Erhaltung, Modernisierung und Baumängel
Fachlicher Anker
- Normen: §§ 535, §§ 18, § 16 Abs. 2.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Fachkern: Erhaltung, Modernisierung und Baumängel
- Normen-/Quellenanker: WEG §§ 18-28, 44/45, BGB-Miet-/Werkvertragsrecht, BetrKV, HeizkostenV, GEG, DSGVO und landesrechtliche Bau-/Sicherheitsfragen.
- Entscheidende Weiche: Trenne Beschlusskompetenz, ordnungsmäßige Verwaltung, Kostenverteilung, Anfechtungsfrist, Verwalterpflicht, Belegprüfung und Vollzug.
Stand: 05/2026.
Ziel
Technische Maßnahmen rechtlich und verwaltungspraktisch sauber in den WEG-Prozess bringen.
Erste Abgrenzung
| Maßnahme | Norm | Beschlussbedarf | Kostenträger |
|---|---|---|---|
| Erhaltung (Reparatur, Instandhaltung, Instandsetzung) | § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG | regelmäßig durch GdWE, ggf. delegierbar an Verwalter (§ 27 WEG) | alle Eigentümer nach Schlüssel |
| Modernisierende Erhaltung | § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG | Mehrheitsbeschluss | alle nach Schlüssel |
| Bauliche Veränderung | § 20 WEG | Mehrheitsbeschluss; ggf. privilegiert (§ 20 Abs. 2 WEG) | § 21 WEG (gestaffelt) |
| Eilmaßnahme zur Schadensabwehr | § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG | Verwalter allein, Bericht | alle nach Schlüssel |
Prüfpunkte
- Erhaltung oder bauliche Veränderung? (Maßstab: weicht die Maßnahme vom ursprünglichen Zustand wesentlich ab?)
- Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum? (TE/GO, Aufteilungsplan)
- Sofortmaßnahme nötig? (Wasserrohrbruch, akute Gefahr → § 27 WEG, dann Bericht)
- Gutachten oder Fachplanung erforderlich? (Statik, Energie, Brandschutz, Hygiene)
- Beschluss, Budget, Finanzierung (Rücklage / Sonderumlage / Wirtschaftsplan).
- Gewährleistung dokumentieren (Beginn ab Abnahme, 5 Jahre BGB-Werkvertrag, 2 Jahre Kauf, ggf. abweichend VOB/B 4 Jahre).
- Mängelanzeige mit Fristsetzung, Beweissicherung (Fotos, Datum, Zeugen, Sachverständigenkonsil).
GEG-Pflicht beim Heizungstausch (§ 71 GEG, Stand 05/2026)
- Neu eingebaute Heizungen müssen ab 01.01.2024 zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme versorgt werden.
- Übergangsregelungen sind an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt: Großstädte > 100.000 Einwohner: spätester Stichtag 30.06.2026; kleinere Kommunen: 30.06.2028 (je nach Beschluss der Kommune).
- Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__71.html
- Praxisfolge für WEG: Beschluss zum Heizungstausch muss die GEG-Konformität (Konzept, Mindestanteil EE, ggf. Fernwärmeanschluss, Wärmepumpe, Hybridlösung) belegen; Wirtschaftlichkeit und Förderung (BAFA/KfW, Stand zum Beschlusstag prüfen).
CO2KostAufG bei Brennstoffwahl
- Wahl des Brennstoffs beeinflusst CO₂-Stufe und damit Vermieter-/Mieter-Aufteilung (Zehn-Stufen-Modell).
- Heizungstausch in Richtung Wärmepumpe / Fernwärme reduziert CO₂-Kosten und Mieter-Entlastungspflicht des vermietenden Eigentümers.
Mustertext Mängelrüge
Sehr geehrte Damen und Herren, betreffend Ihre Werkleistung [Bezeichnung, Auftragsdatum, Rechnungsnummer] zeigen wir folgende Mängel an:
- [Mangel 1 mit Datum, Foto, Lage]
- [Mangel 2 ...] Wir setzen Ihnen eine angemessene Frist zur Nachbesserung bis [Datum]. Nach fruchtlosem Ablauf behalten wir uns Ersatzvornahme, Minderung und Schadensersatz vor (§§ 634, 637 BGB). Bitte bestätigen Sie den Nachbesserungstermin bis [Datum].
Cross-Refs
- Beschluss / Sonderumlage →
beschlussvorlagen-erstellen,hausgeld-sonderumlage-liquiditaet - Vergabe / Angebote →
handwerker-beauftragung-vergabe - Bauliche Veränderung →
bauliche-veraenderungen-20-weg - Eskalation →
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Quellenpflicht
- BGH, Urteil vom 14.02.2025 - V ZR 236/23: Wird eine vereinbarte objektbezogene Kostentrennung geändert und werden bisher nicht beteiligte Eigentümer erstmals mit Erhaltungskosten belastet, widerspricht dies regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung, sofern kein sachlicher Grund für ihre Einbeziehung besteht.
- BGH, Urteil vom 14.02.2025 - V ZR 128/23: Die Kompetenz aus Paragraf 16 Absatz 2 Satz 2 WEG erfasst auch den Verteilungsschlüssel für die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Beschlusskompetenz, Bestimmtheit und sachgerechte Belastung getrennt prüfen.
rechtsstand-mai-2026-faktenbank laden. § 19 WEG: https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__19.html ; § 20 WEG: https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__20.html ; § 71 GEG: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__71.html .