Franchise Vorvertragliche Aufklaerung Bgh
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: GWB §§ 1, 2, 18, 19, 20, 33, 35, 36, AEUV Art. 101, 102, FKVO 139/2004; BGB §§ 311 ff., 305 ff., HGB §§ 84 ff., MarkenG, EU-Vertikal-GVO 2022/720, WettbR — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Norm
- § 311 Abs. 2 BGB iVm § 241 Abs. 2 BGB Schuldverhaeltnis mit Schutzpflichten.
- BGH staendige Rspr. zur erhoehten Aufklaerungspflicht.
Schwellpflichten des Franchisegebers
Marktstellung und System
- Konzepthistorie, Zahl der Standorte, Misserfolgsquote.
- Branchen- und Wettbewerbsanalyse.
Investitionsplan
- Konkrete Investitionsangaben.
- Amortisationsdauer realistisch.
- Annahmen zur Umsatzentwicklung mit Bandbreiten.
Bezugsbindungen
- Pflichten zum Bezug von Waren, Software, Werbung beim Franchisegeber.
Vertragsbedingungen
- Standortpflicht, Wettbewerbsverbot, postvertragliche Konkurrenzklausel.
Rechtlicher Maßstab
Vorvertragliche Aufklärungspflichten folgen aus Paragraf 311 Absatz 2 in Verbindung mit Paragraf 241 Absatz 2 BGB und hängen vom konkreten Informationsgefälle ab. Eigene historische Zahlen, belastbare Bandbreiten und ausdrücklich kenntlich gemachte Planannahmen trennen; weder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg zusagen noch fremde Durchschnittswerte als standortbezogene Prognose ausgeben. Rechtsprechung nur nach Verifizierung einer wirklich vergleichbaren Franchise- und Aufklärungskonstellation zitieren.
Schadensersatz bei Verstoss
- Vertragsaufhebung mit Rueckabwicklung.
- Differenzschaden (Verlust gegenueber alternativer Verwendung).
Prüfraster
- Welche Aufklaerung wurde gegeben?
- Welche Angaben fehlen?
- Hat der Franchisenehmer eigene Marktanalyse durchgefuehrt?
- Schadenshoehe?