1---2name: geschaeftsbesorgung-zahlungsdienste-goa3description: Für Geschäftsbesorgung und Zahlungsdienste: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: BGB BT Prüfer. Route: geschaeftsbesorgung-zahlungsdienste-goa.4---56# Geschäftsbesorgung und Zahlungsdienste78## Arbeitsweg910- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?11- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.12- Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 535-577a, BetrKV, WEG §§ 24, 25, 27, BGB §§ 558, 558a, 558b, 573, 573c — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.13- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).14- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1516## Fachkern: Geschäftsbesorgung und Zahlungsdienste17- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.18- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.19- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.2021## Normanker2223- §§ 675c–676c BGB: Zahlungsdienstrecht (Umsetzung der PSD2)24- § 675j BGB: Autorisierung von Zahlungsvorgängen25- § 675u BGB: Erstattungsanspruch bei nicht autorisiertem Zahlungsvorgang26- § 675v BGB: Haftung des Zahlungsdienstnutzers bei unautorisierten Zahlungen27- § 675w BGB: Nachweis der Autorisierung28- § 676a BGB: Ausführungsfrist29- ZAG: Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz als öffentlich-rechtlicher Rahmen3031## Intake3233- Wurde ein Zahlungsvorgang ohne Autorisierung des Zahlers ausgeführt?34- Hat der Zahlungsdienstleister die Transaktion ordnungsgemäß ausgeführt?35- Liegt ein Betrugsfall (Phishing, SIM-Swap) oder ein technischer Fehler vor?36- Wann wurde der nicht autorisierte Zahlungsvorgang bemerkt und gemeldet?37- Hat der Zahlungsnutzer grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt?3839## Prüfraster40411. Autorisierung nach § 675j BGB: hat der Zahler zugestimmt (ausdrücklich oder konkludent)?422. Nicht autorisierter Zahlungsvorgang: Erstattungsanspruch nach § 675u BGB433. Haftungsverteilung nach § 675v BGB: grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Nutzers?444. Nachweis der Autorisierung nach § 675w BGB: beweisrechtliche Stellung des Zahlungsdienstleisters455. Korrekte Ausführung: hat Bank richtige IBAN und richtigen Betrag ausgeführt?466. Fehlüberweisung: Rückrufverfahren und Schadensersatz477. Meldefrist für nicht autorisierte Zahlungen: 13 Monate nach Belastung488. Verjährung: § 195 BGB4950## Fallstricke5152- Bank muss bei Erstattungsanspruch nach § 675u BGB sofort erstatten, sofern kein Betrugsnachweis.53- Grobe Fahrlässigkeit des Nutzers (PIN-Weitergabe) schließt Erstattungsanspruch nach § 675v Abs. 3 BGB aus.54- Nachweis der Autorisierung liegt nach § 675w BGB beim Zahlungsdienstleister.55- Fehlüberweisung auf falsche IBAN: Bank haftet nur bei eigener Pflichtverletzung.5657## Stoppschilder5859- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.60- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.61- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.62- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.6364## Anschluss-Skills6566- geschaeftsbesorgung-auftrag-mandat67- darlehen-und-finanzierung68- schnittstelle-bgb-at-methodenlehre-agb69- workflow-livequellen-rechtsstand7071## Quellen7273- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675.html74- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675c.html75- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015L2366