Geeignetheit Prüfung
Maßstab
Das Mittel muss den Zweck foerdern können. Nicht erforderlich ist, dass es den Zweck vollstaendig erreicht.
BVerfGE 30, 292 (Erdoelbevorratung) (Erdoelbevorratung): "Geeignet ist eine Maßnahme schon dann, wenn mit ihrer Hilfe der gewuenschte Erfolg gefoerdert werden kann."
Prüfungsperspektive
Massgeblich ist die ex-ante Sicht des Gesetzgebers. Spaetere Erkenntnisse, dass das Mittel doch nicht half, machen es nicht nachtraeglich ungeeignet.
Einschaetzungspraerogative
Der Gesetzgeber hat einen Beurteilungs- und Prognosespielraum. Drei Kontrolldichten:
- Evidenzkontrolle (gering): bei wirtschaftspolitischen Prognosen, Aussenpolitik, neuartigen Risiken.
- Vertretbarkeitskontrolle (mittel): Standard.
- Intensive inhaltliche Kontrolle: bei schweren Eingriffen in hochwertige Grundrechte; siehe BVerfGE 88, 203 (Schwangerschaftsabbruch II) (Schwangerschaftsabbruch).
Wann scheitert Geeignetheit?
- Mittel taugt evident nicht (zum Beispiel Symbolgesetz ohne Wirkmechanismus).
- Mittel wirkt gegen den Zweck (kontraproduktiv).
- Mittel wirkt nicht auf die Zweckpopulation (zum Beispiel Drogenverbot ohne Wirkung auf Konsumenten der Zielsubstanz).
Beispiele aus der Rechtsprechung
- BVerfGE 30 292 Erdoelbevorratung: geeignet.
- BVerfGE 19, 330 (Sachkundenachweis Einzelhandel) (Sachkundenachweis Einzelhandel): geeignet.
- BVerfGE 102, 197 (Spielbankenmonopol) (Spielbankenmonopol): geeignet.
- Geeignetheit verneint wurde in BVerfGE selten; die meisten Faelle scheitern erst an Erforderlichkeit oder Angemessenheit.