Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich produktrecht sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- UrhG, MarkenG, PatG, DesignG, UWG, GeschGehG, Produkthaftungsrecht/ProdHaftG und EU-Verordnungen je nach Schutzrecht/Produkt.
- Schutzgegenstand, Inhaberschaft, Priorität, Benutzung/Nutzung, Verletzung, Schranke, Anspruch und Beweis getrennt prüfen.
- Rechtsprechung nur mit frei prüfbarem Gericht, Datum, Aktenzeichen und Quelle einsetzen.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Produktrechtliche Fristen und Bußgeldschwellen
- § 12 ProdHaftG Verjährung: 3 Jahre kenntnisabhängig (Verletzung, Schaden, Hersteller); § 13 ProdHaftG: 10 Jahre absolute Erlöschen ab Inverkehrbringen.
- § 9 ProdSG Meldepflicht: Unverzüglich bei Kenntnis von Risiko an BAuA über Safety Business Gateway; Verstoß § 39 ProdSG bis 100.000 EUR Bußgeld.
- GPSR (EU 2023/988): Ab 13.12.2024 anwendbar; Meldepflicht über Safety Gateway; Rückrufkommunikation an Verbraucher direkt.
- CE-Konformität: vor Inverkehrbringen; bei Maschinen MaschV (EU 2023/1230) ab 14.01.2027.
- Lagerdauer technische Unterlagen: 10 Jahre ab Inverkehrbringen (z. B. MaschV Anhang III).
- Bei KI in Produkten: AI Act (EU 2024/1689) Übergangsfristen: GPAI ab August 2025, Hochrisiko-Systeme ab August 2027.
- Rückrufankündigung: im Inland (BAuA), unionsweit (Safety Gate); USA: CPSC-Meldung.
- Strafrechtliche Risiken: § 95 AMG Strafe Arzneimittel; § 58 LFGB Strafe Lebensmittel; § 39 ProdSG Bußgeld.
- Falle: Lithium-Akkus, KI-Komponenten, Drohnen — zusätzliche EU-Regelwerke (Batterieverordnung 2023/1542, AI Act, EU-Drohnenverordnung) parallel prüfen.