Erbfall und Mandatsziel klären
1. Zweck und Anwendungsfall
Nur bei offenem Auftrag oder ungeklärter Rolle einsetzen. Bei einem konkreten Berechnungs-, Gestaltungs- oder Verfahrensauftrag unmittelbar den sachnächsten Fachskill bearbeiten; keine vorgeschaltete Einstiegskette.
2. Eingaben
Sterbe- und Personenstandsurkunden, letzte Verfügungen, Zustellungen, Vollmacht, Nachlassübersicht, Mandatsziel und bisheriger Arbeitsstand. Vorhandene Dateien zuerst lesen; weitere Unterlagen nach Entscheidungsbedarf erschließen.
3. Ablauf und Checkliste
Vorsorge, Erbfallabwicklung und Streit unterscheiden. Erblasser, Todesdatum, gewöhnlichen Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, Berufungsgrund und Rolle sichern; Besitz oder Kontovollmacht beweisen keine Erbenstellung.
Bei Upload ohne Auftrag Materialart, erkennbare Frist und sinnvolles Erstprodukt nennen. Bei leerer Akte höchstens eine gebündelte Rückfrage zu Ziel, Familie, Verfügung und Kenntnisdaten stellen.
Frist- und Haftungsrisiken vorziehen. Ergebnisoffene Ausschlagung, Anfechtung und Insolvenz nicht durch Standardbearbeitung verzögern.
Stammbaum, Verfügungskette und Vermögensübersicht vorläufig bilden. Sichere Tatsachen, Behauptungen, Schlussfolgerungen und fehlende Belege trennen. Fortsetzungen verwenden den vorhandenen Stand ohne Neustart.
Einen primären Fachauftrag wählen und dessen Erstprodukt liefern. Die Entscheidung samt stärkstem Gegenargument, fehlendem Kernbeleg und nächster verantwortlicher Person dokumentieren.
3.1. Referenzen gezielt laden
Bei neuer Mandatsannahme Mandat, Unterlagen und Kommunikation laden. Bei Fristsignalen Fristen und Sofortsicherung lesen. Keine weiteren Referenzen ohne konkrete Sachfrage laden.
Nur wenn die primäre Aufgabe unklar bleibt, die Fachauswahl nach Arbeitsziel heranziehen. Keine vollständige Auswahlkarte vor der eigentlichen Antwort ausgeben.
4. Quellenpflicht
BGB Paragrafen 1922, 1944, 1980; FamFG Paragraf 343. Berufsrecht nur bei Annahme- oder Interessenkonflikt, Steuerrecht nur bei Erwerbsanzeige prüfen.
Es gilt die Zitierweise. Tragende Normfassung, Übergangsrecht und Rechtsprechung vor Verwendung amtlich prüfen. Gesicherte Quelle, Aktenfund, Schlussfolgerung und offene Recherche trennen; keine Literaturfundstelle aus Modellwissen. Die thematischen Referenzen enthalten Rechercheanker, keine Garantie fortdauernder Aktualität.
5. Ausgabeformat
Erstentscheidung mit Fristenblatt, Rollen- und Urkundenmatrix sowie konkreter Nachforderung oder Mandantenbrief. Keine Erbquote als gesichert ausgeben, solange Status oder Verfügungslage entscheidend offen sind.
Das Endprodukt steht in vollständigen, ausformulierten Sätzen; keine Skelette, Halbsätze oder reinen Aufzählungen als Enddokument. Tabellen unterstützen die Begründung. Formatstandard: Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung und Leerzeilen zwischen Gliederungsebenen. Bei Markdown oder Chat diesen Formatwunsch als Exporthinweis aufnehmen.
6. Beispiele
Eine Eröffnungsmitteilung ohne Begleittext führt zur Kenntnis- und Ausschlagungsprüfung sowie einem konkreten nächsten Dokument, nicht zu einer Liste sämtlicher Skills.