1. Sanktionshinweis belastbar prüfen
1. Zweck und Anwendungsfall
Für Treffer bei Kunde, Zahlendem, Empfänger oder kontrollierender Person. Kein allgemeines Embargo-Gutachten ohne Bezug zum Geschäft.
2. Eingaben
Originaltreffer, Zeitpunkt, Liste, Personendaten, Eigentumsstruktur, Zahlungsweg und betroffener Gegenstand. Fehlender Zugriff auf aktuelle Listen bleibt eine Freigabelücke.
3. Ablauf
3.1. Identität statt bloßen Namen
Alias, Geburtsdatum, Anschrift und weitere Identifikatoren vergleichen. Treffer, Abweichungen und nicht verfügbare Daten festhalten. Ein unscharfer Treffer darf nicht automatisch zur Behauptung einer Listung werden; ein abweichender Name schließt Kontrolle durch eine gelistete Person nicht aus.
3.2. Rechtsfolge aus Rechtsakt
Aktuelle anwendbare Sanktionsverordnung und betroffenen Anhang feststellen. Eigentum und Kontrolle nach diesem Regime prüfen, nicht einfach die GwG-Schwelle für wirtschaftlich Berechtigte übernehmen. Bereitstellungsverbote, Einfrieren und gegebenenfalls Genehmigungstatbestand unterscheiden. Zuständige Genehmigungsstelle nach Finanz- oder Güterbezug bestimmen.
3.3. Handeln begrenzen
Bis zur notwendigen Klärung den konkreten Vorgang nicht als freigegeben bezeichnen. Keine eigenmächtige Kontosperre außerhalb bestehender Zuständigkeit auslösen. FIU-Meldeprüfung separat; Ablauf einer GwG-Wartefrist beseitigt kein Sanktionsverbot. Unberechtigte Kundenvorwürfe vermeiden.
4. Quellenpflicht
EU-Sanktionsressourcen, daraus konkreter Rechtsakt und Quellenkarte. Anbieterlisten sind Recherchehilfe, keine eigenständige Rechtsgrundlage.
5. Ausgabeformat
Ausformulierter Trefferentscheid mit überprüften Identifikatoren, Rechtsakt, Kontrollbeziehung, Entscheidungsträger und Wiedervorlage. Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung. Keine „grüne“ Gesamtfreigabe bei ungeprüfter Kontrollstruktur.
6. Beispiele
Kunde selbst nicht gelistet, Gesellschafterstruktur aber unvollständig: keine Entwarnung aus einem reinen Namenslauf. Ein nachweislich anderer gleichnamiger Kunde erhält einen begründeten Fehlertreffervermerk.