Fachlandkarte dieses Plugins
ampelsystem-beweislast-und-darlegungslast— Ampelsystem Beweislast und Darlegungslastberater-drohende-fruehwarnsystem— Berater Drohende Fruehwarnsystemcross-class-cram-down-und-absolute-priority— Cross Class Cram Down und Absolute Prioritydokumentationspflicht-und-protokollierung-geschaeftsfuehrung— Dokumentationspflicht und Protokollierung Geschäftsführungdrohende-zahlen-schwellen-und-berechnung— Drohende Zahlen Schwellen und Berechnungdrohende-zahlungsunfaehigkeit— Drohende Zahlungsunfaehigkeitfortbestehensprognose-zweistufig— Fortbestehensprognose Zweistufigfruehwarnsystem-architektur-zwei-jahres-horizont— Fruehwarnsystem Architektur Zwei Jahres Horizontfruehwarnsystem-behoerden-gericht-und-registerweg— Fruehwarnsystem Behoerden Gericht und Registerweggeschaeftsfuehrerhaftung-quellenkarte-check— Geschäftsführerhaftung Quellenkarte Checkgf-haftung-paragraph-43-gmbhg-und-paragraph-93-aktg— GF Haftung Paragraph 43 GMBHG und Paragraph 93 AKTGinsolvenzantragspflicht-paragraph-15a-inso-und-drei-wochen-frist— Insolvenzantragspflicht Paragraph 15A Inso und Drei Wochen Fristintegrierte-interessen-kennzahlenset— Integrierte Interessen Kennzahlensetanschluss-routing— Anschluss Routingdokumente-intake— Dokumente Intake
Arbeitsweg
- Rolle und Ziel klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp wird gebraucht (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Stellungnahme), welches Verfahren oder Dokument liegt vor?
- Eilrisiken isolieren: Paragraf 1 StaRUG gilt fortlaufend; ein Antrag nach Paragraf 15a InsO ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, höchstens binnen drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen bei Überschuldung. Paragraf 102 StaRUG enthält keine feste 14-Tage-Frist und greift nur bei der Jahresabschlusserstellung unter seinen weiteren Voraussetzungen.
- Fachpfad wählen: zentrale Anker im Krisenfrüherkennung und StaRUG sind StaRUG §§ 1, 29, 31, 39, 49–55, 84, 102, InsO §§ 15a, 17, 18, 19, HGB § 252, IDW S 11. Anhand des Sachverhalts in einen Sach-Cluster routen und den passenden Spezial-Skill aus der Fachlandkarte oben benennen.
- Zuständige Stelle bestimmen: Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Restrukturierungsbeauftragter oder Restrukturierungsgericht. Nach Paragraf 34 StaRUG ist dies grundsätzlich das Amtsgericht am Sitz eines Oberlandesgerichts; Landesverordnung und örtliche Zuständigkeit nach Paragraf 35 StaRUG aktuell prüfen.
- Nur die Rückfragen stellen, die die nächste Weiche tatsächlich ändern.
Qualitätsanker
- Normen und Rechtsprechung nach
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbehandeln. - Wenn eine Spezialfrage sichtbar wird, den passenden Skill nennen und kurz erklären, warum genau dieser Arbeitsgang passt.
- Bei Zeitdruck zuerst Frist, Zuständigkeit, Form und Beweislast sichern.