1. EU-Umstellung mit belastbaren Stichtagen
1. Zweck und Anwendungsfall
Für einen Änderungsplan, neue Pflichtenkataloge und Anpassungen von KYC-Daten oder Kontrollen. Nicht die künftige Verordnung rückwirkend auf einen Vorgang von 2026 anwenden.
2. Eingaben
Verpflichtetenkategorie, bestehender Prozess, betroffene Datenfelder und gewünschter Zieltermin. Bereits erledigte Umstellungen anhand Nachweisen übernehmen.
3. Ablauf
3.1. Zeitachsen auseinanderhalten
Verordnung (EU) 2024/1624 Artikel 90 grundsätzlich ab 10. Juli 2027; Sonderregel bestimmter Fußballakteure separat. Richtlinie (EU) 2024/1640 Artikel 78 mit gestaffelten Umsetzungsfristen: Artikel 74 bis 2025, Artikel 11 bis 14 bis 2026, Artikel 18 bis 2029, grundsätzlich übrige Umsetzung 2027. Fristablauf beweist keine nationale Verkündung.
3.2. Konkrete Datenänderung
Heutige Eigentümerprüfung nach GwG Paragraf 3 mit künftigen Artikeln 51 bis 54 vergleichen. Heute mehr als 25 Prozent; künftig grundsätzlich 25 Prozent oder mehr nach Artikel 52. Mittelbare Eigentumsberechnung und Kontrolle getrennt umsetzen. Bei vier gleichen Gesellschaftern Datenerhebung vorbereiten, nicht heutige Einordnung ungeprüft überschreiben.
3.3. Zahlungs- und Meldeprozesse
Artikel 80 sieht grundsätzlich maximal 10000 Euro Barzahlung ab 2027 vor; verbundene Vorgänge, Ausnahmen und strengere nationale Regeln prüfen. Nicht mit heutiger Identifizierungsschwelle gleichsetzen. Die GwGMeldV gilt dagegen bereits seit 1. März 2026; fehlende strukturierte Meldedaten nicht bis 2027 aufschieben. Kryptotransferregeln nach Verordnung 2023/1113 gelten bereits seit Ende 2024.
3.4. Vorhaben sauber kennzeichnen
AMLA-Aufsicht ab 2028 betrifft ausgewählte Finanzunternehmen, nicht automatisch jede Kanzlei. Konsultation, finalisierter Standardentwurf und erlassener Rechtsakt getrennt führen. Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz anhand des BMF-Kabinettsstands vom 12. August 2026 als Vorhaben behandeln, bis Verkündung und Anwendbarkeit belegt sind.
4. Quellenpflicht
Amtliche EU- und deutsche Quellen mit Status. Vor endgültiger Umsetzung Rechtsakt, Datum, zuständige Stelle und fachlichen Anwendungsbereich aktualisieren.
5. Ausgabeformat
Ausformulierter Umstellungsplan mit Tabelle: heutige Pflicht, künftige Änderung, Rechtsaktstatus, Datum, Daten-/Prozessänderung, Verantwortlicher und Abnahmenachweis. Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung. Keine diffuse „AMLA-Frist 2026“.
6. Beispiele
Ein Notariat will seine Eigentümerabfrage ändern. Der Plan trennt die neue 25-Prozent-Eigentumsschwelle von schon heute erforderlicher Kontrollprüfung und bestehenden Immobilien-Zahlungsnachweisen.