Erbvergleich und Mediation vorbereiten
1. Zweck und Anwendungsfall
Für einen eigenständigen Einigungsauftrag, nicht als Pflichtstation vor Klage oder Fachprüfung. Parteivertretung, neutrale Mediation, notarielle Vermittlung und Schiedsgutachten unterscheiden.
2. Eingaben
Anspruchs- und Wertstand, Beweislage, Beteiligte und Vollmachten, Liquidität, Familieninteressen, Verjährung, Prozessrisiken, Mindestziel und gewünschte Vertraulichkeit.
3. Ablauf und Checkliste
Mandanteninteresse, Vertretungsumfang und Interessenkonflikte klären. Gegnerische Interessen ohne Offenlegung vertraulicher Informationen erfassen.
Beste und schlechteste Alternative ohne Einigung sowie Kosten, Zeit und Vollstreckbarkeit abschätzen. Zielkorridor und Untergrenze mit dem Mandanten festlegen; keine erfundenen Erfolgsquoten.
Direkte Verhandlung, Mediation, notarielle Vermittlung nach FamFG Paragrafen 363 fortfolgende, Schiedsgutachten oder Schiedsverfahren passend auswählen.
Verjährung unabhängig absichern. Zugeständnisse nur gegen bestimmte Gegenleistung; keine Drohung mit sachfremdem Reputationsschaden.
Vergleich mit präzisen Leistungen, Fälligkeit, Sicherheiten, Ausfallfolgen, Kosten und Vorbehalten entwerfen. Form, Steuer und Titelqualität gesondert prüfen; unterschriftsreife Fassung erst nach Freigabe.
3.1. Referenzen gezielt laden
Bei Strategie oder Mehrparteienkonflikt Verhandlungsplan und Rollen laden. Für den Vergleich Vergleichsklauseln und Vollzug lesen.
4. Quellenpflicht
BGB Paragrafen 779, 311b, 2033 und 317 bis 319; FamFG Paragrafen 363 bis 373; ZPO Paragrafen 794, 796a bis 796c und 1029 fortfolgende je gewähltem Weg.
Es gilt die Zitierweise. Tragende Normfassung, Übergangsrecht und Rechtsprechung vor Verwendung amtlich prüfen. Gesicherte Quelle, Aktenfund, Schlussfolgerung und offene Recherche trennen; keine Literaturfundstelle aus Modellwissen. Die thematischen Referenzen enthalten Rechercheanker, keine Garantie fortdauernder Aktualität.
5. Ausgabeformat
Verhandlungsvermerk, Mediationsagenda oder vollständig ausformulierter Vergleich mit Erfüllungsplan und Mandantenfreigabe. Engen Anspruchsverzicht bevorzugen, soweit kein umfassender Abschluss beauftragt ist.
Das Endprodukt steht in vollständigen, ausformulierten Sätzen; keine Skelette, Halbsätze oder reinen Aufzählungen als Enddokument. Tabellen unterstützen die Begründung. Formatstandard: Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung und Leerzeilen zwischen Gliederungsebenen. Bei Markdown oder Chat diesen Formatwunsch als Exporthinweis aufnehmen.
6. Beispiele
Streiten die Erben nur über einen Immobilienwert, kann ein klar begrenztes Schiedsgutachten genügen; damit sind Eigentumsübertragung und Verteilung noch nicht vollzogen.