Gesellschafterbeschluss vorbereiten (vor Unterzeichnung)
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Eingaben
- Gesellschaft: Firma, HRB, Stammkapital, Gesellschafterinnen mit Anteilen
- Beschlussthema: Grundsatzbeschluss Wandeldarlehen + Bereitschaft Kapitalerhöhung
- Abstimmungsquorum: einstimmig oder Mehrheitsbeschluss nach Satzung?
- Einberufungsform: schriftlich, E-Mail oder Vollversammlung ohne Einberufung?
- Datum der Beschlussfassung
Rechtlicher Rahmen
Primärnormen
- § 46 Nr. 5 GmbHG (Gesellschafterversammlung zur Aufnahme neuer Gesellschafter)
- § 51 GmbHG (Einberufung, Ladungsfrist mindestens eine Woche)
- § 51 Abs. 3 GmbHG (Beschlussfassung ohne Einberufung bei Anwesenheit / Einverständnis aller)
- § 47 GmbHG (Abstimmung, Mehrheitserfordernisse)
- § 53 GmbHG (Satzungsänderung bedarf drei Viertel der abgegebenen Stimmen und notarieller Beurkundung)
Vorgehen
1. Art des Beschlusses klären
Option A – Vollversammlung ohne Einberufung (§ 51 Abs. 3 GmbHG): Alle Gesellschafterinnen anwesend und einverstanden. Schnellste Variante. Option B – Einberufung mit einer Woche Frist: Schriftliche Einladung mit Tagesordnung. Option C – Umlaufbeschluss: Schriftliche Zustimmung aller Gesellschafterinnen.
2. Tagesordnungspunkt formulieren
"TOP 1: Grundsatzbeschluss zur Bereitschaft der Gesellschafterinnen zur Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage (Forderung aus Wandeldarlehen) im Wandlungsfall gemäß § 4 des Wandeldarlehensvertrags vom [Datum]."
3. Beschlusstext entwerfen
"Die Gesellschafterinnen erklären einvernehmlich ihre Bereitschaft, im Falle der wirksamen Ausübung der Wandlungsoption durch den Darlehensgeber gemäß § 4 des Wandeldarlehensvertrags alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen zur Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, zur Zulassung des Darlehensgebers als neuer Gesellschafter und zum Verzicht auf Bezugsrechte zu ergreifen."
4. Protokoll erstellen
Unterschriebenes Protokoll mit Datum, Ort, Anwesende, Abstimmungsergebnis, Fassung des Beschlusstexts. Aufbewahrung in Gesellschaftsakte.
5. Abstimmungsergebnis dokumentieren
Einstimmig oder Mehrheitsabstimmung nach Quorum (§ 47 GmbHG). Bei Satzungsänderung: drei Viertel der Stimmen + notarielle Beurkundung (§ 53 GmbHG).
6. Verhältnis zum späteren Kapitalerhöhungsbeschluss
Dieser Beschluss ist kein Kapitalerhöhungsbeschluss i.S.d. § 55 GmbHG (der muss notariell beurkundet werden). Er dokumentiert nur die Absichtsbekundung. Der eigentliche Kapitalerhöhungsbeschluss folgt unter gesellschafterbeschluss-kapitalerhoehung.
Beispiel-Protokoll
Protokoll der Gesellschafterversammlung der
Sonnenglas Solartechnologie UG (haftungsbeschränkt)
Berlin, [Datum]
Anwesend:
- Dr. Mira Schoeneck (40 Anteile, 40 %)
- Lina Habersaat (35 Anteile, 35 %)
(Treasury-Anteile: 25 Anteile, nicht abstimmend)
TOP 1: Grundsatzbeschluss Wandeldarlehen Northstar
Die Gesellschafterinnen erklären einvernehmlich ihre Bereitschaft ...
[Beschlusstext vollständig]
Abstimmung: einstimmig angenommen.
[Unterschriften Dr. Schoeneck, Habersaat]
Risiken und Red Flags
| Konstellation |
Rot |
Orange |
Grün |
| Protokoll fehlt |
Beweislosigkeit Beschlussfassung |
Protokoll nachgereicht |
Protokoll sofort vorhanden |
| Ladungsfrist nicht eingehalten, Einwände |
Beschluss anfechtbar |
Nachträgliche Zustimmung |
Ladungsfrist gewahrt oder Verzicht |
| Gesellschafterin verweigert Mitwirkung |
Wandlungsblockade |
Gesellschafterin unentschlossen |
Alle bereit |
| Grundsatzbeschluss als Kapitalerhöhungsbeschluss fehlverstanden |
Notarielle Beurkundung irrtümlich unterlassen |
Unklare Beschlussfassung |
Eindeutige Unterscheidung |
Quellen und Updates
Stand: 05/2026. Bei Änderung GmbHG §§ 46 ff. aktualisieren.
Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung
Normen-Ergänzung
§ 51 GmbHG (Einberufung Gesellschafterversammlung, Ladungsfrist eine Woche) → § 47 GmbHG (Beschlussfassung, Mehrheitserfordernisse) → § 53 GmbHG (Satzungsänderung, notarielle Form) → § 43 GmbHG (Geschäftsführerhaftung bei Pflichtverletzung) → § 56 Abs. 2 GmbHG (Sacheinlagebericht, Werthaltigkeit)
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
1---2name: gesellschafterbeschluss-vorbereiten3description: Für Gesellschafterbeschluss vorbereiten (vor Unterzeichnung): ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Gesellschafterbeschluss vorbereiten (vor Unterzeichnung)78## Arbeitsweg910- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?11- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.12- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.13- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).14- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1516## Eingaben1718- Gesellschaft: Firma, HRB, Stammkapital, Gesellschafterinnen mit Anteilen19- Beschlussthema: Grundsatzbeschluss Wandeldarlehen + Bereitschaft Kapitalerhöhung20- Abstimmungsquorum: einstimmig oder Mehrheitsbeschluss nach Satzung?21- Einberufungsform: schriftlich, E-Mail oder Vollversammlung ohne Einberufung?22- Datum der Beschlussfassung2324## Rechtlicher Rahmen2526### Primärnormen27- § 46 Nr. 5 GmbHG (Gesellschafterversammlung zur Aufnahme neuer Gesellschafter)28- § 51 GmbHG (Einberufung, Ladungsfrist mindestens eine Woche)29- § 51 Abs. 3 GmbHG (Beschlussfassung ohne Einberufung bei Anwesenheit / Einverständnis aller)30- § 47 GmbHG (Abstimmung, Mehrheitserfordernisse)31- § 53 GmbHG (Satzungsänderung bedarf drei Viertel der abgegebenen Stimmen und notarieller Beurkundung)3233## Vorgehen3435### 1. Art des Beschlusses klären36Option A – Vollversammlung ohne Einberufung (§ 51 Abs. 3 GmbHG): Alle Gesellschafterinnen anwesend und einverstanden. Schnellste Variante. Option B – Einberufung mit einer Woche Frist: Schriftliche Einladung mit Tagesordnung. Option C – Umlaufbeschluss: Schriftliche Zustimmung aller Gesellschafterinnen.3738### 2. Tagesordnungspunkt formulieren39"TOP 1: Grundsatzbeschluss zur Bereitschaft der Gesellschafterinnen zur Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage (Forderung aus Wandeldarlehen) im Wandlungsfall gemäß § 4 des Wandeldarlehensvertrags vom [Datum]."4041### 3. Beschlusstext entwerfen42"Die Gesellschafterinnen erklären einvernehmlich ihre Bereitschaft, im Falle der wirksamen Ausübung der Wandlungsoption durch den Darlehensgeber gemäß § 4 des Wandeldarlehensvertrags alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen zur Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, zur Zulassung des Darlehensgebers als neuer Gesellschafter und zum Verzicht auf Bezugsrechte zu ergreifen."4344### 4. Protokoll erstellen45Unterschriebenes Protokoll mit Datum, Ort, Anwesende, Abstimmungsergebnis, Fassung des Beschlusstexts. Aufbewahrung in Gesellschaftsakte.4647### 5. Abstimmungsergebnis dokumentieren48Einstimmig oder Mehrheitsabstimmung nach Quorum (§ 47 GmbHG). Bei Satzungsänderung: drei Viertel der Stimmen + notarielle Beurkundung (§ 53 GmbHG).4950### 6. Verhältnis zum späteren Kapitalerhöhungsbeschluss51Dieser Beschluss ist kein Kapitalerhöhungsbeschluss i.S.d. § 55 GmbHG (der muss notariell beurkundet werden). Er dokumentiert nur die Absichtsbekundung. Der eigentliche Kapitalerhöhungsbeschluss folgt unter `gesellschafterbeschluss-kapitalerhoehung`.5253## Beispiel-Protokoll5455```56Protokoll der Gesellschafterversammlung der57Sonnenglas Solartechnologie UG (haftungsbeschränkt)58Berlin, [Datum]5960Anwesend:61- Dr. Mira Schoeneck (40 Anteile, 40 %)62- Lina Habersaat (35 Anteile, 35 %)63(Treasury-Anteile: 25 Anteile, nicht abstimmend)6465TOP 1: Grundsatzbeschluss Wandeldarlehen Northstar66Die Gesellschafterinnen erklären einvernehmlich ihre Bereitschaft ...67[Beschlusstext vollständig]6869Abstimmung: einstimmig angenommen.7071[Unterschriften Dr. Schoeneck, Habersaat]72```7374## Risiken und Red Flags7576| Konstellation | Rot | Orange | Grün |77|---|---|---|---|78| Protokoll fehlt | Beweislosigkeit Beschlussfassung | Protokoll nachgereicht | Protokoll sofort vorhanden |79| Ladungsfrist nicht eingehalten, Einwände | Beschluss anfechtbar | Nachträgliche Zustimmung | Ladungsfrist gewahrt oder Verzicht |80| Gesellschafterin verweigert Mitwirkung | Wandlungsblockade | Gesellschafterin unentschlossen | Alle bereit |81| Grundsatzbeschluss als Kapitalerhöhungsbeschluss fehlverstanden | Notarielle Beurkundung irrtümlich unterlassen | Unklare Beschlussfassung | Eindeutige Unterscheidung |8283## Quellen und Updates8485Stand: 05/2026. Bei Änderung GmbHG §§ 46 ff. aktualisieren.8687## Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung8889### Normen-Ergänzung9091§ 51 GmbHG (Einberufung Gesellschafterversammlung, Ladungsfrist eine Woche) → § 47 GmbHG (Beschlussfassung, Mehrheitserfordernisse) → § 53 GmbHG (Satzungsänderung, notarielle Form) → § 43 GmbHG (Geschäftsführerhaftung bei Pflichtverletzung) → § 56 Abs. 2 GmbHG (Sacheinlagebericht, Werthaltigkeit)9293> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.