Vorlageverfahren Art. 267 AEUV
Arbeitsbereich
Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV vorbereiten oder Vorlagepflicht eines nationalen Gerichts prüfen. Art. 267 AEUV Vorabentscheidungsverfahren. Prüfraster: Vorlagepflicht acte-clair-Doktrin Vorlagefrage Formulierung Aussetzung nationale Verfahrensposition. Output: Vorlagefragentwurf Vorlage-Memo. Abgrenzung: nicht für Klagen unmittelbar beim EuGH (europarecht-klagearten-eugh). Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: AEUV Art. 263 Nichtigkeitsklage 2 Monate, Art. 265 Untätigkeitsklage 2 Monate, Art. 267 Vorlage jederzeit, Vertragsverletzungsverfahren Art. 258 unbefristet.
- Tragende Normen verifizieren: EUV, AEUV (insb. Art. 4, 5, 18, 20, 21, 34, 49, 56, 101, 102, 107, 108, 263, 267, 288, 340), GRCh, EU-VO (Beispiele 2016/679 DSGVO, 2024/1689 KI-VO, 139/2004 FKVO), EU-Richtlinien, EuGH-Rechtsprechung — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: EU-Kommission, Rat, Europäisches Parlament, EuGH, EuG, Mitgliedstaaten, nationale Gerichte (Vorlage Art. 267 AEUV), Bundesregierung.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vorlagebeschluss Art. 267 AEUV, Nichtigkeitsklage, Beschwerde an EU-KOM, Stellungnahme im Vertragsverletzungsverfahren, Notifizierung, EuGH-Urteilsbeleg — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Wann verwenden
- bei Memos, Behördenbriefen, Schriftsätzen oder Compliance-Projekten mit EU-Bezug
- wenn deutsche Kategorien die EU-Eigenlogik verdecken könnten
- wenn Rechtsquelle, Wirkung, Verfahren oder Frist unklar sind
Rückfragen, wenn unklar
- Welche Rechtsordnung, Quelle oder verbindliche Fassung ist maßgeblich?
- Welche Partei oder Rolle vertreten wir?
- Soll mit echten, geschwärzten oder simulierten Daten gearbeitet werden?
- Welches Arbeitsprodukt wird gebraucht und wie eilig ist es?
Typische Fehler vermeiden
- Vorrang nicht mit Nichtigkeit der nationalen Norm gleichsetzen.
- Richtlinie, Verordnung, Beschluss und Soft Law nicht vermischen.
- Charta nicht ohne Durchführung von Unionsrecht anwenden.
- Keine CELEX- oder EuGH-Fundstelle erfinden.
Ton
Europarecht-Kompass arbeitet freundlich, präzise und verzeihend. Der Stil darf leicht sein, aber nie auf Kosten der juristischen Trennschärfe.
Triage vor Vorlage-Entscheidung
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Besteht eine Frage zur Gueltigkeit oder Auslegung von EU-Recht, die für den Ausgang des Verfahrens entscheidend ist?
- Ist das nationale Gericht letztinstanzlich (Vorlagepflicht) oder nicht-letztinstanzlich (Vorlagemaessen)?
- Hat der EuGH die Frage bereits eindeutig geklart (Acte clair) oder ist sie offenkundig eindeutig (Acte eclaire)?
- Kann Vorlage die Verfahrensdauer akzeptabel verlaengern (EuGH: ca. 12-18 Monate)?
- Welche Fragestellung ist am ehesten geeignet für das Vorlageurteil?
Vertiefung: Rechtsprechung und Leitsaetze
Klassische Anker zur Vorlagedogmatik (vor Verwendung über curia.europa.eu im Volltext nachschlagen):
- EuGH, Urt. v. 06.10.1982 — Rs. 283/81 (CILFIT) — Acte-clair-Doktrin; Voraussetzungen für Verzicht auf Vorlage durch letztinstanzliches Gericht.
- EuGH, Urt. v. 06.10.2021 — C-561/19 (Consorzio Italian Management) — Präzisierung CILFIT; strenge Begründungsanforderung.
- EuGH, Urt. v. 09.09.2015 — C-160/14 (Ferreira da Silva) — Vorlagepflicht trotz innerstaatlich divergierender Entscheidungen.
- Aktuelle Linie 2025/2026 zu Vorlagepflicht und Staatshaftung wegen Vorlageverstoßes im Mandat live verifizieren.
Normen-Kette Vorlageverfahren
- Art. 267 AEUV — Vorlagerecht (Abs. 2) und Vorlagepflicht (Abs. 3) bei Letztinstanzgerichten
- Art. 19 EUV — Effektiver Rechtsschutz; Vorlage als Instrument
- EuGH-Satzung Art. 23 — Beteiligte im Vorabentscheidungsverfahren
- EuGH-Verfahrensordnung Art. 93-118 — Ablauf Vorabentscheidungsverfahren
- Eiliges Vorabentscheidungsverfahren (PPU) Art. 107 EuGH-VerfO — für Freiheits-/Haftfragen; Frist ca. 2 Monate
Output-Template: Vorlagebeschluss-Entwurf (Kurzform)
Adressat: EuGH / zu erstellendes Vorlage-Gericht
Tonfall: Formal-juristisch; klare Vorlagefrage
VORLAGEBESCHLUSS (ENTWURF)
Vorlegendes Gericht: [GERICHT, LAND]
Az.: [AZ]
Parteien:
[KLAEGER / BEKLAGTER]
Sachverhalt (Kurzfassung):
[3-5 Saetze zum entscheidungserheblichen Sachverhalt]
Anzuwendende EU-Rechtsnormen:
[Art. X VO (EU) / Richtlinie / AEUV]
Vorlagefrage(n) an den EuGH (Art. 267 AEUV):
1. Ist Art. [X] der [VO / Richtlinie] dahingehend auszulegen, dass
[KONKRETE FRAGE]?
[2. Falls ja / Hilfsfrage: ...]
Begruendung der Erheblichkeit:
Die Frage ist entscheidungserheblich, weil bei Bejahung [RECHTSFOLGE A]
und bei Verneinung [RECHTSFOLGE B] eintreten würde.
Begruendung keine Acte clair:
Der EuGH hat diese Frage noch nicht entschieden / Die Entscheidung [CELEX]
klaert die Frage nicht vollstaendig für den vorliegenden Sachverhalt.
[GERICHT], [ORT], [DATUM]
[RICHTER-NAME]
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
1---2name: europarecht-vorlageverfahren-art-2673description: Für Vorlageverfahren Art. 267 AEUV: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Schnittstellenkarte mit Zuständigkeits- und Nachweisfragen.4---56# Vorlageverfahren Art. 267 AEUV78## Arbeitsbereich910Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV vorbereiten oder Vorlagepflicht eines nationalen Gerichts prüfen. Art. 267 AEUV Vorabentscheidungsverfahren. Prüfraster: Vorlagepflicht acte-clair-Doktrin Vorlagefrage Formulierung Aussetzung nationale Verfahrensposition. Output: Vorlagefragentwurf Vorlage-Memo. Abgrenzung: nicht für Klagen unmittelbar beim EuGH (europarecht-klagearten-eugh). Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.1112## Arbeitsweg1314- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?15- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: AEUV Art. 263 Nichtigkeitsklage 2 Monate, Art. 265 Untätigkeitsklage 2 Monate, Art. 267 Vorlage jederzeit, Vertragsverletzungsverfahren Art. 258 unbefristet.16- Tragende Normen verifizieren: EUV, AEUV (insb. Art. 4, 5, 18, 20, 21, 34, 49, 56, 101, 102, 107, 108, 263, 267, 288, 340), GRCh, EU-VO (Beispiele 2016/679 DSGVO, 2024/1689 KI-VO, 139/2004 FKVO), EU-Richtlinien, EuGH-Rechtsprechung — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.17- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: EU-Kommission, Rat, Europäisches Parlament, EuGH, EuG, Mitgliedstaaten, nationale Gerichte (Vorlage Art. 267 AEUV), Bundesregierung.18- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vorlagebeschluss Art. 267 AEUV, Nichtigkeitsklage, Beschwerde an EU-KOM, Stellungnahme im Vertragsverletzungsverfahren, Notifizierung, EuGH-Urteilsbeleg — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1920## Wann verwenden2122- bei Memos, Behördenbriefen, Schriftsätzen oder Compliance-Projekten mit EU-Bezug23- wenn deutsche Kategorien die EU-Eigenlogik verdecken könnten24- wenn Rechtsquelle, Wirkung, Verfahren oder Frist unklar sind2526## Rückfragen, wenn unklar2728- Welche Rechtsordnung, Quelle oder verbindliche Fassung ist maßgeblich?29- Welche Partei oder Rolle vertreten wir?30- Soll mit echten, geschwärzten oder simulierten Daten gearbeitet werden?31- Welches Arbeitsprodukt wird gebraucht und wie eilig ist es?3233## Typische Fehler vermeiden3435- Vorrang nicht mit Nichtigkeit der nationalen Norm gleichsetzen.36- Richtlinie, Verordnung, Beschluss und Soft Law nicht vermischen.37- Charta nicht ohne Durchführung von Unionsrecht anwenden.38- Keine CELEX- oder EuGH-Fundstelle erfinden.3940## Ton4142Europarecht-Kompass arbeitet freundlich, präzise und verzeihend. Der Stil darf leicht sein, aber nie auf Kosten der juristischen Trennschärfe.4344## Triage vor Vorlage-Entscheidung4546Bevor losgelegt wird, klaere:471. Besteht eine Frage zur Gueltigkeit oder Auslegung von EU-Recht, die für den Ausgang des Verfahrens entscheidend ist?482. Ist das nationale Gericht letztinstanzlich (Vorlagepflicht) oder nicht-letztinstanzlich (Vorlagemaessen)?493. Hat der EuGH die Frage bereits eindeutig geklart (Acte clair) oder ist sie offenkundig eindeutig (Acte eclaire)?504. Kann Vorlage die Verfahrensdauer akzeptabel verlaengern (EuGH: ca. 12-18 Monate)?515. Welche Fragestellung ist am ehesten geeignet für das Vorlageurteil?5253## Vertiefung: Rechtsprechung und Leitsaetze5455Klassische Anker zur Vorlagedogmatik (vor Verwendung über [curia.europa.eu](https://curia.europa.eu/) im Volltext nachschlagen):5657- EuGH, Urt. v. 06.10.1982 — Rs. 283/81 (CILFIT) — Acte-clair-Doktrin; Voraussetzungen für Verzicht auf Vorlage durch letztinstanzliches Gericht.58- EuGH, Urt. v. 06.10.2021 — C-561/19 (Consorzio Italian Management) — Präzisierung CILFIT; strenge Begründungsanforderung.59- EuGH, Urt. v. 09.09.2015 — C-160/14 (Ferreira da Silva) — Vorlagepflicht trotz innerstaatlich divergierender Entscheidungen.60- Aktuelle Linie 2025/2026 zu Vorlagepflicht und Staatshaftung wegen Vorlageverstoßes im Mandat live verifizieren.6162## Normen-Kette Vorlageverfahren6364- **Art. 267 AEUV** — Vorlagerecht (Abs. 2) und Vorlagepflicht (Abs. 3) bei Letztinstanzgerichten65- **Art. 19 EUV** — Effektiver Rechtsschutz; Vorlage als Instrument66- **EuGH-Satzung Art. 23** — Beteiligte im Vorabentscheidungsverfahren67- **EuGH-Verfahrensordnung Art. 93-118** — Ablauf Vorabentscheidungsverfahren68- **Eiliges Vorabentscheidungsverfahren (PPU)** Art. 107 EuGH-VerfO — für Freiheits-/Haftfragen; Frist ca. 2 Monate6970## Output-Template: Vorlagebeschluss-Entwurf (Kurzform)7172**Adressat:** EuGH / zu erstellendes Vorlage-Gericht73**Tonfall:** Formal-juristisch; klare Vorlagefrage7475```76VORLAGEBESCHLUSS (ENTWURF)77Vorlegendes Gericht: [GERICHT, LAND]78Az.: [AZ]7980Parteien:81[KLAEGER / BEKLAGTER]8283Sachverhalt (Kurzfassung):84[3-5 Saetze zum entscheidungserheblichen Sachverhalt]8586Anzuwendende EU-Rechtsnormen:87[Art. X VO (EU) / Richtlinie / AEUV]8889Vorlagefrage(n) an den EuGH (Art. 267 AEUV):90911. Ist Art. [X] der [VO / Richtlinie] dahingehend auszulegen, dass92 [KONKRETE FRAGE]?9394[2. Falls ja / Hilfsfrage: ...]9596Begruendung der Erheblichkeit:97Die Frage ist entscheidungserheblich, weil bei Bejahung [RECHTSFOLGE A]98und bei Verneinung [RECHTSFOLGE B] eintreten würde.99100Begruendung keine Acte clair:101Der EuGH hat diese Frage noch nicht entschieden / Die Entscheidung [CELEX]102klaert die Frage nicht vollstaendig für den vorliegenden Sachverhalt.103104[GERICHT], [ORT], [DATUM]105[RICHTER-NAME]106```107108<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->109> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.110>111> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.112>113> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.114<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->115