Sachgrundprüfung Befristung nach Paragraf 14 Abs
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Sachgrundprüfung Befristung nach Paragraf 14 Abs. 1 TzBfG: acht Sachgründe; voruebergehender Bedarf; Vertretung; Erprobung; Eigenart der Leistung; haushaltsmittelbedingte Gründe; gerichtlicher Vergleich; BAG-Rechtsprechung zu Darlegungs- und Beweislast.
Sachgrundprüfung — Paragraf 14 Abs. 1 TzBfG
Fachlicher Kern — Arbeitsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Sachgrundprüfung — Paragraf 14 Abs. 1 TzBfGund löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Arbeitsmodus: Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
- Outputpflicht: Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Triage zu Beginn — kläre vor der Sachgrundprüfung
- Welchen Sachgrund behauptet der Arbeitgeber konkret?
- Lag dieser Sachgrund bei Vertragsschluss tatsächlich vor?
- Trägt der Sachgrund die konkrete Befristungsdauer?
- Wurde der Sachgrund im Vertrag benannt? (erforderlich nach BAG)
- Gibt es Anzeichen, dass der Sachgrund nur vorgeschoben ist (z.B. Stelle nach Ende weiterbesetzt)?
Zentrale Normen
- Paragraf 14 Abs. 1 TzBfG — Sachgrundbefristung (8 Sachgründe Nr. 1–8)
- Paragraf 14 Abs. 4 TzBfG i.V.m. Paragraf 126 BGB — Schriftformerfordernis
- Paragraf 16 Satz 1 TzBfG — Rechtsfolge: Vertrag gilt als unbefristet
- Paragraf 17 TzBfG — 3-Wochen-Klagefrist (absolute Ausschlussfrist)
- Paragraf 138 ZPO — Wahrheitspflicht und substantiiertes Bestreiten
Aktuelle Rechtsprechung (Stand Mai 2026)
- BAG, Urteil vom 18.06.2025 - 7 AZR 50/24: Paragraf 14 Abs. 2 TzBfG ist uneingeschraenkt auf Betriebsratsmitglieder anwendbar; eine teleologische Reduktion für Mitglieder findet nicht statt. Bei Verweigerung eines Folgevertrags wegen Betriebsratsmandat besteht Schadensersatzanspruch gerichtet auf Abschluss des verweigerten Folgevertrags (Paragraf 78 BetrVG i.V.m. Paragraf 280 BGB). Quelle: dejure.org-Vernetzung; vor Schriftsatzverwendung Volltext prüfen.
- Aeltere Leitentscheidungen (BAG zur Vorbeschaeftigung, BVerfG, Beschluss vom 06.06.2018 - 1 BvL 7/14 u.a. zur Verfassungsmaessigkeit Paragraf 14 Abs. 2 TzBfG): vor Zitat Aktenzeichen und Fundstelle in dejure.org / openjur.de prüfen.
Die acht Sachgründe Paragraf 14 Abs. 1 TzBfG
Nr. 1 — Vorübergehender Betriebsbedarf
Voraussetzung: Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung ist nur vorübergehend (z.B. Saisonarbeit, zeitlich begrenztes Projekt).
Entscheidungsbaum:
Stelle nach Vertragsende wieder besetzt?
├── Ja → Dauerbeschäftigungsbedarf → Sachgrund Nr. 1 entfällt
└── Nein → Prognose konkret dartun → ggf. Sachgrund gegeben
Nr. 2 — Anschluss an Ausbildung oder Studium
Voraussetzung: Die Befristung schließt sich unmittelbar an eine Ausbildung oder ein Studium des Arbeitnehmers beim selben Arbeitgeber an.
Nr. 3 — Vertretung eines Arbeitnehmers
Voraussetzung: Der Arbeitnehmer wird zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt (z.B. Elternzeitvertretung, Krankheitsvertretung).
Indirekter Vertretungsbedarf: BAG erkennt auch indirekte Vertretung an (Mitarbeiter A vertritt B, C übernimmt Aufgaben von A), wenn kausal nachweisbar.
Nr. 4 — Eigenart der Arbeitsleistung
Voraussetzung: Die Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigt die Befristung (z.B. Rundfunkproduktionen, künstlerische Tätigkeiten). Selten anerkannt.
Nr. 5 — Erprobung
Voraussetzung: Befristung zur Erprobung des Arbeitnehmers.
Nr. 6 — In der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe
Voraussetzung: Gründe liegen in der Person des Arbeitnehmers (z.B. befristete Arbeitserlaubnis, eigener Wunsch des Arbeitnehmers nach befristetem Vertrag, Berufsausbildung neben der Tätigkeit).
Nr. 7 — Vergütung aus Haushaltsmitteln
Voraussetzung: Arbeitnehmer wird aus Haushaltsmitteln vergütet, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind.
Nr. 8 — Gerichtlicher Vergleich
Voraussetzung: Die Befristung beruht auf einem gerichtlichen Vergleich.
Prüfungsstruktur (für jeden Sachgrund)
Schritt 1: Ist der Sachgrund dem Katalog Paragraf 14 Abs. 1 TzBfG zuordenbar?
Schritt 2: Lag der Sachgrund bei Vertragsschluss vor? (Zeitpunkt!)
Schritt 3: War der Sachgrund bei Vertragsschluss für den Arbeitgeber erkennbar?
Schritt 4: Trägt der Sachgrund die konkrete Befristungsdauer?
Schritt 5: Liegt Rechtsmissbrauch vor? (Kettenbefristung, reine Umgehung)
Beweislast
Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Sachgrunds. Der Arbeitnehmer muss nur die Befristung und das Ende des Vertrags behaupten.
Output-Template — Sachgrundprüfung
Adressat: Anwalt/Anwältin — Tonfall: gutachterlich
SACHGRUNDPRÜFUNG Paragraf 14 ABS. 1 TzBfG
Mandant: [NAME]
Vereinbartes Vertragsende: [DATUM]
Behaupteter Sachgrund: [Nr. X — Bezeichnung]
Prüfung:
Sachgrund bei Vertragsschluss vorhanden? [Ja/Nein/fraglich]
Sachgrund im Vertrag benannt? [Ja/Nein]
Sachgrund trägt Befristungsdauer? [Ja/Nein/fraglich]
Indizien für Dauerbeschäftigungsbedarf? [Ja/Nein]
Kettenbefristung problematisch? [Ja/Nein]
Ergebnis: [Sachgrund wirksam / Sachgrund unwirksam — Paragraf 16 TzBfG: unbefristet]
Nächster Schritt: [Klage nach Paragraf 17 TzBfG / weitere Ermittlung]
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.