1. Transparenzregister ohne falsche Gleichsetzung
1. Zweck und Anwendungsfall
Für fehlende Einträge, abweichende Beteiligungsverhältnisse, ausländische Erwerber und den zulässigen Umgang mit Registerauszügen.
2. Eingaben
Auszug mit Abrufdatum, ermittelte Eigentümerstruktur, Änderungsdatum und Angaben zum Rechtsträger. Nicht den Stand eines alten Auszugs mit einer späteren Satzungsänderung gleichsetzen.
3. Ablauf
3.1. Zuständigkeit der Mitteilung
Eigene Mitteilungspflicht der Vereinigung nach GwG Paragraf 20 beziehungsweise Rechtsgestaltung nach Paragraf 21 bestimmen. Ein KYC-Prüfer wird dadurch nicht selbst Organ des Kunden. Vertretungsbefugnis für eine Einreichung gesondert klären.
3.2. Abweichung belegen
Registerangabe, Aktenbefund und Stichtag nebeneinanderstellen. Schreibweise, Staatsangehörigkeit, Art und Umfang des Interesses, fehlende Person oder fehlende Eintragung konkret unterscheiden. Registerinhalt ersetzt nicht die eigene Ermittlung.
3.3. Meldungen auseinanderhalten
Unstimmigkeitsmeldung nach Paragraf 23a samt berufsbezogener Ausnahme prüfen. Korrekturanregung beim Kunden ersetzt eine geschuldete Meldung nicht. Zusätzlich nur bei entsprechenden Tatsachen eine FIU-Meldung prüfen; Registerabweichung allein nicht zum Strafverdacht erklären. Notarielle Hindernisse bei bestimmten ausländischen Beteiligten eigens benennen.
3.4. Zugriff und Nachweis
Auszug nur im erforderlichen Umfang weitergeben. EuGH C-37/20 und C-601/20 betrifft den allgemeinen öffentlichen Zugang, nicht die Abschaffung des Registers. Gegenwärtige Zugangsgrundlage und etwaige nationale Umsetzung der Richtlinie 2024/1640 prüfen.
4. Quellenpflicht
GwG Paragrafen 20, 21, 23 und 23a; Rechtsprechungszuordnung und Stand. Tatsächlich eingereichten Vorgang nur bei vorhandener Bestätigung so bezeichnen.
5. Ausgabeformat
Ausformulierter Abgleichvermerk, bei Bedarf getrennte Korrektur-Nachforderung und Entwurf einer Unstimmigkeitsmeldung. Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung. Keine aus einem Registerfehler abgeleitete automatische Verdachtsmeldung.
6. Beispiele
Register nennt den ausgeschiedenen Mehrheitsgesellschafter, die Akte enthält einen neueren Vollzugsnachweis. Änderungsdatum, neue Kontrolle und Meldeweg prüfen, nicht nur die Namen im Kundenbogen überschreiben.