Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich europarecht-kompass sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- EUV, AEUV, GRCh, Rom-I/Rom-II, Brüssel Ia, LugÜ, CISG und nationales Kollisionsrecht je nach Fall.
- Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sprache, Zustellung, Beweis, Vollstreckung und zwingendes Recht getrennt prüfen.
- Rechtsvergleich nur als Vergleich markieren; nicht als deutsches Recht ausgeben.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Unionsrechtliche Fristen (Ampelraster)
- Rot — 2 Monate ab Bekanntgabe: Nichtigkeitsklage natürlicher/juristischer Personen gegen Unionsakte (Art. 263 Abs. 6 AEUV); zuzüglich 10 Tage Entfernungspauschale (Art. 51 VerfO EuG/EuGH).
- Rot — angemessene Zeit: Untätigkeitsklage Art. 265 AEUV nach erfolgloser Aufforderung an das Organ binnen 2 Monaten.
- Rot — Vorabentscheidungsersuchen Art. 267 AEUV: Für letztinstanzliche Gerichte regelmäßig Vorlagepflicht (CILFIT/Consorzio-Kriterien). Frist gibt es nicht — aber Verzögerungsrisiko und Haftungsfragen prüfen.
- Rot — Eilvorabentscheidung: PPU/eilbedürftiges Verfahren (Art. 107 VerfO EuGH) bei Freiheitsentziehung, Sorgerecht, drohender Vollziehung.
- Gelb — Vertragsverletzungsverfahren Art. 258 AEUV: Aufforderungsschreiben, begründete Stellungnahme, Klage — Fristen werden von Kommission gesetzt (regelmäßig 2 Monate).
- Gelb — Beihilfen: Anmeldepflicht Art. 108 Abs. 3 AEUV (Stand-Still); Rückforderung 10-Jahres-Frist (Art. 17 VO 2015/1589).
- Praxis-Tipp: Direkte Wirkung und Vorrang sind nicht "Frist", sondern Argumentationsanker — gegen nationale Norm immer unionsrechtskonforme Auslegung zuerst, dann Anwendungsvorrang (EuGH C-6/64 Costa/ENEL).