1---2name: geschaeftsbesorgung-auftrag-mandat3description: Für Geschäftsbesorgung, Auftrag und Mandat: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Geschäftsbesorgung, Auftrag und Mandat78## Fachkern: Geschäftsbesorgung, Auftrag und Mandat9- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.10- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.11- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.1213## Normanker1415- § 675 BGB: Geschäftsbesorgungsvertrag (entgeltlicher Auftrag)16- §§ 662–674 BGB: Auftragsrecht als Grundlage17- § 280 Abs. 1 BGB: Schadensersatz wegen Schlechtleistung18- BRAO §§ 43 ff.: Anwaltspflichten (als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB)19- StBerG: Steuerberaterpflichten20- § 31 BGB: Haftung der Berufsgesellschaft für Organe21- BGH-Linie zu Anwaltshaftung: nur nach Live-Prüfung zitieren2223## Intake2425- Welcher Aufgabenbereich wurde übertragen: Rechtsberatung, Steuerberatung, Vermögensverwaltung?26- Wurde ein Fehler bei der Beratung oder Interessenwahrnehmung begangen?27- Welcher Schaden ist entstanden (entgangene Frist, falscher Rat, Nichtdurchsetzung)?28- Liegt hypothetisches Alternativverhalten vor (hätte der Mandant bei richtiger Beratung anders gehandelt)?29- Welche Verjährungsfrist gilt?3031## Prüfraster32331. Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB: Entgeltlichkeit und Pflichtenumfang bestimmen342. Pflichtverletzung: Beratungsfehler, Fristversäumnis, unzulässige Interessenkollision353. Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB: Schuldverhältnis, Pflichtwidrigkeit, Vertretenmüssen364. Kausalität: hätte der Mandant bei richtiger Beratung einen anderen Entschluss gefasst?375. Schaden: entgangener Prozessgewinn, gezahlte Steuernachzahlungen, unnötige Kosten386. Mitverschulden des Mandanten nach § 254 BGB397. Herausgabepflicht nach § 667 BGB: Unterlagen, Vorschüsse, Erlöse408. Verjährung: §§ 195 und 199 BGB; Hemmung durch Verhandlungen4142## Fallstricke4344- Hypothetischer Kausalverlauf bei Beratungsfehlern ist vom Geschädigten darzulegen.45- Interessenkollision kann zur sofortigen Kündigung nach § 627 BGB berechtigen.46- Verjährung beginnt ab Kenntniserlangung vom Fehler (nicht vom Schaden).47- Haftungsfreizeichnungsklauseln in AGB der Berater unterliegen der AGB-Kontrolle.4849## Stoppschilder5051- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.52- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.53- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.54- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.5556## Anschluss-Skills5758- auftrag-und-unentgeltliche-taetigkeit59- goa-grundschema-paragraph-67760- maklervertrag-und-provision61- workflow-red-team-gegenseite6263## Quellen6465- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675.html66- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__662.html67- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__667.html