Bewertung von Immobilien fuer Erbschaft und Schenkung — §§ 176 ff. BewG
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Welches Verfahren wendet das Finanzamt an (Vergleich Ertrag Sachwert)?
- Welche Bodenrichtwert- und Bewertungsparameter werden zugrunde gelegt?
- Liegt ein zeitnahes qualifiziertes Gutachten eines oeffentlich bestellten Sachverstaendigen vor?
- Wurde der Antrag § 198 BewG mit Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gestellt?
- Gibt es verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bewertung nach BewG nF?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
- § 176 BewG — Begriff Grundvermoegen.
- §§ 179 ff. BewG — Ertragswertverfahren.
- §§ 189 ff. BewG — Sachwertverfahren.
- § 183 BewG — Vergleichswertverfahren.
- § 198 BewG — Nachweis niedrigerer gemeiner Wert.
- § 12 ErbStG — Bewertung im ErbStG-Verweis.
Aktuelle Rechtsprechung
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.
Zentrale Normen
§ 12 ErbStG · §§ 176 ff. BewG · §§ 179 ff. BewG · §§ 189 ff. BewG · § 183 BewG · § 198 BewG · § 151 BewG (gesonderte Feststellung)
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff. Verwaltungsanweisungen (BMF-Schreiben, OFD-Verfuegungen, AEAO, UStAE, EStR, KStR) ausschliesslich nach Verifikation aus bundesfinanzministerium.de oder offiziellen Amtsblaettern zitieren.
Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins
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Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.