Erstgespräch nach gemeldetem Datenschutzvorfall — Fragenkatalog
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Wer nimmt am Erstgespräch teil — Geschäftsleitung, DSB, IT-Leitung, externer Forensiker, Versicherer?
- Liegt eine schriftliche Vorfallmeldung vor oder erfolgt sie mündlich?
- Ist der Vorfall bereits öffentlich oder droht öffentliche Wahrnehmung?
- Ist eine Cyberversicherung im Spiel und welche Meldepflichten bestehen dort?
- Gibt es einen Auftragsverarbeitervertrag oder eine gemeinsame Verantwortlichkeit?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Lagebild, Meldepflichtprüfung, Bußgeldverteidigung, Haftungsminimierung)
Rechtsgrundlagen
- Art. 33 Abs. 1 DSGVO Meldepflicht binnen 72 Stunden.
- Art. 33 Abs. 2 DSGVO Meldepflicht des Auftragsverarbeiters an den Verantwortlichen.
- Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO Unterstützungspflicht des Auftragsverarbeiters.
- Art. 56 DSGVO Federführende Aufsichtsbehörde bei grenzüberschreitender Verarbeitung.
- Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu Kenntnisbegriff Art. 33 Abs. 1 DSGVO und Reichweite der Meldepflicht des Auftragsverarbeiters vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 4 Nr. 12; Art. 28; Art. 33; Art. 34; Art. 56 DSGVO; § 42 BDSG.
Praxisformulierung — Fragenblöcke
Zeitstrahl: Wann wurde was durch wen wahrgenommen — minutengenau wenn möglich.
Betroffene Verarbeitungen: Welche Verarbeitungstätigkeiten nach VVT sind tangiert?
Datenkategorien: Art. 9 DSGVO, Art. 10 DSGVO, Sozialdaten, Berufsgeheimnis § 203 StGB, Kinderdaten?
Personenkreis: Mitarbeiter, Kunden, Patienten, Mandanten, Schüler — geschätzte Anzahl.
Auftragsverarbeiter: Liegt AV-Vertrag vor; wer hat zuerst Kenntnis erlangt?
Konzernbezug: Hauptniederlassung in welchem EU-Mitgliedstaat?
Sofortmaßnahmen: Welche technischen und organisatorischen Schritte sind bereits erfolgt?
Beweissicherung: Logs, Images, Zeugen, Chain of Custody.
Externe Kommunikation: Presse, Kunden, Aufsichtsbehörde bereits angesprochen?
Versicherung: Cyberpolice; Meldepflicht-Trigger?
Abgrenzung zu anderen Skills
dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab.dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.
Vertiefung bei Bedarf
- Bei
dsv-erstgespraech-vorfallmeldungbeziehungsweise Führt das anwaltliche oder DSB-Erstgespräch nach einem gemeldeten Datenschutzvorfall mit Geschäftsleitung oder Fachabteilung: die zusätzliche Vertiefung laden.