Grundsteuer — Reform 2025 Bundesmodell und Laendermodelle
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Welches Modell gilt — Bundesmodell oder ein Laendermodell?
- Wo liegen die Beanstandungen — Bodenrichtwert Wohnflaeche Mietniveaustufe?
- Ist Einspruch gegen Wertbescheid Messbescheid oder Grundsteuerbescheid einschlaegig?
- Soll AdV beantragt werden (regelmaessig Aussicht angesichts BFH-Beschluesse)?
- Verfassungsbeschwerde — Musterverfahren bereits anhaengig?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
- § 220 BewG — Bewertung des Grundvermoegens.
- §§ 218 ff. BewG — Bewertungsverfahren.
- §§ 13 ff. GrStG — Steuermessbetrag.
- §§ 25 ff. GrStG — Hebesatz.
- Art. 3 GG — Gleichheitsgrundsatz; Massstab BVerfG.
Aktuelle Rechtsprechung
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.
Zentrale Normen
§§ 218 ff. BewG · § 220 BewG · §§ 13 ff. GrStG · §§ 25 ff. GrStG · Art. 3 GG
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff. Verwaltungsanweisungen (BMF-Schreiben, OFD-Verfuegungen, AEAO, UStAE, EStR, KStR) ausschliesslich nach Verifikation aus bundesfinanzministerium.de oder offiziellen Amtsblaettern zitieren.
Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins
- Verfahrens-Sklls (
anw-einspruch-finanzamt,anw-aussetzung-vollziehung,anw-akteneinsicht-steuerakte) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die materielle Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel
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Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.