FZ: FuE-Abgrenzung Grenzfaelle
Normenanker
Arbeitsfokus: FZ: FuE-Abgrenzung Grenzfaelle. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
§ 2 Abs. 1 FZulG — begünstigtes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
§ 6 FZulG — Bescheinigungsverfahren.
§ 7 FZulG — Bindungs- und Verfahrensbezug der Bescheinigung.
§ 28 Abs. 1 VwVfG — Anhörung bei nachteiliger Verwaltungsentscheidung.
§ 37 Abs. 1 VwVfG — Bestimmtheit des Bescheids.
§ 39 Abs. 1 VwVfG — Begründung des Bescheids.
§ 48 Abs. 1 VwVfG — Rücknahme rechtswidriger Bescheide.
§ 70 Abs. 1 VwGO — Widerspruch, soweit eröffnet.
Frascati Manual Kriterien — Neuheit, Ungewissheit, Systematik, Übertragbarkeit als fachliche Abgrenzung live einordnen.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Spezialwissen: FZ: FuE-Abgrenzung Grenzfaelle
- Normen-/Quellenanker: FZulG, BSFZ, FZ.
Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
- Rolle und Ziel: Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
- Sachverhalt: Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
- Fristen: Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
- Unterlagen: Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?
- Format: Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
Prüfraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
- Sachverhalt fixieren - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
- Rechtliche Einordnung - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
- Prüfung im Gutachtenstil - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
- Handlungsempfehlung - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
Plugin-Kontext
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
Output-Module
- Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
1---2name: fue-abgrenzung-grenzfaelle3description: Für FZ: FuE-Abgrenzung Grenzfälle: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Forschungszulage-Antragstellung. Route: fue-abgrenzung-grenzfaelle.4---56# FZ: FuE-Abgrenzung Grenzfaelle78## Normenanker910Arbeitsfokus: **FZ: FuE-Abgrenzung Grenzfaelle**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:1112- `§ 2 Abs. 1 FZulG` — begünstigtes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.13- `§ 6 FZulG` — Bescheinigungsverfahren.14- `§ 7 FZulG` — Bindungs- und Verfahrensbezug der Bescheinigung.15- `§ 28 Abs. 1 VwVfG` — Anhörung bei nachteiliger Verwaltungsentscheidung.16- `§ 37 Abs. 1 VwVfG` — Bestimmtheit des Bescheids.17- `§ 39 Abs. 1 VwVfG` — Begründung des Bescheids.18- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bescheide.19- `§ 70 Abs. 1 VwGO` — Widerspruch, soweit eröffnet.20- `Frascati Manual Kriterien` — Neuheit, Ungewissheit, Systematik, Übertragbarkeit als fachliche Abgrenzung live einordnen.2122Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.2324## Spezialwissen: FZ: FuE-Abgrenzung Grenzfaelle25- **Normen-/Quellenanker:** FZulG, BSFZ, FZ.2627## Fallweichen28Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.29301. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?312. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?323. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?334. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?345. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?3536## Prüfraster3738Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:39401. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.412. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.423. **Prüfung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.434. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.4445## Plugin-Kontext46Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.4748## Output-Module49- Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.50- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.51- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.52- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.5354## Was dieser Arbeitsgang nicht macht55- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.56- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.57- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.58- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.