Mandant hat Behinderung und moechte Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen beantragen oder Ablehnungsbescheid anfechten
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: Nur das im Skill betroffene Sozialgesetzbuch und die konkrete Verfahrensnorm heranziehen. Widerspruchsfrist nach Paragraf 84 SGG, Klagefrist nach Paragraf 87 SGG und einstweiliger Rechtsschutz nach Paragraf 86b SGG strikt trennen; Rechtsweg, Statthaftigkeit, aufschiebende Wirkung und Rechtsmittel gesondert prüfen.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Mandant hat Behinderung und moechte Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen beantragen oder Ablehnungsbescheid anfechten. § 152 SGB IX Feststellungsverfahren Versorgungsmedizin-Verordnung. Prüfraster: GdB-Feststellung nach Versorgungsmedizinischer Grundsaetze Merkzeichen G aG H B Bl Gl RF Schwerbehindertenausweis ab GdB 50. Steuerliche und arbeitsrechtliche Vorteile. Output: Antragschreiben oder Widerspruchsbaustein GdB/Schwerbehinderung. Abgrenzung zu eingliederungshilfe-schule (Kinder) und fachanwalt-sozialrecht-erwerbsminderungsrente.
GdB-Feststellung
Fachlicher Kern — Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
GdB-Feststellungund löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Arbeitsmodus: Immer Verwaltungsakt, Frist, Widerspruch/Klage/eA, Amtsermittlung, medizinische Tatsachen, Mitwirkungspflichten und Beweisgutachten trennen; bei Status § 7 SGB IV: tatsächliche Eingliederung, Weisung, Rechtsmacht und Unternehmerrisiko abgleichen.
- Outputpflicht: Bescheidanalyse in einfacher Sprache, Widerspruch, eA-Antrag, Statusmatrix, medizinische Beweisfragen, Belegliste, Fristenplan oder SG-Schriftsatz.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
1) Antrag § 152 SGB IX
Antrag
- Beim Versorgungsamt / zuständiger Behörde
- Formulare im Land verschieden
- Arzt-Auskuenfte und Befunde einreichen
Verfahren
- 4-6 Monate Bearbeitungszeit typisch
- Sachverständigen-Gutachten bei Bedarf
- Bescheid mit GdB-Höhe und Merkzeichen
2) GdB-Bewertung
Versorgungsmedizin-Verordnung
- Versorgungsmedizinische Grundsätze (VMG)
- Anhaltspunkte für ärztliche Begutachtung
- Tabelle in Anhang VMG
Einzel-GdB pro Funktionssystem
- Innere Organe
- Bewegungsapparat
- Nervensystem
- Psyche
- Sinnesorgane
Gesamt-GdB
- Nicht Summe der Einzel-GdB
- Wechselwirkungs-Prüfung
- Typisch 10er-Stufen
3) Merkzeichen
| Merkzeichen | Bedeutung | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| G | erhebliche Gehbehinderung | Gehfähigkeit < 2 km eingeschraenkt |
| aG | außergewoehnliche Gehbehinderung | Rollstuhl / dauernde Mobilitäts-Beschraenkung |
| H | hilflos | Pflege-Bedarf täglich |
| B | Begleitung erforderlich | im OePNV |
| Bl | blind | Sehfähigkeit < 1/50 |
| Gl | gehoerlos | Hörverlust > 80 % |
| RF | Rundfunkbeitrag-Ermassigung | bestimmte schwere Behinderungen |
4) Vorteile Schwerbehindertenausweis (ab GdB 50)
- Steuerlicher Behindertenpauschbetrag
- Kündigungs-Schutz § 168 SGB IX (Zustimmung Integrationsamt)
- Zusatz-Urlaub 5 Tage
- Vorzeitige Altersrente
- Vorteile Parkplatz (mit aG)
- Steuer-Reduktion Kfz
5) Klage
Schritt 1 — Bescheid-Prüfung
- Welche Funktionssysteme erfasst?
- GdB-Höhe begründet?
- Merkzeichen vollständig?
Schritt 2 — Widerspruch 1 Monat
- An Versorgungsamt
- Detaillierte Begründung mit Befunden
Schritt 3 — Sachverständigen-Gutachten
- Im Klage-Verfahren angeordnet
- Kostenfrei für Antragsteller im SG
- Wiederholung möglich
Schritt 4 — Klage SG
- Frist 1 Monat nach Widerspruchsbescheid
- Beim Sozialgericht
- Streitwert nach Vorteil-Erhöhung
6) Verschlechterungs-Antrag
- Bei Änderung der Gesundheit
- Neuer Antrag jederzeit
- Bei Verbesserung: Rückforderung Versorgungsamt möglich
7) Typische Fehler
- Befunde unvollständig eingereicht
- Einzel-GdB falsch nach VMG bewertet
- Wechselwirkung nicht beachtet
- Merkzeichen-Prüfung übersehen
- Frist 1 Monat versäumt
8) BSG-Linien und aktuelle Rechtsprechung (Stand Mai 2026)
- BSG, Urteil vom 12.12.2024 — B 9 SB 2/24 R: GdB-Bewertung bei Diabetes mellitus Typ 1 im Kindesalter; Anwendung der VersMedV Teil B Nr. 15.1. Offene Fundstelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/2024_12_12_B_09_SB_02_24_R.html
- BSG, Urteil vom 09.03.2023 — B 9 SB 8/21 R: Merkzeichen aG; Maßstab Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum, nicht in idealisierten Umgebungen. Offene Fundstelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/2023_03_09_B_09_SB_08_21_R.html
- BSG, Urteil vom 09.03.2023 — B 9 SB 1/22 R: Merkzeichen aG; Pflicht zur Berücksichtigung von Wechselsituationen im Alltag. Offene Fundstelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/2023_03_09_B_09_SB_01_22_R.html
- Stand Mai 2026: Spezifische B 9 SB-Entscheidungen des Jahres 2025/2026 sind in dejure.org/bsg.bund.de zum Zeitpunkt der Skill-Aktualisierung nicht als veröffentlichte Senatsentscheidungen mit Volltext zugänglich; vor Verwendung Aktenzeichen-Recherche unter https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/ durchführen.
Widerspruchsbausteine
I. Einzel-GdB nicht ausgewiesen — formelles Defizit
Der Bescheid weist nur den Gesamt-GdB aus. Eine Prüfung ist mangels
ausg ewiesener Einzelwerte und Wechselwirkungen nicht möglich. Wir
beantragen die Auflistung aller Einzel-GdB-Werte und die Begründung
der Gesamt-GdB-Bildung (Akteneinsicht parallel beantragt).
II. Funktionsstörung [Name] zu niedrig bewertet
Der Einzel-GdB für [Diagnose] wurde mit [X] angesetzt. Nach VersMedV
Teil B Nr. [X.Y] ist bei [konkreter Beschreibung] ein GdB von [Y] zu
vergeben. Die aktuellen Befunde [Arzt, Datum] dokumentieren [Befund].
III. Merkzeichen G — Prüfung 2-km-30-Min-Kriterium
Die Versorgungsaärztin hat ohne konkrete Prüfung das Merkzeichen G
abgelehnt. Tatsächlich kann die Mandantin nicht zwei Kilometer in
dreizig Minuten zurüclegen (VersMedV Teil D Nr. 1).
Belegt durch aerztliches Attest Dr. [Name] (Anlage W [Nr]).
IV. Gesamt-GdB fehlerhafte Bildung
Bei [Diagnose A] GdB [X] und [Diagnose B] GdB [Y] mit
[wechselseitiger Beeinflussung] ist nach VersMedV Teil A Nr. 3 ein
Gesamt-GdB von [Z] zu bilden.
V. Antrag
Wir beantragen die Feststellung eines GdB von [X] sowie der Merkzeichen
[G/aG/B/Bl/Gl/H/RF] ab Antragsdatum [TT.MM.JJJJ], hilfsweise ab Datum
des angegriffenen Bescheids.
Beweisanträge
- Beiziehung der Verwaltungsakte des Versorgungsamts
- Aktualisierte Befundberichte aller behandelnden Ärzte
- Sachverständigengutachten Fachrichtung [Neurologie / Orthopädie / Psychiatrie]
- Bei Merkzeichen G/aG — Gehstreckenprüfung durch Sachverständigen
Triage — kläre vor dem Widerspruch
- Liegen alle aktuellen Befundberichte vor — insbesondere psychiatrische Diagnosen und Schmerzgutachten?
- Sind alle Einzel-GdB-Werte im Bescheid ausgewiesen, oder nur ein Gesamt-GdB ohne Einzelaufschlüsselung?
- Welche Merkzeichen wurden beantragt, welche abgelehnt? (G, aG, B, Bl, H, RF, TBl)
- Datum des Erstbescheids: läuft die Ein-Monats-Frist (§ 84 SGG) noch?
- Hat der Mandant steuerliche Auswirkungen (§ 33b EStG Pauschbetrag) und Schwerbehindertenrechtsstatus bereits genutzt?
Anschluss
fachanwalt-sozialrecht-krankengeld-aussteuerung— bei AU-Bezugfachanwalt-sozialrecht-orientierung— Triagebetreuungsrecht— bei Erwachsenen-Schutzfragefristenbuch-sozialrecht— Fristenverwaltungakteneinsicht-anfordern— Versorgungsamt-Akte mit versorgingsärztlicher Stellungnahme