Entscheidungsgründe schreiben
Im Urteilsstil (nicht im Gutachtenstil). Reihenfolge: Ergebnis - Begründung.
Triage zu Beginn
- Im Urteilsstil oder Gutachtenstil? (Antwort: immer Urteilsstil — Ergebnis vor Begründung.)
- Welche Anspruchsgrundlagen sind durchgreifend — welche nicht?
- Muss Beweiswürdigung integriert oder separat abgehandelt werden?
- Welche Nebenentscheidungen (Zinsen, Kosten, Vollstreckbarkeit) fehlen noch?
Zentrale Normen
- § 313 Abs. 3 ZPO — Entscheidungsgründe: kurze Zusammenfassung der Erwägungen
- § 286 ZPO — Beweiswürdigung
- § 286 BGB — Verzugszinsen (ab Mahnung oder Fälligkeit)
- § 288 BGB — gesetzlicher Verzugszinssatz (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz)
- § 291 BGB — Rechtshängigkeitszinsen (ab Klageerhebung)
- § 91, 92 ZPO — Kosten
- § 708, 709 ZPO — vorläufige Vollstreckbarkeit
Schritt-für-Schritt-Workflow
- Obersatz: "Die Klage ist [zulässig und] begründet / [zulässig, aber] unbegründet / teilweise begründet."
- Zulässigkeit (kurz, nur problematische Punkte ausführen):
- Rechtsweg, Zuständigkeit, Partei- und Prozessfähigkeit, Rechtsschutzbedürfnis.
- Begründetheit — für jede Anspruchsgrundlage:
- AG benennen → Tatbestandsmerkmale subsumieren → Ergebnis.
- Einwendungen/Einreden des Beklagten prüfen.
- Verjährung prüfen.
- Beweiswürdigung einfügen (§ 286 ZPO), soweit Tatsachen streitig waren.
- Nebenentscheidungen formulieren:
- Zinsen (§ 286, 288, 291 BGB), Kosten (§ 91, 92 ZPO), Vollstreckbarkeit (§ 708, 709 ZPO).
Output-Template
Adressat: Urteil → Entscheidungsgründe — Tonfall: sachlich-juristisch, Urteilsstil
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
## Entscheidungsgründe
Die Klage ist zulässig und begründet.
**I. Zulässigkeit**
Das Amtsgericht [ORT] ist sachlich (§ 23 Nr. 1 GVG, Streitwert [BETRAG] EUR) und örtlich
(§ 29 ZPO, Erfüllungsort [ORT]) zuständig. [Weitere Punkte nur wenn problematisch.]
**II. Begründetheit**
**1. Anspruch aus § [AG] BGB**
Der Kläger hat einen Anspruch auf [RECHTSFOLGE] gegen den Beklagten aus § [AG] BGB.
[TATBESTANDSMERKMALE subsumieren]
**2. Zinsen**
Der Zinsanspruch ergibt sich aus § 288 Abs. 1 BGB (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz)
ab [DATUM DER MAHNUNG / Rechtshängigkeit].
**3. Kosten**
Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.
**4. Vorläufige Vollstreckbarkeit**
Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 709 ZPO.
Aufbau
- Obersatz: "Die Klage ist zulässig, aber nur teilweise begründet."
- Zulässigkeit: kurz; nur die problematischen Punkte ausführlich.
- Begründetheit - pro Anspruchsgrundlage:
- Anspruchsgrundlage benennen
- Tatbestandsmerkmale subsumieren
- Rechtsfolge
- Einwendungen / Einreden
- Verjährung
- Bei mehreren Anspruchsgrundlagen: nur die durchgreifende ausführen oder Anspruchskonkurrenzen knapp behandeln
- Beweiswürdigung (separater Abschnitt vor der konkreten Subsumtion oder integriert)
- Nebenentscheidungen:
- Zinsen Paragraf 286 BGB, Paragraf 288 BGB, Paragraf 291 BGB
- Kosten Paragraf 91 ff ZPO
- Vorläufige Vollstreckbarkeit Paragraf 708 ff ZPO
- Streitwertbeschluss separat oder im Tenor
- Berufungszulassung Paragraf 511 Abs. 4 ZPO
Urteilsstil vs Gutachtenstil
- Gutachtenstil: "Es koennte ein Anspruch aus ... bestehen. Dies setzt voraus, dass ..."
- Urteilsstil: "Der Kläger hat einen Anspruch aus ... in Höhe von ... Der Beklagte ist Verkaeufer im Sinne ..."
Stil
Praesens, Indikativ, im Aktiv, kurze Sätze, eine Sache pro Satz.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
1---2name: entscheidungsgruende-zivil-schreiben3description: Für Entscheidungsgründe schreiben: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Urteilsbauer und Relationsmacher. Route: entscheidungsgruende-zivil-schreiben.4---56# Entscheidungsgründe schreiben78Im Urteilsstil (nicht im Gutachtenstil). Reihenfolge: Ergebnis - Begründung.910## Triage zu Beginn11121. Im Urteilsstil oder Gutachtenstil? (Antwort: immer Urteilsstil — Ergebnis vor Begründung.)132. Welche Anspruchsgrundlagen sind durchgreifend — welche nicht?143. Muss Beweiswürdigung integriert oder separat abgehandelt werden?154. Welche Nebenentscheidungen (Zinsen, Kosten, Vollstreckbarkeit) fehlen noch?1617## Zentrale Normen1819- § 313 Abs. 3 ZPO — Entscheidungsgründe: kurze Zusammenfassung der Erwägungen20- § 286 ZPO — Beweiswürdigung21- § 286 BGB — Verzugszinsen (ab Mahnung oder Fälligkeit)22- § 288 BGB — gesetzlicher Verzugszinssatz (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz)23- § 291 BGB — Rechtshängigkeitszinsen (ab Klageerhebung)24- § 91, 92 ZPO — Kosten25- § 708, 709 ZPO — vorläufige Vollstreckbarkeit2627## Schritt-für-Schritt-Workflow28291. **Obersatz:** "Die Klage ist [zulässig und] begründet / [zulässig, aber] unbegründet / teilweise begründet."302. **Zulässigkeit** (kurz, nur problematische Punkte ausführen):31 - Rechtsweg, Zuständigkeit, Partei- und Prozessfähigkeit, Rechtsschutzbedürfnis.323. **Begründetheit** — für jede Anspruchsgrundlage:33 - AG benennen → Tatbestandsmerkmale subsumieren → Ergebnis.34 - Einwendungen/Einreden des Beklagten prüfen.35 - Verjährung prüfen.364. **Beweiswürdigung** einfügen (§ 286 ZPO), soweit Tatsachen streitig waren.375. **Nebenentscheidungen formulieren:**38 - Zinsen (§ 286, 288, 291 BGB), Kosten (§ 91, 92 ZPO), Vollstreckbarkeit (§ 708, 709 ZPO).3940## Output-Template4142**Adressat:** Urteil → Entscheidungsgründe — Tonfall: sachlich-juristisch, Urteilsstil4344<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->45> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.46>47> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.48>49> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.50<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->5152```53## Entscheidungsgründe5455Die Klage ist zulässig und begründet.5657**I. Zulässigkeit**58Das Amtsgericht [ORT] ist sachlich (§ 23 Nr. 1 GVG, Streitwert [BETRAG] EUR) und örtlich59(§ 29 ZPO, Erfüllungsort [ORT]) zuständig. [Weitere Punkte nur wenn problematisch.]6061**II. Begründetheit**6263**1. Anspruch aus § [AG] BGB**64Der Kläger hat einen Anspruch auf [RECHTSFOLGE] gegen den Beklagten aus § [AG] BGB.65[TATBESTANDSMERKMALE subsumieren]6667**2. Zinsen**68Der Zinsanspruch ergibt sich aus § 288 Abs. 1 BGB (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz)69ab [DATUM DER MAHNUNG / Rechtshängigkeit].7071**3. Kosten**72Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.7374**4. Vorläufige Vollstreckbarkeit**75Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 709 ZPO.76```7778## Aufbau79801. **Obersatz**: "Die Klage ist zulässig, aber nur teilweise begründet."812. **Zulässigkeit**: kurz; nur die problematischen Punkte ausführlich.823. **Begründetheit** - pro Anspruchsgrundlage:83 - Anspruchsgrundlage benennen84 - Tatbestandsmerkmale subsumieren85 - Rechtsfolge86 - Einwendungen / Einreden87 - Verjährung88 - Bei mehreren Anspruchsgrundlagen: nur die durchgreifende ausführen oder Anspruchskonkurrenzen knapp behandeln894. **Beweiswürdigung** (separater Abschnitt vor der konkreten Subsumtion oder integriert)905. **Nebenentscheidungen**:91 - Zinsen Paragraf 286 BGB, Paragraf 288 BGB, Paragraf 291 BGB92 - Kosten Paragraf 91 ff ZPO93 - Vorläufige Vollstreckbarkeit Paragraf 708 ff ZPO94 - Streitwertbeschluss separat oder im Tenor95 - Berufungszulassung Paragraf 511 Abs. 4 ZPO9697## Urteilsstil vs Gutachtenstil9899- Gutachtenstil: "Es koennte ein Anspruch aus ... bestehen. Dies setzt voraus, dass ..."100- **Urteilsstil**: "Der Kläger hat einen Anspruch aus ... in Höhe von ... Der Beklagte ist Verkaeufer im Sinne ..."101102## Stil103104Praesens, Indikativ, im Aktiv, kurze Sätze, eine Sache pro Satz.105106> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.