Gegendarstellung Presserecht
Zweck
Gegendarstellung gegen Tatsachen-Behauptung in Presse / TV.
1) Voraussetzungen (Landes-PresseG, z.B. § 11 BlnPresseG)
Tatsachen-Behauptung
- Konkret aussagefähig
- Nicht Meinungsaeusserung (bei Meinungs-Streit andere Anspruche)
Betroffenheit
- Persönlich
- Mit eigenem Interesse
Berechtigtes Interesse
- Schutz des Persönlichkeitsrechts
- Konkrete Beeintraechtigung
Form
- Schriftlich an Redaktion
- Unterschrieben
- In Druck-Originalitaet
Frist
- 3 Monate nach Erstpublikation
- Bei Online: 3 Monate ab Online-Stellung
2) Inhalt Gegendarstellung
Pflicht-Inhalte
- Bezug zur urspruenglichen Berichterstattung
- Eigene Sicht der Sache (Tatsache, nicht Meinung)
- Kein Schmaeh
- Nicht laenger als urspruenglicher Bericht
Form
- Erste Person
- Klar abgrenzt
3) Publikations-Pflicht
Pflichtinhalt
- Gleicher Stellenwert (Seite, Wort)
- Bei Online: gleicher Bereich
- Kein redaktionelle Kommentierung
Bei Versäumnis
- Eilantrag § 935 ZPO
- Klage AG / LG je Streitwert
4) Workflow
Phase 1 — Prüfung
- Urspruengliche Berichterstattung sammeln
- Frist-Prüfung
- Tatsachen-Behauptung identifizieren
Phase 2 — Gegendarstellung verfassen
- Schriftlich
- Eigene Sicht
- Mit Anwalt-Hilfe
Phase 3 — Vorlegung Redaktion
- Per E-Mail / Post
- Bestätigung anfordern
Phase 4 — Bei Verweigerung
- Eilantrag § 935 ZPO
- Klage Hauptsache
5) Vergleich Anspruche
| Anspruch | Norm | Inhalt |
|---|---|---|
| Gegendarstellung | LandesPresseG | Eigene Sicht-Wiedergabe |
| Unterlassung | § 1004 BGB analog | Verbot Wiederholung |
| Widerruf | § 1004 BGB | Korrektur durch Medium |
| Schadensersatz | § 823 II BGB iVm KUG | Geldersatz |
6) Schmerzensgeld bei Persönlichkeits-Verletzung
- Caroline-Linie BGH
- Höhe nach BGH-Tabelle (Boulevard 30.000+ EUR)
7) Typische Fehler
- Meinungsaeusserung als Tatsache behandeln
- Frist 3 Monate verpasst
- Gegendarstellung zu lang
- Schmaeh in Gegendarstellung -> Ablehnung
Anschluss
fachanwalt-urheber-medienrecht-lizenzvertrag-verhandlung— bei verbundener Fragegegendarstellung-presse(Power-Tool) — Prüfrasterfachanwalt-urheber-medienrecht-filesharing-verteidigung— bei anderer Streitart
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.