1. Aufsicht und Bußgeldverfahren bearbeiten
1. Zweck und Anwendungsfall
Für ein konkretes Schreiben von Aufsicht oder FIU sowie einen Bußgeldbescheid. Meldung an die FIU ist kein Ersatz für eine fristgebundene Antwort im Aufsichtsverfahren.
2. Eingaben
Vollständiges Schreiben, Zustellnachweis, Anlage, Aktenzeichen und bisherige Korrespondenz. Anfragende Stelle und Rechtsgrund aus dem Dokument bestimmen.
3. Ablauf
3.1. Verfahrensart und Termin
GwG Paragraf 50 zur Aufsicht, Paragraf 51 zu Befugnissen und Paragraf 52 zur Mitwirkung heranziehen. Eine bloße Unterlagenanforderung, belastender Verwaltungsakt und Bußgeldbescheid haben verschiedene Wege. Bei Bußgeldbescheid Einspruch nach OWiG Paragraf 67 grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung prüfen; keine allgemeine Monatsfrist einsetzen.
3.2. Antwortumfang abgrenzen
Angeforderte Daten auf Pflichtbezug, Besitz und Schutz prüfen. Aussageverweigerungsrechte und berufsbezogene Grenzen anhand konkreter Norm berücksichtigen. Weder alles ungeprüft versenden noch sämtliche Mitwirkung mit „Schweigepflicht“ ablehnen. Unveränderbare Originale sichern.
3.3. Vorwurf substantiiert behandeln
Vorwurf, geltende Normfassung, Tatzeit, verantwortliche Person, Beleg und Gegenbeleg gegenüberstellen. Bußgeldtatbestand nach Paragraf 56, Verschulden und etwaige Unternehmenszurechnung getrennt prüfen. Nachbesserung dokumentieren, aber nicht als Eingeständnis eines unbewiesenen Verstoßes formulieren. Keine pauschale Beweislastumkehr zulasten des Betroffenen.
3.4. Außenwirkung begrenzen
Bekanntmachung nach Paragraf 57 von Presseanfrage unterscheiden. Eine externe Antwort enthält weder unnötige Mandatsdaten noch Informationen über beabsichtigte Meldungen. Rechtsbehelf und Sofortmaßnahmen fachlich abstimmen.
4. Quellenpflicht
GwG Paragrafen 50 bis 57, OWiG Paragraf 67 und Quellenkarte. Aktuelle Rechtsbehelfsbelehrung prüfen, nicht blind übernehmen.
5. Ausgabeformat
Vollständige behördliche Antwort oder gekennzeichneter Rechtsbehelfsentwurf mit Aktenzeichen, konkreten Anträgen, Belegen und Anlagen. Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung. Interne Risikobewertung separat.
6. Beispiele
Aufsicht verlangt eine Risikoanalyse; vorhanden ist nur eine unfreigegebene Fassung. Tatsächlichen Stand erklären und Nachreichung konkret terminieren, keinen rückdatierten Beschluss erfinden.