Entscheidungsgründe schreiben
Arbeitsbereich
Entscheidungsgründe eines Zivilurteils im Urteilsstil schreiben: Richter hat Beweise erhoben und muss Begründung formulieren. Normen: § 313 Abs. 3 ZPO (Entscheidungsgründe), § 286 ZPO. Prüfraster: Urteilsstil (kein Gutachtenstil), Obersatz, Anspruchsgrundlage, Subsumtion, Beweiswürdigung, Einwendungen, Verjährung, Nebenentscheidungen. Output Entscheidungsgründe-Entwurf im korrekten Urteilsstil. Abgrenzung: Tatbestand siehe tatbestand-zivil-schreiben; Tenor siehe tenor-bauen-zivil; Relation (Vorstufe) siehe relation-zivil. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen
Im Urteilsstil (nicht im Gutachtenstil). Reihenfolge: Ergebnis - Begründung.
Triage zu Beginn
- Im Urteilsstil oder Gutachtenstil? (Antwort: immer Urteilsstil — Ergebnis vor Begründung.)
- Welche Anspruchsgrundlagen sind durchgreifend — welche nicht?
- Muss Beweiswürdigung integriert oder separat abgehandelt werden?
- Welche Nebenentscheidungen (Zinsen, Kosten, Vollstreckbarkeit) fehlen noch?
Zentrale Normen
- § 313 Abs. 3 ZPO — Entscheidungsgründe: kurze Zusammenfassung der Erwägungen
- § 286 ZPO — Beweiswürdigung
- § 286 BGB — Verzugszinsen (ab Mahnung oder Fälligkeit)
- § 288 BGB — gesetzlicher Verzugszinssatz (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz)
- § 291 BGB — Rechtshängigkeitszinsen (ab Klageerhebung)
- § 91, 92 ZPO — Kosten
- § 708, 709 ZPO — vorläufige Vollstreckbarkeit
Schritt-für-Schritt-Workflow
- Obersatz: "Die Klage ist [zulässig und] begründet / [zulässig, aber] unbegründet / teilweise begründet."
- Zulässigkeit (kurz, nur problematische Punkte ausführen):
- Rechtsweg, Zuständigkeit, Partei- und Prozessfähigkeit, Rechtsschutzbedürfnis.
- Begründetheit — für jede Anspruchsgrundlage:
- AG benennen → Tatbestandsmerkmale subsumieren → Ergebnis.
- Einwendungen/Einreden des Beklagten prüfen.
- Verjährung prüfen.
- Beweiswürdigung einfügen (§ 286 ZPO), soweit Tatsachen streitig waren.
- Nebenentscheidungen formulieren:
- Zinsen (§ 286, 288, 291 BGB), Kosten (§ 91, 92 ZPO), Vollstreckbarkeit (§ 708, 709 ZPO).
Output-Template
Adressat: Urteil → Entscheidungsgründe — Tonfall: sachlich-juristisch, Urteilsstil
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
## Entscheidungsgründe
Die Klage ist zulässig und begründet.
**I. Zulässigkeit**
Das Amtsgericht [ORT] ist sachlich (§ 23 Nr. 1 GVG, Streitwert [BETRAG] EUR) und örtlich
(§ 29 ZPO, Erfüllungsort [ORT]) zuständig. [Weitere Punkte nur wenn problematisch.]
**II. Begründetheit**
**1. Anspruch aus § [AG] BGB**
Der Kläger hat einen Anspruch auf [RECHTSFOLGE] gegen den Beklagten aus § [AG] BGB.
[TATBESTANDSMERKMALE subsumieren]
**2. Zinsen**
Der Zinsanspruch ergibt sich aus § 288 Abs. 1 BGB (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz)
ab [DATUM DER MAHNUNG / Rechtshängigkeit].
**3. Kosten**
Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.
**4. Vorläufige Vollstreckbarkeit**
Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 709 ZPO.
Aufbau
- Obersatz: "Die Klage ist zulässig, aber nur teilweise begründet."
- Zulässigkeit: kurz; nur die problematischen Punkte ausführlich.
- Begründetheit - pro Anspruchsgrundlage:
- Anspruchsgrundlage benennen
- Tatbestandsmerkmale subsumieren
- Rechtsfolge
- Einwendungen / Einreden
- Verjährung
- Bei mehreren Anspruchsgrundlagen: nur die durchgreifende ausführen oder Anspruchskonkurrenzen knapp behandeln
- Beweiswürdigung (separater Abschnitt vor der konkreten Subsumtion oder integriert)
- Nebenentscheidungen:
- Zinsen Paragraf 286 BGB, Paragraf 288 BGB, Paragraf 291 BGB
- Kosten Paragraf 91 ff ZPO
- Vorläufige Vollstreckbarkeit Paragraf 708 ff ZPO
- Streitwertbeschluss separat oder im Tenor
- Berufungszulassung Paragraf 511 Abs. 4 ZPO
Urteilsstil vs Gutachtenstil
- Gutachtenstil: "Es koennte ein Anspruch aus ... bestehen. Dies setzt voraus, dass ..."
- Urteilsstil: "Der Kläger hat einen Anspruch aus ... in Höhe von ... Der Beklagte ist Verkaeufer im Sinne ..."
Stil
Praesens, Indikativ, im Aktiv, kurze Sätze, eine Sache pro Satz.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
1---2name: entscheidungsgruende-zivil-familienrichter3description: Für Entscheidungsgründe schreiben: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Urteilsbauer und Relationsmacher. Route: entscheidungsgruende-zivil-familienrichter.4---56# Entscheidungsgründe schreiben78## Arbeitsbereich910Entscheidungsgründe eines Zivilurteils im Urteilsstil schreiben: Richter hat Beweise erhoben und muss Begründung formulieren. Normen: § 313 Abs. 3 ZPO (Entscheidungsgründe), § 286 ZPO. Prüfraster: Urteilsstil (kein Gutachtenstil), Obersatz, Anspruchsgrundlage, Subsumtion, Beweiswürdigung, Einwendungen, Verjährung, Nebenentscheidungen. Output Entscheidungsgründe-Entwurf im korrekten Urteilsstil. Abgrenzung: Tatbestand siehe tatbestand-zivil-schreiben; Tenor siehe tenor-bauen-zivil; Relation (Vorstufe) siehe relation-zivil. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.1112## Arbeitsweg1314- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?15- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.16- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.17- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).18- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1920## Spezialwissen2122Im Urteilsstil (nicht im Gutachtenstil). Reihenfolge: Ergebnis - Begründung.2324## Triage zu Beginn25261. Im Urteilsstil oder Gutachtenstil? (Antwort: immer Urteilsstil — Ergebnis vor Begründung.)272. Welche Anspruchsgrundlagen sind durchgreifend — welche nicht?283. Muss Beweiswürdigung integriert oder separat abgehandelt werden?294. Welche Nebenentscheidungen (Zinsen, Kosten, Vollstreckbarkeit) fehlen noch?3031## Zentrale Normen3233- § 313 Abs. 3 ZPO — Entscheidungsgründe: kurze Zusammenfassung der Erwägungen34- § 286 ZPO — Beweiswürdigung35- § 286 BGB — Verzugszinsen (ab Mahnung oder Fälligkeit)36- § 288 BGB — gesetzlicher Verzugszinssatz (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz)37- § 291 BGB — Rechtshängigkeitszinsen (ab Klageerhebung)38- § 91, 92 ZPO — Kosten39- § 708, 709 ZPO — vorläufige Vollstreckbarkeit4041## Schritt-für-Schritt-Workflow42431. **Obersatz:** "Die Klage ist [zulässig und] begründet / [zulässig, aber] unbegründet / teilweise begründet."442. **Zulässigkeit** (kurz, nur problematische Punkte ausführen):45 - Rechtsweg, Zuständigkeit, Partei- und Prozessfähigkeit, Rechtsschutzbedürfnis.463. **Begründetheit** — für jede Anspruchsgrundlage:47 - AG benennen → Tatbestandsmerkmale subsumieren → Ergebnis.48 - Einwendungen/Einreden des Beklagten prüfen.49 - Verjährung prüfen.504. **Beweiswürdigung** einfügen (§ 286 ZPO), soweit Tatsachen streitig waren.515. **Nebenentscheidungen formulieren:**52 - Zinsen (§ 286, 288, 291 BGB), Kosten (§ 91, 92 ZPO), Vollstreckbarkeit (§ 708, 709 ZPO).5354## Output-Template5556**Adressat:** Urteil → Entscheidungsgründe — Tonfall: sachlich-juristisch, Urteilsstil5758<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->59> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.60>61> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.62>63> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.64<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->6566```67## Entscheidungsgründe6869Die Klage ist zulässig und begründet.7071**I. Zulässigkeit**72Das Amtsgericht [ORT] ist sachlich (§ 23 Nr. 1 GVG, Streitwert [BETRAG] EUR) und örtlich73(§ 29 ZPO, Erfüllungsort [ORT]) zuständig. [Weitere Punkte nur wenn problematisch.]7475**II. Begründetheit**7677**1. Anspruch aus § [AG] BGB**78Der Kläger hat einen Anspruch auf [RECHTSFOLGE] gegen den Beklagten aus § [AG] BGB.79[TATBESTANDSMERKMALE subsumieren]8081**2. Zinsen**82Der Zinsanspruch ergibt sich aus § 288 Abs. 1 BGB (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz)83ab [DATUM DER MAHNUNG / Rechtshängigkeit].8485**3. Kosten**86Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.8788**4. Vorläufige Vollstreckbarkeit**89Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 709 ZPO.90```9192## Aufbau93941. **Obersatz**: "Die Klage ist zulässig, aber nur teilweise begründet."952. **Zulässigkeit**: kurz; nur die problematischen Punkte ausführlich.963. **Begründetheit** - pro Anspruchsgrundlage:97 - Anspruchsgrundlage benennen98 - Tatbestandsmerkmale subsumieren99 - Rechtsfolge100 - Einwendungen / Einreden101 - Verjährung102 - Bei mehreren Anspruchsgrundlagen: nur die durchgreifende ausführen oder Anspruchskonkurrenzen knapp behandeln1034. **Beweiswürdigung** (separater Abschnitt vor der konkreten Subsumtion oder integriert)1045. **Nebenentscheidungen**:105 - Zinsen Paragraf 286 BGB, Paragraf 288 BGB, Paragraf 291 BGB106 - Kosten Paragraf 91 ff ZPO107 - Vorläufige Vollstreckbarkeit Paragraf 708 ff ZPO108 - Streitwertbeschluss separat oder im Tenor109 - Berufungszulassung Paragraf 511 Abs. 4 ZPO110111## Urteilsstil vs Gutachtenstil112113- Gutachtenstil: "Es koennte ein Anspruch aus ... bestehen. Dies setzt voraus, dass ..."114- **Urteilsstil**: "Der Kläger hat einen Anspruch aus ... in Höhe von ... Der Beklagte ist Verkaeufer im Sinne ..."115116## Stil117118Praesens, Indikativ, im Aktiv, kurze Sätze, eine Sache pro Satz.119120> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.