Anwaltsgebuehren im Steuerstreit — RVG StBVV Verhaeltnis
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Anwaltsmandat (RVG) oder Steuerberatermandat (StBVV) oder Mischmandat?
- Welcher Streitwert oder Gegenstandswert ist anzusetzen?
- Geschaefts- Verfahrens- oder Terminsgebuehr — welche Phase?
- Soll Pauschalhonorar oder Stundenhonorar nach § 4 RVG vereinbart werden?
- Ist Erfolgshonorar § 4a RVG ausnahmsweise zulaessig?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
- § 1 RVG — Anwendungsbereich.
- § 4 RVG — Vereinbarung niedrigerer Gebuehren.
- § 4a RVG — Erfolgshonorar.
- § 13 RVG — Wertgebuehr.
- VV RVG — Vergueterungsverzeichnis Nrn. 2300 ff.
- StBVV — Steuerberatervergueterungsverordnung.
Aktuelle Rechtsprechung
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.
Zentrale Normen
§ 1 RVG · § 4 RVG · § 4a RVG · § 13 RVG · VV RVG · §§ 1 ff. StBVV · § 49b BRAO · § 64 StBerG
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff. Verwaltungsanweisungen (BMF-Schreiben, OFD-Verfuegungen, AEAO, UStAE, EStR, KStR) ausschliesslich nach Verifikation aus bundesfinanzministerium.de oder offiziellen Amtsblaettern zitieren.
Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins
- Verfahrens-Sklls (
anw-einspruch-finanzamt,anw-aussetzung-vollziehung,anw-akteneinsicht-steuerakte) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die materielle Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel
fa-stu-steuerhinterziehung-370-aoundfa-stu-selbstanzeige-371-aoaufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen
fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeitbzw.fa-stu-rvg-steuerstreitparallel ziehen.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.