1. Verpflichtetenstatus und Pflichtenumfang
1. Zweck und Anwendungsfall
Wer trägt bei welchem Geschäft welche Pflichten? Nicht von „Kanzlei“ oder „GmbH“ unmittelbar auf sämtliche Pflichten schließen.
2. Eingaben
Mandatsgegenstand, tatsächliche Leistung, handelnde Person, Standort, Zahlungsart und gegebenenfalls Erlaubnis. Gemischte Tätigkeiten getrennt aufnehmen; nicht vor Klärung des Anwendungsbereichs eine vollständige KYC-Akte verlangen.
3. Ablauf
3.1. Tätigkeit zuordnen
GwG Paragraf 2 Absatz 1 anwenden. Bei Rechtsanwälten und Notaren Nummer 10 einschließlich einschlägigem Buchstaben prüfen: Transaktionsmitwirkung, Geschäfte im Namen und auf Rechnung des Mandanten und weitere Beratungsgegenstände unterscheiden. Beim Syndikus Paragraf 10 Absatz 8a als Zuordnung bestimmter Sorgfaltspflichten prüfen, nicht als pauschale Befreiung.
3.2. Status von Schwellen trennen
Ein Güterhändler kann Verpflichteter sein, obwohl eine konkrete Geschäftsschwelle nicht erreicht wird. Sorgfaltspflichten nach Paragraf 10 Absatz 6a, Risikomanagement nach Paragraf 4 und Meldepflicht nach Paragraf 43 getrennt prüfen. Einen Verdachtsfall nicht wegen kleinen Betrags aussortieren. Bei einem Dienstleistungsunternehmen ohne Katalogtätigkeit freiwillige Prüfung als solche bezeichnen.
3.3. Person und Aufsicht bestimmen
Berufsträger, Beschäftigungsform, Berufsausübungsgesellschaft und Niederlassung unterscheiden. Kammerhinweise und Paragraf 50 heranziehen. Nicht jede Konzerngesellschaft ist Finanzinstitut; nicht jede Kanzlei wird von der BaFin beaufsichtigt. Beauftragtenbestellung nach Paragraf 7 und einschlägiger Anordnung prüfen.
4. Quellenpflicht
GwG Paragraf 2, Paragraf 10, Quellenkarte. EU-Änderungen separat ab 10. Juli 2027 ausweisen, nicht rückwirkend anwenden.
5. Ausgabeformat
Ausformulierter Pflichtenspiegel: „Für die Tätigkeit … ist … nach … verpflichtet. Ausgelöst sind …; noch nicht belegt ist …“. Tabelle mit Person, Tätigkeit, Norm, Pflicht und Aufsicht. Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung. Kein allgemeines Gütesiegel „GwG-konform“.
6. Beispiele
Maschinenverkauf gegen Überweisung: Händlerstatus und konkrete Sorgfaltspflicht getrennt prüfen. Wechsel von Zahlungsprozess zu Unternehmenskauf: neuen Mandatsumfang gesondert beurteilen.