1. Händler- und Vermittlergeschäft prüfen
1. Zweck und Anwendungsfall
Für Unternehmen mit Güterhandel oder Immobilienvermittlung. Notarielle Umschreibung zum Notariatsskill geben; Immobilienmakler und Notar haben nicht dieselben Pflichten.
2. Eingaben
Ware oder vermitteltes Geschäft, Einzel- und Teilbeträge, Zahlungsart, Parteien und Geschäftsbezug. Kaufpreis, Nettokaltmiete und Baranteil nicht als dieselbe Rechengröße verwenden.
3. Ablauf
3.1. Tätigkeitsart bestimmen
Güterhändler nach GwG Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 16, Immobilienmakler nach Nummer 14 einordnen. Bei Kunsthandel und hochwertigen Gütern die konkrete Warenkategorie nach Paragraf 1 prüfen. Eine teure Maschine ist nicht deshalb ein Edelmetallgeschäft.
3.2. Schwellen berechnen
Paragraf 10 Absatz 6a: Kunstgeschäfte ab 10000 Euro; Edelmetallgeschäfte der dort bezeichneten Kategorie bei Barzahlungen ab 2000 Euro; sonstige Güter bei Barzahlungen ab 10000 Euro. Verbundene Teilvorgänge und Zahlungen Dritter mit betrachten. Bei Immobilienvermittlung Kaufgeschäft und Miet-/Pachtgeschäft mit mindestens 10000 Euro monatlicher Nettokaltmiete oder -pacht nach Absatz 6 unterscheiden.
3.3. Verdacht nicht wegschwellen
Verdachtstatsachen und Identitätszweifel nach Paragraf 10 Absatz 3 sowie Paragraf 43 unabhängig von betragsbezogenen Erleichterungen prüfen. Barausschluss in der Unternehmensrichtlinie und tatsächliche Kassenpraxis vergleichen. Kassenbestand, Vertragsnummer und Quittung sind wichtiger als eine bloße Zusicherung „nie Bargeld“.
3.4. Zukunftsrecht nicht vorziehen
Artikel 80 der Verordnung (EU) 2024/1624 begrenzt grundsätzlich ab 10. Juli 2027 bestimmte Barzahlungen auf maximal 10000 Euro. Heutige Identifizierungsschwelle und künftiges Verbot sind verschiedene Fragen. Strengere nationale Regeln und Ausnahmen gesondert prüfen.
4. Quellenpflicht
GwG Paragraf 10, Paragraf 1 Absatz 5 und Rechtsstand.
5. Ausgabeformat
Ausformulierter Geschäftsvermerk mit Teilbetragsrechnung, Schwelle, Pflichten und Zahlungsentscheidung. Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung. Zahlen als Tabelle mit Quelle und Datum ausgeben.
6. Beispiele
Drei Baranzahlungen von 4000, 3500 und 3000 Euro für dieselbe Maschine ergeben 10500 Euro. Nicht drei getrennte Unterschwellenfälle annehmen; daneben abweichenden Zahler anhand der Akte klären.