Vollstreckung aus Unterlassungsverfügung: Ordnungsgeld und Ordnungshaft nach § 890 ZPO, Tatbestandsvoraussetzungen, Antragstellung, Zuwiderhandlungsnachweis, Höhe des Ordnungsmittels, Ordnungsmittelverfahren.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Vollstreckung aus Unterlassungsverfügung: Ordnungsgeld und Ordnungshaft nach § 890 ZPO, Tatbestandsvoraussetzungen, Antragstellung, Zuwiderhandlungsnachweis, Höhe des Ordnungsmittels, Ordnungsmittelverfahren.
Vollstreckung aus Unterlassungsverfügung: Ordnungsmittel
Rechtsrahmen
| Norm |
Inhalt |
| § 890 Abs. 1 ZPO |
Ordnungsgeld bis 250.000 €, Ordnungshaft bis 6 Monate je Zuwiderhandlung |
| § 890 Abs. 2 ZPO |
Androhungserfordernis im Titel (ohne: erst Androhungsbeschluss nötig) |
| § 891 ZPO |
Verfahren: Beschluss auf Antrag; Schuldner ist zu hören |
| § 892 ZPO |
Ordnungsgeld gegen juristische Personen / Personengesellschaften |
| § 888 ZPO |
Erzwingungshaft (unvertretbare Handlungen) – abzugrenzen von § 890 ZPO |
| § 750 ZPO |
Vollstreckungsvoraussetzungen: Ausfertigung + Zustellung |
| § 929 Abs. 2 ZPO |
Vollziehungsfrist (relevant: muss gewahrt sein) |
Tatbestandsvoraussetzungen § 890 ZPO
- Vollstreckbarer Titel: Rechtskräftiges Urteil oder vollzogene eV mit Ordnungsmittelandrohung.
- Androhung im Titel: § 890 Abs. 2 ZPO – Titel muss Ordnungsmittelandrohung enthalten; fehlt sie, zunächst Androhungsbeschluss beantragen.
- Zustellung an Schuldner: Titel + Androhungsbeschluss müssen dem Schuldner zugestellt sein (§ 750 ZPO).
- Konkrete Zuwiderhandlung: nach Titelerlass / nach Zustellung; Begehungsform, Datum, Ort.
- Verschulden des Schuldners: Widerlegliche Vermutung; Schuldner muss Entlastung darlegen.
Nachweisführung Zuwiderhandlung
| Beweismittel |
Qualität |
| Screenshot mit Zeitstempel (URL + Datum) |
Mittelhoch; leicht manipulierbar, daher ergänzen |
| Testkauf mit Quittung |
Stark: physischer Beweis der Verletzungshandlung |
| Eidesstattliche Versicherung des Mandanten |
Glaubhaftmachung (§ 294 ZPO); genügt für Beschlussantrag |
| Abmahnschreiben und Lieferbestätigung |
Zeigt Wiederholung nach Kenntnis |
| Notarprotokoll / Internetseitenausdruck notariell |
Sehr stark, aber aufwändig |
| Privatgutachten |
Hilfreich bei technischen Fragen |
Antragsmuster § 890 ZPO
An das [Gericht, Spruchkörper]
Az.: [Az. der EV]
Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes gemäß § 890 ZPO
In der Sache [Antragsteller] ./. [Antragsgegner]
beantragen wir, gegen den Antragsgegner wegen Zuwiderhandlung gegen den
Beschluss vom [Datum], Az. [Az.], ein
Ordnungsgeld in Höhe von [Betrag, z.B. 10.000 €],
ersatzweise Ordnungshaft von [x Tagen]
festzusetzen.
Begründung:
I. Titel und Zustellung
[Datum und Form der Zustellung des Titels mit Androhung belegen]
II. Zuwiderhandlung
Am [Datum] hat der Antragsgegner [Handlung] vorgenommen.
Beweis: Anlage [Screenshot / Testkaufbeleg / Eidesstattliche Versicherung]
III. Verschulden
Der Antragsgegner handelte vorsätzlich/fahrlässig, weil [Begründung].
IV. Höhe
Der beantrage Betrag ist angemessen, weil [wirtschaftlicher Vorteil, Schwere,
Wiederholungsgefahr].
[Unterschrift / Kanzleistempel]
Höhe des Ordnungsgeldes – Orientierungspunkte
| Faktor |
Richtung |
| Wirtschaftlicher Vorteil aus Zuwiderhandlung |
Erhöhend |
| Schwere und Dauer des Verstoßes |
Erhöhend |
| Vorsatz / bewusste Missachtung |
Stark erhöhend |
| Erstmalige Zuwiderhandlung |
Eher moderat |
| Sofortige Unterlassung nach Kenntnis |
Mildernd |
| Geringer Unternehmensumsatz |
Mildernd |
Gerichtsübliche Ausgangsbeiträge: 500 – 5.000 € (gering); 5.000 – 25.000 € (mittel); über 25.000 € (schwer/wiederholt).
Einstieg
- Liegt ein Unterlassungstitel mit Androhung vor (§ 890 Abs. 2 ZPO)? Wenn nein: erst Androhungsbeschluss beantragen.
- Wann wurde der Titel mit Androhung zugestellt?
- Welche konkrete Zuwiderhandlung ist dokumentiert (Datum, Ort, Beweise)?
- Wie hoch soll das Ordnungsgeld beantragt werden?
- Output: Ordnungsmittelantrag, Memo, Beweismittelliste?
Anschluss-Skills
faevvollzug-neu-001-ev-vollziehungscheck-dringlichkeit-titel-zustellung – Titelvoraussetzungen.
faevvollzug-neu-002-parteibetrieb-und-gerichtsvollzieher-bei-unterlassungstiteln – Zustellnachweis.
spezial-verfuegung-beweislast-und-darlegungslast – Beweisführung.
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Keine Garantie für gerichtliche Festsetzungsquoten (stark einzelfallabhängig).
- Kein Ersatz für vollständige Mandantenberatung.
1---2name: faevvollzug-neu-004-vollstreckung-aus-unterlassungsverfuegun3description: Für Faevvollzug Neu 004 Vollstreckung aus Unterlassungsverfügung Or: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Schnittstellenkarte mit Zuständigkeits- und Nachweisfragen.4---56# Vollstreckung aus Unterlassungsverfügung: Ordnungsgeld und Ordnungshaft nach § 890 ZPO, Tatbestandsvoraussetzungen, Antragstellung, Zuwiderhandlungsnachweis, Höhe des Ordnungsmittels, Ordnungsmittelverfahren.789## Arbeitsweg1011- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?12- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.13- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.14- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).15- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1617**Fokus:** Vollstreckung aus Unterlassungsverfügung: Ordnungsgeld und Ordnungshaft nach § 890 ZPO, Tatbestandsvoraussetzungen, Antragstellung, Zuwiderhandlungsnachweis, Höhe des Ordnungsmittels, Ordnungsmittelverfahren.1819### Vollstreckung aus Unterlassungsverfügung: Ordnungsmittel2021## Rechtsrahmen2223| Norm | Inhalt |24|---|---|25| § 890 Abs. 1 ZPO | Ordnungsgeld bis 250.000 €, Ordnungshaft bis 6 Monate je Zuwiderhandlung |26| § 890 Abs. 2 ZPO | Androhungserfordernis im Titel (ohne: erst Androhungsbeschluss nötig) |27| § 891 ZPO | Verfahren: Beschluss auf Antrag; Schuldner ist zu hören |28| § 892 ZPO | Ordnungsgeld gegen juristische Personen / Personengesellschaften |29| § 888 ZPO | Erzwingungshaft (unvertretbare Handlungen) – abzugrenzen von § 890 ZPO |30| § 750 ZPO | Vollstreckungsvoraussetzungen: Ausfertigung + Zustellung |31| § 929 Abs. 2 ZPO | Vollziehungsfrist (relevant: muss gewahrt sein) |3233## Tatbestandsvoraussetzungen § 890 ZPO34351. **Vollstreckbarer Titel:** Rechtskräftiges Urteil oder vollzogene eV mit Ordnungsmittelandrohung.362. **Androhung im Titel:** § 890 Abs. 2 ZPO – Titel muss Ordnungsmittelandrohung enthalten; fehlt sie, zunächst Androhungsbeschluss beantragen.373. **Zustellung an Schuldner:** Titel + Androhungsbeschluss müssen dem Schuldner zugestellt sein (§ 750 ZPO).384. **Konkrete Zuwiderhandlung:** nach Titelerlass / nach Zustellung; Begehungsform, Datum, Ort.395. **Verschulden des Schuldners:** Widerlegliche Vermutung; Schuldner muss Entlastung darlegen.4041## Nachweisführung Zuwiderhandlung4243| Beweismittel | Qualität |44|---|---|45| Screenshot mit Zeitstempel (URL + Datum) | Mittelhoch; leicht manipulierbar, daher ergänzen |46| Testkauf mit Quittung | Stark: physischer Beweis der Verletzungshandlung |47| Eidesstattliche Versicherung des Mandanten | Glaubhaftmachung (§ 294 ZPO); genügt für Beschlussantrag |48| Abmahnschreiben und Lieferbestätigung | Zeigt Wiederholung nach Kenntnis |49| Notarprotokoll / Internetseitenausdruck notariell | Sehr stark, aber aufwändig |50| Privatgutachten | Hilfreich bei technischen Fragen |5152## Antragsmuster § 890 ZPO5354```55An das [Gericht, Spruchkörper]56Az.: [Az. der EV]5758Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes gemäß § 890 ZPO5960In der Sache [Antragsteller] ./. [Antragsgegner]6162beantragen wir, gegen den Antragsgegner wegen Zuwiderhandlung gegen den63Beschluss vom [Datum], Az. [Az.], ein6465Ordnungsgeld in Höhe von [Betrag, z.B. 10.000 €],66ersatzweise Ordnungshaft von [x Tagen]6768festzusetzen.6970Begründung:7172I. Titel und Zustellung73[Datum und Form der Zustellung des Titels mit Androhung belegen]7475II. Zuwiderhandlung76Am [Datum] hat der Antragsgegner [Handlung] vorgenommen.77Beweis: Anlage [Screenshot / Testkaufbeleg / Eidesstattliche Versicherung]7879III. Verschulden80Der Antragsgegner handelte vorsätzlich/fahrlässig, weil [Begründung].8182IV. Höhe83Der beantrage Betrag ist angemessen, weil [wirtschaftlicher Vorteil, Schwere,84Wiederholungsgefahr].8586[Unterschrift / Kanzleistempel]87```8889## Höhe des Ordnungsgeldes – Orientierungspunkte9091| Faktor | Richtung |92|---|---|93| Wirtschaftlicher Vorteil aus Zuwiderhandlung | Erhöhend |94| Schwere und Dauer des Verstoßes | Erhöhend |95| Vorsatz / bewusste Missachtung | Stark erhöhend |96| Erstmalige Zuwiderhandlung | Eher moderat |97| Sofortige Unterlassung nach Kenntnis | Mildernd |98| Geringer Unternehmensumsatz | Mildernd |99100Gerichtsübliche Ausgangsbeiträge: 500 – 5.000 € (gering); 5.000 – 25.000 € (mittel); über 25.000 € (schwer/wiederholt).101102## Einstieg1031. Liegt ein Unterlassungstitel mit Androhung vor (§ 890 Abs. 2 ZPO)? Wenn nein: erst Androhungsbeschluss beantragen.1042. Wann wurde der Titel mit Androhung zugestellt?1053. Welche konkrete Zuwiderhandlung ist dokumentiert (Datum, Ort, Beweise)?1064. Wie hoch soll das Ordnungsgeld beantragt werden?1075. Output: Ordnungsmittelantrag, Memo, Beweismittelliste?108109## Anschluss-Skills110- `faevvollzug-neu-001-ev-vollziehungscheck-dringlichkeit-titel-zustellung` – Titelvoraussetzungen.111- `faevvollzug-neu-002-parteibetrieb-und-gerichtsvollzieher-bei-unterlassungstiteln` – Zustellnachweis.112- `spezial-verfuegung-beweislast-und-darlegungslast` – Beweisführung.113114## Was dieser Arbeitsgang nicht macht115- Keine Garantie für gerichtliche Festsetzungsquoten (stark einzelfallabhängig).116- Kein Ersatz für vollständige Mandantenberatung.