1---2name: gesamtschuld-und-regress-bgb-bt3description: Für Gesamtschuld und Regress BGB BT: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Gesamtschuld und Regress BGB BT78## Fachkern: Gesamtschuld und Regress BGB BT9- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.10- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.11- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.1213## Normanker1415- § 421 BGB: Gesamtschuld (jeder Schuldner schuldet das Gleiche)16- § 422 BGB: Wirkung der Erfüllung (befreit alle)17- § 423 BGB: Erlass im Außenverhältnis18- § 424 BGB: Gläubigerverzug (wirkt für und gegen alle)19- § 425 BGB: andere Tatsachen (wirken nur für den jeweiligen Schuldner)20- § 426 BGB: Innenausgleich (Ausgleichspflicht untereinander)21- §§ 840 und 840 Abs. 2 BGB: Gesamtschuld im Deliktsrecht und Regress22- § 774 BGB: Legalzession bei Bürgschaft2324## Intake2526- Wer sind die Gesamtschuldner und welche gemeinsame Schuld besteht?27- Hat einer der Gesamtschuldner geleistet; wie ist die Verteilung im Innenverhältnis?28- Bestehen Einreden einzelner Schuldner, die andere nicht berühren?29- Ist ein Erlass oder Gläubigerverzug eingetreten?30- Gibt es eine vereinbarte oder gesetzliche Innenquote nach § 426 BGB?3132## Prüfraster33341. Gesamtschuld entstanden: gleichartige Leistung aus gemeinsamem Rechtsgrund oder getrennten Rechtsgründen?352. Außenverhältnis: jeder Schuldner haftet auf die ganze Leistung363. Wirkungen im Außenverhältnis: Erfüllung (§ 422 BGB), Aufrechnung (§ 422 Abs. 2 BGB), Erlass (§ 423 BGB)374. Tatsachen, die nur einen Schuldner betreffen: § 425 BGB (Verjährung, Mahnung, Urteil)385. Innenausgleich nach § 426 Abs. 1 BGB: Ausgleichspflicht im Verhältnis der Schuldner zueinander396. Legalzession nach § 426 Abs. 2 BGB bei Befriedigung des Gläubigers durch einen Schuldner407. Gesamtschuld im Deliktsrecht: § 840 BGB; Regressverteilung nach Verschuldensbeitrag418. Verjährung der Ausgleichsansprüche: § 195 BGB4243## Fallstricke4445- Erlass nur eines Gesamtschuldners befreit die anderen nur dann, wenn Gläubiger dies wollte (§ 423 BGB).46- Verjährung gegen einen Schuldner wirkt nicht gegen die anderen (§ 425 Abs. 2 BGB).47- Innenquote nach § 426 BGB richtet sich nach Veranlassung des Schadens, nicht nach Kopfteilen.48- Legalzession nach § 426 Abs. 2 BGB setzt vollständige Befriedigung des Gläubigers voraus.4950## Stoppschilder5152- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.53- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.54- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.55- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.5657## Anschluss-Skills5859- buergschaft-grundschema-paragraph-76560- schadensrecht-paragraphen-249-25361- deliktsrecht-haftung-für-verrichtungen-paragraph-83162- workflow-anspruchslandkarte