Konzessionsvergabe (KonzVgV)
Aufgabe
Bau- oder Dienstleistungskonzession nach KonzVgV strukturieren oder eine angegriffene Konzessionsvergabe verteidigen. Abgrenzungs-Kernfrage: Konzession (Betriebsrisiko beim Konzessionaer) vs. oeffentlicher Auftrag (Festentgelt).
Kaltstart
- Konzessionsgegenstand: Bau (Errichtung + Betrieb) oder Dienstleistung (Betrieb mit Entgelt von Dritten)?
- Wer traegt das Betriebsrisiko (Nachfragerisiko, Angebotsrisiko)?
- Auftragswert oberhalb EUR 5404000 ab 01.01.2026 (geschaetzter Gesamtumsatz Konzessionaer waehrend Laufzeit)?
- Sektorenbezug (dann § 154 GWB + KonzVgV)?
- Mindestlaufzeit § 3 KonzVgV beachten?
Pruefraster
Konzessionsbegriff § 105 GWB
- Vergabe der Verwertung eines Bauwerks/Dienstleistung an einen Wirtschaftsteilnehmer.
- Gegenleistung: Nutzungsrecht + ggf. Zahlung.
- Wesentlich: Betriebsrisiko muss vom Konzessionaer getragen werden (EuGH C-388/12 Comune di Ancona; EuGH C-274/09 Privater Krankentransport).
Verfahrenswahl § 12 KonzVgV
- Grundsatz: Bekanntmachungspflichtiges Verfahren mit Verhandlungsfreiheit.
- Konzessionsbekanntmachung im EU-Amtsblatt.
- Mindestlaufzeit § 3 KonzVgV: 5 Jahre nur, wenn voraussichtliche Amortisation des Konzessionaers laenger benoetigt.
Verfahrensgrundsaetze § 4 KonzVgV
- Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz.
- Verhandlungsfreiheit weitergehender als VgV.
- Aenderungen Gegenstand/Bedingungen im Verfahren nur eingeschraenkt (kein Wechsel auf wesentlich anderen Konzessionsgegenstand).
Wertung § 16 KonzVgV
- Wirtschaftlichstes Angebot ueber Gesamtbetrachtung (Preis, Qualitaet, Innovation, Umwelt, Soziales).
- Wertungskriterien mit Gewichtung.
Risikoteilungsmatrix
| Risiko | Konzessionsgeber | Konzessionaer | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Bau | [...] | [...] | i. d. R. Konzessionaer bei Baukonzession |
| Nachfrage | [...] | [...] | muss zu wesentlichem Teil Konzessionaer treffen |
| Verfuegbarkeit | [...] | [...] | i. d. R. Konzessionaer |
| Refinanzierung | [...] | [...] | Konzessionaer, soweit kein Festpreismodell |
| Hoehere Gewalt | [...] | [...] | ueblicherweise geteilt |
| Aenderung Gesetze | [...] | [...] | meist Konzessionsgeber |
Typische Fehler
- Konzessionsmodell ohne ausreichendes Betriebsrisiko -> es bleibt oeffentlicher Auftrag, Anwendung VgV statt KonzVgV.
- Laufzeit ueber 5 Jahre ohne Amortisationsbegruendung.
- Wesentliche Vertragsaenderung waehrend Laufzeit ohne neue Vergabe.
- Konzession unter EU-Schwelle vergeben ohne Primaerrechtsschutz-Pruefung.
Output
- Konzessionsbekanntmachung-Entwurf.
- Risikoteilungsmatrix.
- Verfahrensplan KonzVgV.
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellenregel
EuGH-Entscheidungen zur Konzessionsabgrenzung ueber curia.europa.eu verifizieren.
Vergabe-Workbench-Boost v61.2
- Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
- Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
- Fuer Anfaenger: erklaere
Ruge,Nachpruefung,Stillhaltefrist,Eignung,Zuschlag,AuftragswertundPraeklusionjeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter. - Fuer Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
- Pruefe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
- Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
- Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.