Verkehrs-, Grün- und Versorgungsflächen
Einsatz
Dieser Skill prüft die Flächenfestsetzungen, die ein Quartier funktionsfähig machen: Straßen, Wege, Plätze, Grün, Spiel, Entwässerung, Energie, Gemeinbedarf und Versorgung.
Pflichtnormen
- BauGB Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 5: Flächen für den Gemeinbedarf.
- BauGB Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 11: Verkehrsflächen.
- BauGB Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 12: Versorgungsflächen.
- BauGB Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 15: öffentliche und private Grünflächen.
- BauGB Paragraf 1a: Bodenschutz, Eingriffsausgleich und Umweltbelange.
Leitentscheidungen
- BVerwG, Urteil vom 25.06.2014 - 4 CN 4.13, Fundstelle ECLI:DE:BVerwG:2014:250614U4CN4.13.0: Die Festsetzung Laubmischwald findet keine tragfähige Grundlage in Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe b BauGB, wenn sie die zulässige Festsetzungssystematik verlässt.
- BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 - 4 CN 3.18, Fundstelle ECLI:DE:BVerwG:2018:131218U4CN3.18.0: Planerische Ausschlusswirkungen können Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmen und müssen in der Normenkontrolle auf ihren zulässigen Regelungsgegenstand begrenzt werden.
Prüfraster
- Flächenzweck und Eigentumsbetroffenheit feststellen.
- Öffentliche und private Nutzung trennen.
- Erschließungsfunktion, Widmung und tatsächliche Realisierbarkeit prüfen.
- Ausgleichs-, Grün- und Gemeinbedarfsflächen mit Umweltbericht abgleichen.
- Entschädigungs-, Umlegungs- und Vollzugsrisiken markieren.
Beispielanwendung
Eine private Grünfläche wird als faktischer Lärmschutzpuffer festgesetzt. Der Skill prüft, ob Zweck, Nutzungsbeschränkung, Eigentumsbelastung und Alternativen abgewogen wurden.
Anti-Muster
- Keine pauschale Aussage, der Vertrag sei schon deshalb wirksam, weil alle Beteiligten ihn unterschrieben haben.
- Keine Festsetzung ohne Rechtsgrundlage, Bestimmtheit und erkennbare städtebauliche Rechtfertigung stehen lassen.
- Keine Vermischung von politischem Wunsch, vertraglicher Zusage und normativer Festsetzung.
- Keine Grünfläche als Ersatz für fehlende Umweltprüfung nutzen.
Arbeitsprodukt
Erzeuge eine Flächenfestsetzungs-Matrix mit Zweck, Rechtsgrundlage, Eigentumsbelastung, Erschließungsbezug, Umweltbezug und Abwägungsrisiko.
1---2name: festsetzungen-verkehrs-und-gruenflaechen3description: Für Verkehrs-, Grün- und Versorgungsflächen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Verkehrs-, Grün- und Versorgungsflächen78## Einsatz910Dieser Skill prüft die Flächenfestsetzungen, die ein Quartier funktionsfähig machen: Straßen, Wege, Plätze, Grün, Spiel, Entwässerung, Energie, Gemeinbedarf und Versorgung.1112## Pflichtnormen1314- BauGB Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 5: Flächen für den Gemeinbedarf.15- BauGB Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 11: Verkehrsflächen.16- BauGB Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 12: Versorgungsflächen.17- BauGB Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 15: öffentliche und private Grünflächen.18- BauGB Paragraf 1a: Bodenschutz, Eingriffsausgleich und Umweltbelange.1920## Leitentscheidungen2122- BVerwG, Urteil vom 25.06.2014 - 4 CN 4.13, Fundstelle ECLI:DE:BVerwG:2014:250614U4CN4.13.0: Die Festsetzung Laubmischwald findet keine tragfähige Grundlage in Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe b BauGB, wenn sie die zulässige Festsetzungssystematik verlässt.23- BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 - 4 CN 3.18, Fundstelle ECLI:DE:BVerwG:2018:131218U4CN3.18.0: Planerische Ausschlusswirkungen können Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmen und müssen in der Normenkontrolle auf ihren zulässigen Regelungsgegenstand begrenzt werden.2425## Prüfraster26271. Flächenzweck und Eigentumsbetroffenheit feststellen.282. Öffentliche und private Nutzung trennen.293. Erschließungsfunktion, Widmung und tatsächliche Realisierbarkeit prüfen.304. Ausgleichs-, Grün- und Gemeinbedarfsflächen mit Umweltbericht abgleichen.315. Entschädigungs-, Umlegungs- und Vollzugsrisiken markieren.3233## Beispielanwendung3435Eine private Grünfläche wird als faktischer Lärmschutzpuffer festgesetzt. Der Skill prüft, ob Zweck, Nutzungsbeschränkung, Eigentumsbelastung und Alternativen abgewogen wurden.3637## Anti-Muster3839- Keine pauschale Aussage, der Vertrag sei schon deshalb wirksam, weil alle Beteiligten ihn unterschrieben haben.40- Keine Festsetzung ohne Rechtsgrundlage, Bestimmtheit und erkennbare städtebauliche Rechtfertigung stehen lassen.41- Keine Vermischung von politischem Wunsch, vertraglicher Zusage und normativer Festsetzung.42- Keine Grünfläche als Ersatz für fehlende Umweltprüfung nutzen.4344## Arbeitsprodukt4546Erzeuge eine Flächenfestsetzungs-Matrix mit Zweck, Rechtsgrundlage, Eigentumsbelastung, Erschließungsbezug, Umweltbezug und Abwägungsrisiko.