1---2name: franchise-verguetungsmodelle-initial-laufend3description: Für Franchise Vergütungsmodelle Initial Laufend: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Franchise Verguetungsmodelle Initial Laufend78## Arbeitsweg910- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?11- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.12- Tragende Normen verifizieren: GWB §§ 1, 2, 18, 19, 20, 33, 35, 36, AEUV Art. 101, 102, FKVO 139/2004; BGB §§ 311 ff., 305 ff., HGB §§ 84 ff., MarkenG, EU-Vertikal-GVO 2022/720, WettbR — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.13- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).14- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1516## Norm- und Risikoanker1718- BGB §§ 305 ff., besonders §§ 307 bis 309: Transparenz, unangemessene Benachteiligung, überraschende Klauseln, einseitige Leistungsänderung.19- BGB §§ 138, 242, 311 Abs. 2, 280: Übervorteilung, Treu und Glauben, vorvertragliche Aufklärung, Schadensersatz bei unrealistischen Rentabilitätsangaben.20- HGB-Handelsvertreterrecht nur analog prüfen, wenn die Franchisebeziehung tatsächlich vertriebsähnlich organisiert ist; keine automatische Gleichsetzung.21- Art. 101 AEUV, GWB und Vertikal-GVO (EU) 2022/720 bei Preisbindung, Bezugsbindung, Gebietsschutz, Onlinevertrieb und Wettbewerbsverboten.22- Umsatzsteuer, Quellensteuer und Auslandsbezug gesondert prüfen, wenn Leistungen konzernintern oder grenzüberschreitend erbracht werden.2324## Initial Fee2526- Einmalige Eintrittsgebuehr.27- Aufschlüsseln nach Know-how-Paket, Schulung, Standortanalyse, Eröffnungssupport, Handbuchzugang, IT-Onboarding.28- AGB-rechtlich riskant, wenn die Gebühr wirtschaftlich keine nachvollziehbare Gegenleistung hat oder Rückzahlungsausschlüsse jede Leistungsstörung ausblenden.29- Erstattungsklauseln bei Nicht-Eröffnung, Widerruf/Anfechtung, behördlichem Scheitern oder fristloser Kündigung als eigene Szenarien formulieren.3031## Royalties (Laufende Gebühren)3233- Prozent vom Umsatz.34- Mindesthoehen.35- Erfolgsabhaengige Komponenten.36- Umsatzdefinition präzisieren: netto/brutto, Gutscheine, Storno, Plattformumsätze, Lieferdienste, verbundene Unternehmen, lokale Sonderaktionen.37- Mindestgebühren nur mit Ramp-up, Standortreife und Härtefall-/Force-Majeure-Mechanik prüfen.3839## Marketing Fund4041- Beitrag für gemeinsame Werbung.42- Zweckbindung, Budgetprozess, Umlageschlüssel, Auskunftsanspruch, Restmittel, lokale Kampagnen und Auditrecht regeln.43- Keine konkrete Entscheidung aus Modellwissen zitieren. Wenn Rechtsprechung zur Fondsverwendung benötigt wird, nur mit Datum, Aktenzeichen und frei zugänglicher Quelle aufnehmen.4445## Software Fee4647- IT-Infrastruktur.48- Skalierbarkeit mit Standortgroesse.49- Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Cybersecurity, POS-Datenzugriff, Exit-Datenexport und Preisänderungsklausel mitprüfen.5051## Prüfraster52531. Verguetungsstruktur klar?542. Marketing-Fund transparent verwendet?553. Mindesthoehen angemessen?564. AGB-Risiko?575. Kartellrechtliches Risiko aus Preisvorgaben, Bezugsbindung oder Onlinebeschränkung?586. Reporting und Audit verhältnismäßig?597. Exit- und Rückzahlungsszenario geregelt?