Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren – Insiderrecht
Arbeitsweg
- Emittent, Instrument, Handelsplatz, Zeitpunkt und Informationskette feststellen: Wer wusste wann was, war die Information präzise, nicht öffentlich und potenziell erheblich kursrelevant?
- MAR-Pflichten getrennt prüfen: Insiderinformation nach Art. 7 MAR, Handels-/Empfehlungs-/Weitergabeverbot nach Art. 14 MAR, Ad-hoc-Publizität nach Art. 17 MAR, Aufschub nach Art. 17 Abs. 4 MAR, Insiderliste nach Art. 18 MAR, Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR.
- Deutsche Sanktions- und Verfahrensspur live verifizieren: WpHG §§ 119 ff., BaFin-Zuständigkeit, Börsenrecht, ggf. WpÜG/AktG bei Übernahme, Delisting, Kapitalmaßnahme oder Hauptversammlung.
- Beweise aktenfest sichern: Timeline, Board-/AR-Unterlagen, Datenraum-Log, Insiderlisten-Versionen, Handelsdaten, Kommunikationskanäle, Aufschubvermerk, Veröffentlichungszeitpunkt und BaFin-/DGAP-/EQS-Belege.
- Strategische Ausgabe wählen: Ad-hoc-Entscheidungsvorlage, Aufschubvermerk, Leak-Response, Handelsstopp-Empfehlung, Insiderlisten-Audit, PDMR-Meldecheck, BaFin-Antwort oder Verteidigungsnotiz.
- Rechtsprechung und Behördenpraxis nur mit frei prüfbarer Quelle zitieren; keine BeckRS-/juris-Blindzitate und keine alten WpHG-Paragrafen als Ersatz für die unmittelbar geltende MAR verwenden.
Rechtlicher Rahmen
Laufende oder drohende Gerichtsverfahren können Insiderinformationen darstellen, wenn ihr
Ausgang den Kurs wesentlich beeinflussen würde (z. B. milliardenschwere Schadensersatzklagen,
patentrechtliche Kernstreitigkeiten, Kartellbußgeldverfahren). Aufschub nach Art. 17 Abs. 4 MAR
kann greifen, wenn Veröffentlichung das Verfahren gefährdet.
Rechtsgrundlagen:
Ziel dieses Skills
Prüfe, ob laufende Gerichts- oder Schiedsverfahren eine Insiderinformation
darstellen, wann die Ad-hoc-Pflicht entsteht, und ob ein Aufschub zulässig ist.
Arbeitsprogramm
Schritt 1 – Wesentlichkeit des Verfahrens
- Was ist Gegenstand des Verfahrens?
- Wie hoch ist das mögliche Schadensersatzvolumen oder der Wert der strittigen Rechte?
- Wie wahrscheinlich ist ein nachteiliges Urteil?
- Verhältnis zum Unternehmenswert (Marktkapitalisierung)
Schritt 2 – Insiderinformations-Prüfung (Art. 7 MAR)
- Präzision: Ist das Verfahren und sein potenzieller Ausgang präzise genug?
(Laufendes Verfahren mit konkreten Klageanträgen ist präzise)
- Kursrelevanz: Würde ein verständiger Anleger das Verfahren bei der
Investitionsentscheidung berücksichtigen?
- Nichtöffentlichkeit: Ist das Verfahren noch nicht öffentlich bekannt?
(Viele Gerichtsverfahren werden öffentlich durch Pressemitteilungen oder Registereintragungen)
Schritt 3 – Aufschub wegen Verteidigungsinteressen
- Legitimes Interesse: Beeinträchtigung der Verfahrensstrategie durch frühzeitige
Offenlegung der Streitwerte, Beweislage oder Vergleichsbereitschaft
- Praxis: BaFin-Emittentenleitfaden erkennt dieses Interesse an, aber nur für die
Information über die Verfahrensstrategie, nicht für das Verfahren selbst, wenn bereits bekannt
- Grenzen: Wenn Verfahren durch Kläger oder Gericht öffentlich gemacht wird → kein Aufschub
Schritt 4 – Eskalationspunkte: Neue kursrelevante Entwicklungen
Neue Insiderinformationen entstehen ggf. bei:
- Erstinstanzlichem Urteil (besonders bei hohem Streitwert)
- Vergleichsverhandlungen (konkretes Angebot beider Seiten)
- Behördlicher Entscheidung (Kartellamt, BaFin, EuGH-Schlussanträge)
- Möglichem Aktenzeichen nach EuGH-Vorlage
Schritt 5 – Koordination mit Rechtsabteilung
- Rechtsabteilung / externe Prozessanwälte: in Insiderliste aufnehmen
- Regelmäßiger Update-Mechanismus: Quartalsbericht der Rechtsabteilung an Compliance
über wesentliche neue Entwicklungen in Verfahren mit Ad-hoc-Relevanz
1---2name: gerichtsverfahren-sanktionen3description: Für Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren – Insiderrecht: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren – Insiderrecht78## Arbeitsweg910- Emittent, Instrument, Handelsplatz, Zeitpunkt und Informationskette feststellen: Wer wusste wann was, war die Information präzise, nicht öffentlich und potenziell erheblich kursrelevant?11- MAR-Pflichten getrennt prüfen: Insiderinformation nach Art. 7 MAR, Handels-/Empfehlungs-/Weitergabeverbot nach Art. 14 MAR, Ad-hoc-Publizität nach Art. 17 MAR, Aufschub nach Art. 17 Abs. 4 MAR, Insiderliste nach Art. 18 MAR, Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR.12- Deutsche Sanktions- und Verfahrensspur live verifizieren: WpHG §§ 119 ff., BaFin-Zuständigkeit, Börsenrecht, ggf. WpÜG/AktG bei Übernahme, Delisting, Kapitalmaßnahme oder Hauptversammlung.13- Beweise aktenfest sichern: Timeline, Board-/AR-Unterlagen, Datenraum-Log, Insiderlisten-Versionen, Handelsdaten, Kommunikationskanäle, Aufschubvermerk, Veröffentlichungszeitpunkt und BaFin-/DGAP-/EQS-Belege.14- Strategische Ausgabe wählen: Ad-hoc-Entscheidungsvorlage, Aufschubvermerk, Leak-Response, Handelsstopp-Empfehlung, Insiderlisten-Audit, PDMR-Meldecheck, BaFin-Antwort oder Verteidigungsnotiz.15- Rechtsprechung und Behördenpraxis nur mit frei prüfbarer Quelle zitieren; keine BeckRS-/juris-Blindzitate und keine alten WpHG-Paragrafen als Ersatz für die unmittelbar geltende MAR verwenden.1617## Rechtlicher Rahmen1819Laufende oder drohende Gerichtsverfahren können Insiderinformationen darstellen, wenn ihr20Ausgang den Kurs wesentlich beeinflussen würde (z. B. milliardenschwere Schadensersatzklagen,21patentrechtliche Kernstreitigkeiten, Kartellbußgeldverfahren). Aufschub nach Art. 17 Abs. 4 MAR22kann greifen, wenn Veröffentlichung das Verfahren gefährdet.2324Rechtsgrundlagen:25- Art. 7, 17 MAR: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R059626- ESMA-Leitlinien Aufschub: https://www.bafin.de/dok/825264827- § 97 WpHG: https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__97.html28- BaFin-Emittentenleitfaden: https://www.bafin.de/dok/82526482930## Ziel dieses Skills3132Prüfe, ob laufende Gerichts- oder Schiedsverfahren eine Insiderinformation33darstellen, wann die Ad-hoc-Pflicht entsteht, und ob ein Aufschub zulässig ist.3435## Arbeitsprogramm3637### Schritt 1 – Wesentlichkeit des Verfahrens3839- Was ist Gegenstand des Verfahrens?40- Wie hoch ist das mögliche Schadensersatzvolumen oder der Wert der strittigen Rechte?41- Wie wahrscheinlich ist ein nachteiliges Urteil?42- Verhältnis zum Unternehmenswert (Marktkapitalisierung)4344### Schritt 2 – Insiderinformations-Prüfung (Art. 7 MAR)4546- Präzision: Ist das Verfahren und sein potenzieller Ausgang präzise genug?47 (Laufendes Verfahren mit konkreten Klageanträgen ist präzise)48- Kursrelevanz: Würde ein verständiger Anleger das Verfahren bei der49 Investitionsentscheidung berücksichtigen?50- Nichtöffentlichkeit: Ist das Verfahren noch nicht öffentlich bekannt?51 (Viele Gerichtsverfahren werden öffentlich durch Pressemitteilungen oder Registereintragungen)5253### Schritt 3 – Aufschub wegen Verteidigungsinteressen5455- Legitimes Interesse: Beeinträchtigung der Verfahrensstrategie durch frühzeitige56 Offenlegung der Streitwerte, Beweislage oder Vergleichsbereitschaft57- Praxis: BaFin-Emittentenleitfaden erkennt dieses Interesse an, aber nur für die58 Information über die Verfahrensstrategie, nicht für das Verfahren selbst, wenn bereits bekannt59- Grenzen: Wenn Verfahren durch Kläger oder Gericht öffentlich gemacht wird → kein Aufschub6061### Schritt 4 – Eskalationspunkte: Neue kursrelevante Entwicklungen6263Neue Insiderinformationen entstehen ggf. bei:64- Erstinstanzlichem Urteil (besonders bei hohem Streitwert)65- Vergleichsverhandlungen (konkretes Angebot beider Seiten)66- Behördlicher Entscheidung (Kartellamt, BaFin, EuGH-Schlussanträge)67- Möglichem Aktenzeichen nach EuGH-Vorlage6869### Schritt 5 – Koordination mit Rechtsabteilung7071- Rechtsabteilung / externe Prozessanwälte: in Insiderliste aufnehmen72- Regelmäßiger Update-Mechanismus: Quartalsbericht der Rechtsabteilung an Compliance73 über wesentliche neue Entwicklungen in Verfahren mit Ad-hoc-Relevanz