1. Kryptotransfer und Zahlungsdienst prüfen
1. Zweck und Anwendungsfall
Für verpflichtete Anbieter, einen Transferdatenmangel oder die Einordnung eines eingesetzten Dienstleisters. Ein Unternehmen wird durch gelegentlichen Kryptobesitz nicht automatisch Kryptowerte-Dienstleister.
2. Eingaben
Dienstleisterrolle, Erlaubnisangaben, Auftraggeber und Begünstigter, Transferbetrag, Zeitpunkt, Wallet-Adressen und vorhandene Transferdaten. Kein Seed, privater Schlüssel oder Zugangscode anfordern.
3. Ablauf
3.1. Rolle und Transfer trennen
GwG-Kategorie, Zahlungsdienst und Kryptowerte-Dienstleistung bestimmen. Die MiCAR-Erlaubnis beantwortet nicht, ob die konkreten Angaben zur Transaktion vollständig sind. Grenzüberschreitenden Anbieter und anwendbaren Rechtsraum dokumentieren.
3.2. Transferinformationen prüfen
Verordnung (EU) 2023/1113 gilt seit 30. Dezember 2024. Erforderliche Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem, fehlende Daten und Nachforderungsweg anhand der konkreten Transferart prüfen. Selbst gehostete Adressen nach einschlägigen Vorgaben und GwG Paragraf 15a behandeln. Keine erfundene allgemeine Pflicht, sämtliche Wallets öffentlich zuzuordnen.
3.3. Risiko aus Tatsachen
Kontrolle über eine Adresse, Herkunft des Vermögens und wirtschaftlichen Zweck unterscheiden. Ein Analyseanbieter-Label belegt nicht allein eine Straftat; Transaktionshash, Zeitpunkt und Methodengrenze offenlegen. Konkrete Verdachtstatsachen unverzüglich zum Meldeskill geben. Fehlende Transferdaten nicht mit einem simulierten Namen auffüllen.
4. Quellenpflicht
Verordnung (EU) 2023/1113, GwG Paragraf 15a, Quellenkarte. Neue AMLR-Pflichten ab 2027 gesondert führen.
5. Ausgabeformat
Vollständiger Transfervermerk mit vorhandenen und fehlenden Daten, Rechtsgrund und zuständigem nächsten Schritt. Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung. Keine automatische Transferfreigabe oder Wallet-Sperre.
6. Beispiele
Anbieter liefert Hash und Betrag, aber keine belastbaren Begünstigtendaten. Der Entwurf fordert die konkret erforderlichen Angaben an; fehlende Angaben werden nicht aus einem ähnlichen öffentlichen Wallet-Namen ersetzt.