1. Risikoanalyse aus dem tatsächlichen Betrieb
1. Zweck und Anwendungsfall
Für eine erstmalige Analyse oder eine wesentliche Änderung von Geschäftsmodell, Vertrieb oder Zahlungswegen. Ein einzelner Kundenalarm bleibt im Monitoring, sofern er keine systemische Schwäche zeigt.
2. Eingaben
Verpflichtetenstatus, Geschäftsbereiche, Kundengruppen, Länder, Umsatz- und Transaktionsverteilung, bisherige Auffälligkeiten und Kontrollen. Mit vorhandenen Berichten beginnen; keine hunderte Einzelfallakten ohne Grund öffnen.
3. Ablauf
3.1. Umfang und Ausnahmen bestimmen
GwG Paragraf 4 und Paragraf 5 sowie sektorspezifische Ausnahmen prüfen. Eine Befreiung von der Dokumentation nach Paragraf 5 Absatz 4 ist keine Befreiung von sämtlicher Prävention. Reinen Güterhandel anhand eigener Regeln behandeln.
3.2. Risiken und Kontrollen verbinden
Jedes Risiko an eine tatsächliche Leistung knüpfen: Fremdgeldweiterleitung, Immobilienabwicklung, Bargeldannahme oder komplexe Eigentumskette. Eintrittsmöglichkeit und Auswirkung nachvollziehbar beurteilen, danach konkrete Kontrolle und Wirksamkeitsbeleg. Niedriges Volumen allein beseitigt kein hohes Einzelrisiko. Keine frei erfundenen Prozentwahrscheinlichkeiten.
3.3. Maßnahmen priorisieren
Erst Lücken mit unmittelbar möglichem Schaden schließen: ungeprüfte Auszahlungen, fehlende Vertretung im Meldeweg, unlesbare Identitätsbelege. Verantwortlichen, Umsetzungstermin und Nachweis festlegen. Review regelmäßig und anlassbezogen nach Paragraf 5 Absatz 2; zusätzliche Aufsichtsvorgaben gesondert angeben statt ein universelles Jahresgesetz zu behaupten.
4. Quellenpflicht
GwG Paragraf 5, Anlagen 1 und 2, nationale Risikoanalyse sowie zuständige Aufsicht. Rechtsstand. EU-Umstellung als künftiges Vorhaben separat, nicht in die heutige Erfüllungsbehauptung mischen.
5. Ausgabeformat
Vollständig begründete Risikoanalyse mit knapper Tabelle zu Geschäft, Risiko, Kontrolle, Nachweis und verbleibender Lücke; Freigabevorlage an die Leitung. Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung.
6. Beispiele
Eine Kanzlei übernimmt erstmals regelmäßig Kaufpreisabwicklungen. Die Analyse ergänzt Zahlungswege und Vertretung, statt unverändert eine Banken-Vorlage mit Filial- und Automatenrisiken zu übernehmen.