Zugewinnausgleich berechnen
Ziel
Dieser Skill verwandelt Vermögenslisten, Kontoauszüge, Immobilienwerte und Unternehmensdaten in eine belastbare Zugewinnausgleichsrechnung. Er trennt Stichtage, Anfangsvermögen, privilegierten Erwerb, Endvermögen, illoyale Vermögensminderung und Auskunftsstufe.
Eingang
- Heiratsdatum, Zustellung des Scheidungsantrags, Trennungsdatum und Ehevertrag.
- Vermögensverzeichnisse, Kontoauszüge, Depots, Immobilienunterlagen, Darlehen, Unternehmenswerte, Fahrzeuge und Versicherungen.
- Erbschaften, Schenkungen, privilegierter Erwerb, Verfügungen, Vermögensverschiebungen und Auskunftskorrespondenz.
- Gutachten, Maklerwerte, Steuerunterlagen und Belege zu Schulden.
Prüfraster
- Güterstand feststellen: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, modifizierter Güterstand oder Ehevertrag prüfen.
- Stichtage festlegen: Anfangsvermögen bei Eheschließung, Endvermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags, Trennungsvermögen für Kontrollzwecke.
- Anfangsvermögen aufbereiten: Schulden, negatives Anfangsvermögen und privilegierten Erwerb nach BGB Paragraf 1374 erfassen.
- Endvermögen bewerten: Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Stichtag nach BGB Paragraf 1375 und Paragraf 1376 bewerten.
- Illoyale Minderung prüfen: Schenkungen, Verschwendung und Benachteiligungsabsicht nach BGB Paragraf 1375 Absatz 2 markieren.
- Auskunftsstufe bauen: BGB Paragraf 1379 und ZPO Paragraf 254 für Auskunft, Beleg, Wertermittlung und Zahlung einsetzen.
- Antrag beziffern: Hälfte der Differenz der Zugewinne berechnen, Zinsen, Sicherheitsfragen und Verjährung prüfen.
Pflichtnormen
- BGB Paragraf 1373: Begriff des Zugewinns.
- BGB Paragraf 1374: Anfangsvermögen und privilegierter Erwerb.
- BGB Paragraf 1375: Endvermögen und illoyale Vermögensminderung.
- BGB Paragraf 1376: Bewertung.
- BGB Paragraf 1378: Ausgleichsforderung.
- BGB Paragraf 1379: Auskunftspflicht.
- ZPO Paragraf 254: Stufenklage.
Leitentscheidungen
- BGH, Beschluss vom 25.09.2024 - XII ZB 508/23: Die Auskunft nach BGB Paragraf 1379 umfasst die Vermögenszusammensetzung am Stichtag einschließlich wertbildender Faktoren; eine selbst erstellte Forderungsliste ist Teil der Auskunft und kein Beleg.
- BGH, Urteil vom 08.11.2017 - XII ZR 108/16: Bei der Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich sind Ertragswert, konkret angemessener Unternehmerlohn und die sekundäre Darlegungslast des außerhalb des Geschehens stehenden Ausgleichsgläubigers sauber zu behandeln.
Arbeitsprodukt
- Zugewinntabelle mit Anfangsvermögen, privilegiertem Erwerb, Endvermögen, Zugewinn und Ausgleichsforderung.
- Auskunfts- und Beleganforderung oder Stufenklage.
- Schriftsatzbaustein zu streitigen Vermögenspositionen.
- Beweis- und Gutachtenliste für Immobilien, Unternehmen und wertvolle bewegliche Sachen.
Stolpersteine
- Endvermögen ohne Zustellungsdatum berechnen.
- Erbschaften falsch als laufenden Zugewinn behandeln.
- Schulden im Anfangs- oder Endvermögen nicht belegen.
- Vermögensminderungen nur moralisch bewerten, aber nicht an BGB Paragraf 1375 Absatz 2 messen.
- Zahlung verlangen, bevor Auskunft und Bewertung tragfähig sind.
Anti-Muster
- Keine Rundsummen ohne Beleg.
- Keine Tabellenrechnung ohne Stichtag.
- Keine Vermögensbewertung aus ungeprüften Schätzungen als endgültiges Ergebnis ausgeben.
1---2name: fachanwalt-familienrecht-zugewinnausgleich-berechnen3description: Für Zugewinnausgleich berechnen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Zugewinnausgleich berechnen78## Ziel910Dieser Skill verwandelt Vermögenslisten, Kontoauszüge, Immobilienwerte und Unternehmensdaten in eine belastbare Zugewinnausgleichsrechnung. Er trennt Stichtage, Anfangsvermögen, privilegierten Erwerb, Endvermögen, illoyale Vermögensminderung und Auskunftsstufe.1112## Eingang1314- Heiratsdatum, Zustellung des Scheidungsantrags, Trennungsdatum und Ehevertrag.15- Vermögensverzeichnisse, Kontoauszüge, Depots, Immobilienunterlagen, Darlehen, Unternehmenswerte, Fahrzeuge und Versicherungen.16- Erbschaften, Schenkungen, privilegierter Erwerb, Verfügungen, Vermögensverschiebungen und Auskunftskorrespondenz.17- Gutachten, Maklerwerte, Steuerunterlagen und Belege zu Schulden.1819## Prüfraster20211. Güterstand feststellen: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, modifizierter Güterstand oder Ehevertrag prüfen.222. Stichtage festlegen: Anfangsvermögen bei Eheschließung, Endvermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags, Trennungsvermögen für Kontrollzwecke.233. Anfangsvermögen aufbereiten: Schulden, negatives Anfangsvermögen und privilegierten Erwerb nach BGB Paragraf 1374 erfassen.244. Endvermögen bewerten: Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Stichtag nach BGB Paragraf 1375 und Paragraf 1376 bewerten.255. Illoyale Minderung prüfen: Schenkungen, Verschwendung und Benachteiligungsabsicht nach BGB Paragraf 1375 Absatz 2 markieren.266. Auskunftsstufe bauen: BGB Paragraf 1379 und ZPO Paragraf 254 für Auskunft, Beleg, Wertermittlung und Zahlung einsetzen.277. Antrag beziffern: Hälfte der Differenz der Zugewinne berechnen, Zinsen, Sicherheitsfragen und Verjährung prüfen.2829## Pflichtnormen3031- BGB Paragraf 1373: Begriff des Zugewinns.32- BGB Paragraf 1374: Anfangsvermögen und privilegierter Erwerb.33- BGB Paragraf 1375: Endvermögen und illoyale Vermögensminderung.34- BGB Paragraf 1376: Bewertung.35- BGB Paragraf 1378: Ausgleichsforderung.36- BGB Paragraf 1379: Auskunftspflicht.37- ZPO Paragraf 254: Stufenklage.3839## Leitentscheidungen4041- BGH, Beschluss vom 25.09.2024 - XII ZB 508/23: Die Auskunft nach BGB Paragraf 1379 umfasst die Vermögenszusammensetzung am Stichtag einschließlich wertbildender Faktoren; eine selbst erstellte Forderungsliste ist Teil der Auskunft und kein Beleg.42- BGH, Urteil vom 08.11.2017 - XII ZR 108/16: Bei der Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich sind Ertragswert, konkret angemessener Unternehmerlohn und die sekundäre Darlegungslast des außerhalb des Geschehens stehenden Ausgleichsgläubigers sauber zu behandeln.4344## Arbeitsprodukt4546- Zugewinntabelle mit Anfangsvermögen, privilegiertem Erwerb, Endvermögen, Zugewinn und Ausgleichsforderung.47- Auskunfts- und Beleganforderung oder Stufenklage.48- Schriftsatzbaustein zu streitigen Vermögenspositionen.49- Beweis- und Gutachtenliste für Immobilien, Unternehmen und wertvolle bewegliche Sachen.5051## Stolpersteine5253- Endvermögen ohne Zustellungsdatum berechnen.54- Erbschaften falsch als laufenden Zugewinn behandeln.55- Schulden im Anfangs- oder Endvermögen nicht belegen.56- Vermögensminderungen nur moralisch bewerten, aber nicht an BGB Paragraf 1375 Absatz 2 messen.57- Zahlung verlangen, bevor Auskunft und Bewertung tragfähig sind.5859## Anti-Muster6061- Keine Rundsummen ohne Beleg.62- Keine Tabellenrechnung ohne Stichtag.63- Keine Vermögensbewertung aus ungeprüften Schätzungen als endgültiges Ergebnis ausgeben.