ADR-Gefahrgut-Transport
Zweck
Compliance bei Gefahrgut-Transport, Sanktionen bei Verstoß.
1) ADR — Europaeisches UEbereinkommen
Anwendungs-Bereich
- Straßengueter-Transport
- Internationale und nationale Strecke
- Pflicht ab kleinen Mengen je nach Klasse
Klassen
- Klasse 1: Explosivstoffe
- Klasse 2: Gase
- Klasse 3: Entzündliche Fluessigkeiten
- Klasse 4.1: Entzündliche Feststoffe
- Klasse 5: Oxidierende Stoffe / Peroxide
- Klasse 6: Giftige / Ansteckende Stoffe
- Klasse 7: Radioaktive Stoffe
- Klasse 8: AEtzende Stoffe
- Klasse 9: Sonstige
2) Verpackungs-Gruppen
- I: Hochgefaehrlich
- II: Mittelgefaehrlich
- III: Niedriggefaehrlich
3) Kennzeichnung
- UN-Nummer (4-stellig)
- Gefahrgut-Bezeichnung
- Gefahrenklasse-Etiketten
- Orange-Tafel am Fahrzeug
4) Gefahrgut-Beauftragter § 3 GbV
Pflicht-Unternehmen
- Beförderung, Verpackung, Beladung Gefahrgut
Aufgaben § 8 GbV
- Compliance-Überwachung
- Schulung
- Vorfall-Anzeige
- Jahres-Bericht an Geschäftsleitung
Qualifikation
- Schulung IHK
- Prüfung
- Fortbildung 5 Jahre
5) Anzeige bei Vorfällen
An wer
- Bundesamt für Materialforschung (BAM)
- Bei schwerem Vorfall: zuständige Landes-Behörde
- Bei Verkehrsunfall: Polizei + Feuerwehr
Frist
- Schwerer Vorfall: unverzueglich
- Standardvorfall: Jahresbericht
6) Workflow Compliance
Phase 1 — Audit
- Pflicht-Prüfung Gefahrgut-Beauftragter
- Schulungs-Plan Personal
- Verpackungs-Genehmigung prüfen
Phase 2 — Vorbereitung
- Gefahrgut-Anweisung
- Frachtdokument-Vorlagen
- Notfall-Plan
Phase 3 — Vorfall
- Sofort-Maßnahmen
- Anwalt einschalten
- Anzeige Behörde
7) Sanktionen
Bußgeld
- Bis 50.000 EUR (§ 17 GGVSEB)
- Bei Vorsatz / Wiederholung: höher
Strafbarkeit § 328 StGB
- Bei Gefährdung durch ionisierende Strahlung etc.
- Freiheits-Strafe
8) Typische Fehler
- Gefahrgut-Beauftragter nicht bestellt
- Schulung nicht aktuell
- Kennzeichnung mangelhaft
- Anzeige Behörde versäumt bei Vorfall
Anschluss
fachanwalt-transport-speditionshaftung-hgb— bei Haftungs-Fragefachanwalt-transport-cmr-schadensregulierung— bei int. Transporttestakten/umweltrecht-industrieanlage-genehmigung— bei verbundenen Anlagen
Normen ADR / Gefahrgut
- ADR (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) — Anlage A (Einstufung, Verpackung) und Anlage B (Befoerderungsbedingungen)
- § 3 GbV (Gefahrgutbeauftragtenverordnung) — Bestellpflicht Gefahrgutbeauftragter
- § 35 GGVSEB (Gefahrgutverordnung Strasse, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) — Sanktionsnormen
- § 431 HGB — Haftungsbegrenzung Frachtfuehrer (SDR-Betrag; entfaellt bei qualifiziertem Verschulden)
- § 435 HGB — qualifiziertes Verschulden: Vorsatz oder Leichtfertigkeit in Kenntnis wahrscheinlichen Schadenseintritts
Quellenregel
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