Forsch: Stundenaufzeichnung
Normenanker
Arbeitsfokus: Forsch: Stundenaufzeichnung. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
§ 3 FZulG — förderfähige Aufwendungen und Bemessungsgrundlage.
§ 4 FZulG — Höhe der Forschungszulage.
§ 5 FZulG — Antragstellung beim Finanzamt.
§ 90 Abs. 1 AO — Mitwirkungspflichten und Belegvorlage.
§ 147 Abs. 1 AO — Aufbewahrung von Buchführungs- und sonstigen Unterlagen.
§ 162 Abs. 1 AO — Schätzung bei lückenhafter Dokumentation.
§ 370 AO — Grenze zur Steuerhinterziehung bei falschen Angaben.
Art. 25 AGVO — Beihilferahmen für Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: FZulG § 5 Antrag nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, 4-jährige Festsetzungsverjährung, BSFZ-Bescheinigung Voraussetzung, Anrechnung beim FA.
- Tragende Normen verifizieren: FZulG §§ 1-12, BsGav Forschungszulagen-Verordnung, EStG, KStG, GewStG (Anrechnung), EU-AGVO (VO 651/2014), Frascati-Handbuch, BSFZ-Richtlinien — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anspruchsberechtigtes Unternehmen, Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Finanzamt (Festsetzung/Verrechnung), Wirtschaftsprüfer/Steuerberater.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: BSFZ-Antrag, FuE-Projektbeschreibung, Personalstundenaufzeichnung, Auftragsforschungsvertrag, FA-Antrag auf Forschungszulage, BSFZ-Bescheinigung, FA-Bescheid — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen: Forsch: Stundenaufzeichnung
- Normen-/Quellenanker: FZulG.
Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
- Rolle und Ziel: Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
- Sachverhalt: Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
- Fristen: Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
- Unterlagen: Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?
- Format: Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
Prüfraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
- Sachverhalt fixieren - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
- Rechtliche Einordnung - einschlaegige Normen, Rechtsprechung BGH/BVerfG/EuGH, Literatur.
- Prüfung im Gutachtenstil - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
- Handlungsempfehlung - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
Plugin-Kontext
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
Output-Module
- Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
1---2name: forsch-stundenaufzeichnung-fz-ablehnung3description: Für Forsch: Stundenaufzeichnung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Forschungszulage-Antragstellung. Route: forsch-stundenaufzeichnung-fz-ablehnung.4---56# Forsch: Stundenaufzeichnung78## Normenanker910Arbeitsfokus: **Forsch: Stundenaufzeichnung**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:1112- `§ 3 FZulG` — förderfähige Aufwendungen und Bemessungsgrundlage.13- `§ 4 FZulG` — Höhe der Forschungszulage.14- `§ 5 FZulG` — Antragstellung beim Finanzamt.15- `§ 90 Abs. 1 AO` — Mitwirkungspflichten und Belegvorlage.16- `§ 147 Abs. 1 AO` — Aufbewahrung von Buchführungs- und sonstigen Unterlagen.17- `§ 162 Abs. 1 AO` — Schätzung bei lückenhafter Dokumentation.18- `§ 370 AO` — Grenze zur Steuerhinterziehung bei falschen Angaben.19- `Art. 25 AGVO` — Beihilferahmen für Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen.2021Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.2223## Arbeitsweg2425- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?26- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: FZulG § 5 Antrag nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, 4-jährige Festsetzungsverjährung, BSFZ-Bescheinigung Voraussetzung, Anrechnung beim FA.27- Tragende Normen verifizieren: FZulG §§ 1-12, BsGav Forschungszulagen-Verordnung, EStG, KStG, GewStG (Anrechnung), EU-AGVO (VO 651/2014), Frascati-Handbuch, BSFZ-Richtlinien — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.28- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anspruchsberechtigtes Unternehmen, Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Finanzamt (Festsetzung/Verrechnung), Wirtschaftsprüfer/Steuerberater.29- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: BSFZ-Antrag, FuE-Projektbeschreibung, Personalstundenaufzeichnung, Auftragsforschungsvertrag, FA-Antrag auf Forschungszulage, BSFZ-Bescheinigung, FA-Bescheid — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.3031## Spezialwissen: Forsch: Stundenaufzeichnung32- **Normen-/Quellenanker:** FZulG.3334## Fallweichen35Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.36371. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?382. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?393. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?404. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?415. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?4243## Prüfraster4445Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:46471. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.482. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, Rechtsprechung BGH/BVerfG/EuGH, Literatur.493. **Prüfung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.504. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.5152## Plugin-Kontext53Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.5455## Output-Module56- Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.57- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.58- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.59- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.6061## Was dieser Arbeitsgang nicht macht62- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.63- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.64- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.65- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.