Fahrerlaubnis-Punktesystem prüfen
1. Einsatz und Ziel
Rekonstruiere den Punktestand ereignisbezogen. Ein aktueller Registerauszug allein beantwortet nicht, welcher Punktestand bei Ergreifen einer Maßnahme maßgeblich war.
2. Normenanker
- Paragraf 4 StVG: Fahreignungs-Bewertungssystem, Maßnahmenstufen und Entziehung.
- Paragraf 28 StVG: Eintragung in das Fahreignungsregister.
- Paragraf 29 StVG: Tilgung und Überliegefrist.
- Paragraf 40 FeV in Verbindung mit Anlage 13 FeV: Bewertung einzelner Zuwiderhandlungen.
- Paragraf 80 Absatz 5 VwGO: vorläufiger Rechtsschutz gegen die sofort vollziehbare Entziehung.
3. Prüfprogramm
- Für jede Tat Tattag, Rechtskraftdatum, Punktezahl, Tilgungsbeginn und Tilgungsende erfassen.
- Punktestand bei Ermahnung, Verwarnung und Entziehung getrennt berechnen.
- Prüfen, ob die Behörde die gesetzliche Stufenfolge beachtet und die gesetzlich vorgesehene Reduzierung bei übersprungener Maßnahme angewandt hat.
- Fahreignungsseminar, Punkteabzug und zeitliche Grenzen nur anhand der im jeweiligen Zeitpunkt geltenden Fassung bewerten.
- Registerfehler, Identität, Doppelbewertung und noch nicht rechtskräftige Eintragungen ausscheiden.
4. Beweis- und Fristenmerker
- Vollständige Registerauskunft und sämtliche Maßnahmeschreiben beiziehen.
- Zustellung und Rechtsbehelfsbelehrung dokumentieren.
- Eine Entziehung bei acht oder mehr Punkten ist keine Ermessensentscheidung; angreifen lassen sich vor allem Berechnung, Verfahrensstufe und Registergrundlage.
5. Arbeitsergebnis
Liefere eine chronologische Punktetabelle, eine Maßnahmenprüfung und einen begründeten Widerspruchs-, Klage- oder Eilantragsentwurf.