Gesellschaftsrecht und Register
Fachlicher Anker
- Normen: §§ 3, §§ 76, §§ 105.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.md und references/zitierweise.md beachten.
Fachkern: Gesellschaftsrecht und Register
- Corporate-Aufgabe (Gesellschaftsrecht und Register): Handelsregister-Anmeldung von GF-Bestellung, Kapitalerhoehung, Satzungsaenderung, Verschmelzung.
- Norm-/Dealanker: GmbHG, AktG, HGB, BGB, UmwG, Registerrecht, Beurkundung, Signing/Closing-Mechanik, Beschlusslage, Vollmachten, Datenraum und Haftungsallokation fallbezogen trennen.
- Entscheidende Weiche: Gesellschaftsrechtliche Wirksamkeit, Dealprozess, Mandatsführung, Gremienfreigabe, Dokumentenbeweis und Eskalation nicht vermischen.
- Arbeitsprodukt: Partnerfähiges Memo, Closing-/Action-Liste, Redline-Hinweis oder PMO-Board mit Verantwortlichen und Blockern.
Wann wird dieser Skill aufgerufen
Typische Auslöser:
- "Ich habe hier Gesellschaftsrecht und Register und brauche einen belastbaren nächsten Schritt."
- "Bitte prüfe das aus Sicht der Gesellschaft, Geschäftsführung, Gesellschafter oder Inhouse-Rechtsabteilung."
- "Mach daraus eine Beschlussvorlage, Partnernotiz, Mandantenmail oder Organunterlage."
- "Welche Register-, Beschluss-, Compliance- oder Fristpunkte fehlen noch?"
Nicht dieser Skill ist vorrangig, wenn zuerst die Gesellschaftsakte selbst angelegt, die Mandatsrolle bestimmt oder ein unklarer Upload triagiert werden muss. Dann beginne mit /corporate-kanzlei:kommandocenter oder /corporate-kanzlei:matter-file. Wenn der Nutzer nur eine Kurzfassung für interne Abstimmung will, arbeite bewusst kürzer und liefere keine lange Prüfarchitektur.
Voraussetzungen und Kontext laden
Lies zuerst, falls vorhanden, den Matter-Workspace unter ~/.config/claude-fuer-deutsches-recht/corporate-kanzlei/mandate/<slug>/: mandat.md, history.md, chronologie.md, fristen.yaml und den aktuellen Dokumentenlog. Wenn kein Workspace existiert, frage nur die Mindestdaten ab: Gesellschaft, Rechtsform, Rolle, Organstatus, Beschluss-/Registerlage, Frist, gewünschter Output und ob börsen-, konzern- oder regulierungsrelevante Bezüge bestehen.
Benötigte Unterlagen:
- Registerauszüge, Gesellschafterliste, Satzung, Geschäftsordnungen und Vollmachten.
- Organbeschlüsse, Zustimmungskataloge, Vollmachtsketten, Protokolle und Notartermine.
- Cap Table, Beteiligungskette, Umwandlungs- oder Carve-out-Plan.
Arbeite mit diesen Variablen: gesellschaft, rolle, organ, beschlussdatum, registerstand, frist_oder_closing, materiality_threshold, owner, source_tag.
Workflow
- Corporate-Kontext fixieren. Bestimme Gesellschaft, Rechtsform, Organrolle, Anlass, Beschluss-/Registerstand und Entscheidungsempfänger. Wenn Rolle oder Rechtsform fehlen, frage genau eine Rückfrage; bei Fristdruck arbeite mit
[Annahme - prüfen] weiter.
- Quellen inventarisieren. Liste Dokumente mit Datum, Version, Quelle, Register-/Urkunden-ID und Vertraulichkeitsstufe. Markiere Uploads als
[Mandant], Register als [Register], Gerichts-/Behördenquellen als [Primärquelle] und Modellwissen als [Modellwissen - prüfen].
- Organ- und Kompetenzebene trennen. Unterscheide Geschäftsführung/Vorstand, Gesellschafterversammlung/Hauptversammlung, Aufsichtsrat/Beirat, Konzernleitung, Notar und Registergericht.
- Materiality-Schwelle setzen. Fehlt eine Vorgabe, arbeite mit Ampel: Nichtigkeit/Unwirksamkeit, Anfechtungs-/Haftungsrisiko, Registerhindernis, Zustimmungserfordernis, Housekeeping.
- Normenprüfung durchführen. Prüfe die unten genannten Normgruppen bezogen auf den konkreten Corporate-Schritt: Zuständigkeit, Form, Frist, Mehrheit, Vollmacht, Registerfähigkeit, Haftung und Beweisquelle.
- Belegkette bauen. Jede wesentliche Aussage braucht Quelle, Dokument, Fundstelle und Unsicherheitsmarker. Keine Fundstelle erfinden. Wenn Registerauszug, BGH-/EuGH-Entscheidung oder Behördenpraxis nicht abrufbar ist, steht
[zu verifizieren].
- Risikomatrix erstellen. Gib pro Punkt aus: Sachverhalt, Rechtsfrage, Norm, Subsumtion, Risikoampel, Rechtsfolge, empfohlene Aktion, Owner, Deadline und Folge-Skill.
- Draft oder Review-Gate wählen. Wenn die Tatsachen reichen, liefere den gewünschten Output. Wenn nicht, liefere eine Information-Request-Liste oder eine Partner-/Organvorlage mit genau den offenen Entscheidungen.
- Hand-off vorbereiten. Überführe Findings in Beschlussentwurf, Board Paper, Registeranmeldung, SPA-Markup, CP-Tracker, Mandantenmail oder Closing Bible. Verweise auf den konkreten Anschluss-Skill unten.
- Abschlusskontrolle. Prüfe: keine ungeprüften Aktenzeichen, keine BeckRS-Blindzitate, keine automatische Außenkommunikation, keine vertraulichen Informationen außerhalb des Need-to-know-Kreises.
Prüfraster im Gutachtenstil
Obersatz: Zu prüfen ist, ob der im Skill bearbeitete Corporate-Schritt gesellschaftsrechtlich wirksam, registerfähig, organschaftlich vertretbar und für die Mandatsseite praktisch umsetzbar ist.
1. Mandats- und Rollenrahmen. Zunächst muss feststehen, wer vertreten wird: Gesellschaft, Organmitglied, Gesellschafter, Investor, Käufer, Verkäufer oder Konzernmutter. Ist die Rolle unklar, darf kein parteilicher Beschluss-, Vertrags- oder Verhandlungsoutput als final erscheinen; zulässig ist nur eine neutrale Struktur- oder Fragenliste.
2. Zuständigkeit, Form und Corporate Authority. Bei Anteils-, Beschluss- und Strukturmaßnahmen sind Vertretungsmacht, Zustimmungserfordernisse, Mehrheit, Form und Registerlage zu prüfen. Relevanter Kern:
- GmbHG §§ 15, 16, 40, 46, 47 und 48 für Anteilsübertragung, Gesellschafterliste und Beschlüsse.
- AktG §§ 76, 93, 111, 116, 179a und 186 für Leitung, Aufsicht, Business Judgment und Strukturmaßnahmen.
- HGB §§ 8 ff., 15 und §§ 161 ff. für Registerpublizität und Personengesellschaften.
- UmwG §§ 2, 123, 190 ff. für Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel.
3. Organ- und Zuständigkeitsprüfung. Nur wenn der konkrete Arbeitsschritt eine Organentscheidung vorbereitet, Zuständigkeit, Zustimmungsvorbehalte, Interessenkonflikte, Informationsgrundlage und Dokumentation prüfen. Der fachlich passende Haftungs- oder Board-Paper-Skill liefert die dafür einschlägige Rechtsprechung; ARAG/Garmenbeck ist kein Universalanker.
4. Register- und Gesellschafterlistenlogik. Nur bei GmbH-Anteilen, Einziehung, Vollmachtskette oder streitiger Legitimation Paragraf 16 und 40 GmbHG sowie Registerstand und materielle Berechtigung getrennt prüfen. Ohne solche Title- oder Legitimationsfrage diesen Prüfstrang auslassen.
5. Vollzugshindernisse. Wenn Fusionskontrolle, AWV/FDI, MAR, GwG, Sanktionen, Bankzustimmung, Satzungszustimmung oder branchenspezifische Genehmigungen berührt sind, muss das Ergebnis lauten: Anmeldung erforderlich? Vollzugsverbot? Registerhindernis? Beschlussmangel? Long-Stop-Date gefährdet? Bußgeld-, Nichtigkeits- oder Haftungsfolge?
6. Subsumtion. Subsumtion erfolgt dokumentennah. Beispiel: § 15 GmbHG notarielle Form erfüllt? nur bejahen, wenn Entwurf/Urkunde/Notarbestätigung vorliegt. § 46 GmbHG Zustimmung erforderlich? nur bejahen, wenn Satzung, Geschäftsordnung und Maßnahme geprüft sind.
Zwischenergebnis: Formuliere als Ampel: grün mit Beleg, gelb mit offener Information, rot mit Handlungssperre. Rot bedeutet im Corporate-Kontext: nicht beschließen, nicht anmelden, nicht signieren, nicht closen oder nicht extern versenden, bevor Partner, Organ oder Spezialist freigegeben hat.
Output-Module
- Corporate-Vermerk: Kurzbild, Sachverhalt, Normen, Subsumtion, Risikoampel, Empfehlung.
- Beschluss-/Board-Paper-Modul: Zuständigkeit, Beschlussvorschlag, Informationsgrundlage, BJR-Dokumentation, Anlagenliste.
- Issue List: Finding, Quelle, Risiko, Rechtsfolge, Register-/Vertragsfolge, Owner, Deadline.
- Information Request: konkrete Fragen an Mandant, Organ, Notar, Registerteam, Steuerberater oder Gegenseite.
- Matter-Update: kurzer Eintrag für
history.md und ggf. Frist-/Owner-Eintrag für fristen.yaml.
Quellen und Zitierregel
Nutze nur frei prüfbare Quellen oder vom Nutzer bereitgestellte/lizenzierte Quellen. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsdatum, Aktenzeichen und Link auf dejure.org, openjur.de, bundesgerichtshof.de, bundesverfassungsgericht.de, curia.europa.eu oder eur-lex.europa.eu. Keine BeckRS-Alleinzitate, keine anwalt24-Belege, keine erfundenen Randnummern. Quellen-Tags: [Mandant], [Register], [BGH-Datenbank], [dejure.org], [EUR-Lex], [Web-Recherche - prüfen], [Modellwissen - prüfen].
Hand-Off zu anderen Skills
Nach diesem Skill weiter mit:
/corporate-kanzlei:handelsregisterabruf - wenn der offizielle Registerstand belegt werden muss.
/corporate-kanzlei:transaktionsstruktur - wenn Share Deal, Asset Deal, Carve-out, Umwandlung oder Holdingstruktur verglichen werden.
/corporate-kanzlei:umwandlungsrecht - wenn Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel oder Ausgliederung strukturiert werden.
/corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-board-paper-business-judgment - wenn Organentscheidung und Business-Judgment-Dokumentation vorbereitet werden.
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Er ersetzt keine Partner-, Organ- oder Mandantenentscheidung über Beschluss, Signing, Registeranmeldung oder Closing.
- Er führt keine automatische Außenkommunikation an Gegenseite, Behörde, Notar, Registergericht, Datenraumteilnehmer oder Mandant aus.
- Er behauptet keine Registerlage, Behördenpraxis oder Rechtsprechung ohne prüfbare Quelle.
- Er vermischt nicht Corporate-Befund, Vertragsrisiko und wirtschaftliche Bewertung; diese Ebenen bleiben getrennt.
- Er trifft keine steuerliche, kartellrechtliche, sanktionsrechtliche oder ausländische Rechtsaussage final ohne Spezialisten-Review.
- Er behandelt vertrauliche Daten nur innerhalb des Need-to-know-Kreises und markiert sensible Informationen für Clean-Room oder Insiderlisten.
Berufsrechtliche Hinweise
Vor Mandatsarbeit sind Interessenkonflikte nach § 43a BRAO und § 3 BORA, Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO, Vergütungsrahmen nach § 49b BRAO und GwG-Sorgfaltspflichten zu beachten. Bei personenbezogenen Daten gelten DSGVO Art. 5, 6, 25 und 32. Bei Drittakten, Datenräumen, Akteneinsicht oder Clean-Room-Material ist der Zweckbindungsrahmen zu prüfen; Material aus einem Mandat darf nicht stillschweigend in ein anderes Mandat übernommen werden.
Bisheriger Skill-Kern, integriert und weiterzuverwenden
Gesellschaftsrecht und Register
Triage — klaere vor Beginn
- Welche Änderung soll angemeldet werden: GF-Wechsel, Satzungsaenderung, Kapitalerhoehung, Sitzverlegung, Firmennamensaenderung?
- GmbH oder AG? (Verfahren unterschiedlich; AG braucht AR-Beschluss und HV bei Satzungsaenderung)
- Notar: Erforderlich für notarielle Beurkundung und Anmeldung (§ 8 I GmbHG)?
- Eintragungspflichtige und freiwillige Eintragungen unterscheiden?
- Fristen: Manche Änderungen müssen unverzueglich (§ 39 I GmbHG) angemeldet werden.
- Ausländische Gesellschafter: Apostille, Legalisation, Übersetzung von Vollmachten?
Zentrale Normen
- §§ 39-45 GmbHG — GF-Anmeldung; Satzungsaenderung; Kapitalerhoehung; Liquidation
- §§ 36-39 AktG — Vor-AG; Anmeldung; Eintragungsvoraussetzungen
- §§ 179-180 AktG — Satzungsaenderung bei AG; HV-Beschluss; 3/4-Mehrheit; Eintragung
- § 184 AktG — Kapitalerhoehung gegen Einlagen; Anmeldung
- §§ 8-10 HGB — Handelsregister; Eintragungspflicht; Bekanntmachungspflicht
- §§ 3-6 HRV (Handelsregisterverordnung) — Anmeldeformulare; elektronische Einreichung
- § 15 GmbHG — Anteilsuebertragung; Gesellschafterliste (neue Fassung); Notar
Anmelde-Checkliste: GF-Wechsel (GmbH)
- Gesellschafterversammlungs-Beschluss über Abberufung altes GF / Bestellung neues GF
- Ggf. Annahme der Bestellung durch neuen GF
- Nicht-Vorliegen von Bestellungshindernissen (§ 6 II GmbHG: keine Vorstrafe wegen Wirtschaftsdelikten)
- Notarielle Anmeldung durch neuen GF (oder Notar in Vollmacht)
- Handelsregisteranmeldung mit: vollstaendige Name, Geburtsdatum, Wohnort, Vertretungsbefugnis (Einzel/Gesamt)
- Muster der Unterschrift des neuen GF in notariell beglaubigter Form
Anmelde-Checkliste: Satzungsaenderung (GmbH)
- Beschluss der Gesellschafterversammlung mit 3/4-Mehrheit (oder Satzungsmehrheit)
- Protokoll (notariell wenn Satzungsaenderung Kapital betrifft; sonst beurkundet oder einfach — je nach Satzung)
- Notarielle Beurkundung des Änderungsbeschlusses (§ 53 II GmbHG)
- Vollstaendiger Satzungstext in geaenderter Fassung (keine blossen Änderungsmarkierungen)
- Anmeldung durch saemtliche GF
- Einreichung beim Registergericht
Schritt-für-Schritt-Workflow
- Handlungsbedarf identifizieren — welche Änderung; welche Organbeschluesse erforderlich
- Notar beauftragen — für Beurkundung Beschluss und Anmeldung
- Unterlagen vorbereiten — Beschlussprotokoll; aktueller HR-Auszug; Vollmachten; ggf. Apostille
- Beurkundung / Beglaubigung — Notartermin; alle Unterschriften
- Handelsregisteranmeldung — elektronisch durch Notar (ERV; § 12 HGB)
- Eintragungsfrist monitoring — Registergericht: 4-8 Wochen; Erinnerung nach 3 Wochen
- HR-Auszug post-Eintragung — aktuellen Auszug einholen; in Closing-Bible ablegen
- Folgehandlungen — Bank informieren; interne Systeme aktualisieren; Transparenzregister prüfen
Output-Template HR-Anmeldungsschreiben (Vorlage Notar)
ANMELDUNG ZUM HANDELSREGISTER
Amtsgericht [STANDORT]
Handelsregister-Abteilung B
[ADRESSE]
Betreff: [FIRMA GmbH] — HRB [NUMMER]
Aenderung der Geschaeftsfuehrung
Wir melden als Geschaeftsfuehrer der [FIRMA GmbH] zur Eintragung in das Handelsregister an:
1. ABBERUFUNG:
[ALTER GF: Name, Geburtsdatum, Wohnort] ist als Geschaeftsfuehrer abberufen worden.
Beschluss der Gesellschafterversammlung vom [DATUM].
2. NEUBESTELLUNG:
Zum neuen Geschaeftsfuehrer ist bestellt worden:
[NEUER GF: Name, Geburtsdatum, Wohnort]
Vertretungsbefugnis: Einzelvertretungsberechtigung / Gesamtvertretungsberechtigung
Beschluss der Gesellschafterversammlung vom [DATUM].
Befreiung von §181 BGB: [Ja / Nein]
3. VERSICHERUNG GEMAESS § 8 III GMBHG
Der Unterzeichner versichert, dass kein Bestellungshindernis nach § 6 II GmbHG vorliegt.
[FIRMA GMBH]
[NEUER GF NAME]
[DATUM, ORT]
Notariell beglaubigte Unterschrift des neuen GF (Anlage)
Rote Schwellen
- Anmeldung durch nicht mehr amtierenden GF → Zurueckweisung durch Registergericht
- Satzungsaenderung ohne notarielle Beurkundung → § 53 II GmbHG; Nichtigkeit des Beschlusses
- Gesellschafterliste nicht aktualisiert nach Anteilsuebertragung → gutglaeubiger Erwerb durch Dritten möglich
- Ausländische Vollmacht ohne Apostille → Registergericht akzeptiert nicht
- Frist für Anmeldung verpasst → Ordnungswidrigkeitengeld (§ 79 GmbHG); Zwangsgeld
Quellen
- §§ 39-45 GmbHG; §§ 179-184 AktG; §§ 8-10 HGB; § 12 HGB (elektronische Anmeldung)
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
1---2name: gesellschaftsrecht-register3description: Für Gesellschaftsrecht und Register: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Einreichungsplan mit Form- und Nachweischeck.4---56# Gesellschaftsrecht und Register78## Fachlicher Anker910- **Normen:** §§ 3, §§ 76, §§ 105.11- **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.12- **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten.1314## Fachkern: Gesellschaftsrecht und Register1516- **Corporate-Aufgabe (Gesellschaftsrecht und Register):** Handelsregister-Anmeldung von GF-Bestellung, Kapitalerhoehung, Satzungsaenderung, Verschmelzung.17- **Norm-/Dealanker:** GmbHG, AktG, HGB, BGB, UmwG, Registerrecht, Beurkundung, Signing/Closing-Mechanik, Beschlusslage, Vollmachten, Datenraum und Haftungsallokation fallbezogen trennen.18- **Entscheidende Weiche:** Gesellschaftsrechtliche Wirksamkeit, Dealprozess, Mandatsführung, Gremienfreigabe, Dokumentenbeweis und Eskalation nicht vermischen.19- **Arbeitsprodukt:** Partnerfähiges Memo, Closing-/Action-Liste, Redline-Hinweis oder PMO-Board mit Verantwortlichen und Blockern.2021## Wann wird dieser Skill aufgerufen22Typische Auslöser:23- "Ich habe hier Gesellschaftsrecht und Register und brauche einen belastbaren nächsten Schritt."24- "Bitte prüfe das aus Sicht der Gesellschaft, Geschäftsführung, Gesellschafter oder Inhouse-Rechtsabteilung."25- "Mach daraus eine Beschlussvorlage, Partnernotiz, Mandantenmail oder Organunterlage."26- "Welche Register-, Beschluss-, Compliance- oder Fristpunkte fehlen noch?"2728Nicht dieser Skill ist vorrangig, wenn zuerst die Gesellschaftsakte selbst angelegt, die Mandatsrolle bestimmt oder ein unklarer Upload triagiert werden muss. Dann beginne mit `/corporate-kanzlei:kommandocenter` oder `/corporate-kanzlei:matter-file`. Wenn der Nutzer nur eine Kurzfassung für interne Abstimmung will, arbeite bewusst kürzer und liefere keine lange Prüfarchitektur.2930## Voraussetzungen und Kontext laden31Lies zuerst, falls vorhanden, den Matter-Workspace unter `~/.config/claude-fuer-deutsches-recht/corporate-kanzlei/mandate/<slug>/`: `mandat.md`, `history.md`, `chronologie.md`, `fristen.yaml` und den aktuellen Dokumentenlog. Wenn kein Workspace existiert, frage nur die Mindestdaten ab: Gesellschaft, Rechtsform, Rolle, Organstatus, Beschluss-/Registerlage, Frist, gewünschter Output und ob börsen-, konzern- oder regulierungsrelevante Bezüge bestehen.3233Benötigte Unterlagen:34- Registerauszüge, Gesellschafterliste, Satzung, Geschäftsordnungen und Vollmachten.35- Organbeschlüsse, Zustimmungskataloge, Vollmachtsketten, Protokolle und Notartermine.36- Cap Table, Beteiligungskette, Umwandlungs- oder Carve-out-Plan.3738Arbeite mit diesen Variablen: `gesellschaft`, `rolle`, `organ`, `beschlussdatum`, `registerstand`, `frist_oder_closing`, `materiality_threshold`, `owner`, `source_tag`.3940## Workflow411. **Corporate-Kontext fixieren.** Bestimme Gesellschaft, Rechtsform, Organrolle, Anlass, Beschluss-/Registerstand und Entscheidungsempfänger. Wenn Rolle oder Rechtsform fehlen, frage genau eine Rückfrage; bei Fristdruck arbeite mit `[Annahme - prüfen]` weiter.422. **Quellen inventarisieren.** Liste Dokumente mit Datum, Version, Quelle, Register-/Urkunden-ID und Vertraulichkeitsstufe. Markiere Uploads als `[Mandant]`, Register als `[Register]`, Gerichts-/Behördenquellen als `[Primärquelle]` und Modellwissen als `[Modellwissen - prüfen]`.433. **Organ- und Kompetenzebene trennen.** Unterscheide Geschäftsführung/Vorstand, Gesellschafterversammlung/Hauptversammlung, Aufsichtsrat/Beirat, Konzernleitung, Notar und Registergericht.444. **Materiality-Schwelle setzen.** Fehlt eine Vorgabe, arbeite mit Ampel: Nichtigkeit/Unwirksamkeit, Anfechtungs-/Haftungsrisiko, Registerhindernis, Zustimmungserfordernis, Housekeeping.455. **Normenprüfung durchführen.** Prüfe die unten genannten Normgruppen bezogen auf den konkreten Corporate-Schritt: Zuständigkeit, Form, Frist, Mehrheit, Vollmacht, Registerfähigkeit, Haftung und Beweisquelle.466. **Belegkette bauen.** Jede wesentliche Aussage braucht Quelle, Dokument, Fundstelle und Unsicherheitsmarker. Keine Fundstelle erfinden. Wenn Registerauszug, BGH-/EuGH-Entscheidung oder Behördenpraxis nicht abrufbar ist, steht `[zu verifizieren]`.477. **Risikomatrix erstellen.** Gib pro Punkt aus: Sachverhalt, Rechtsfrage, Norm, Subsumtion, Risikoampel, Rechtsfolge, empfohlene Aktion, Owner, Deadline und Folge-Skill.488. **Draft oder Review-Gate wählen.** Wenn die Tatsachen reichen, liefere den gewünschten Output. Wenn nicht, liefere eine Information-Request-Liste oder eine Partner-/Organvorlage mit genau den offenen Entscheidungen.499. **Hand-off vorbereiten.** Überführe Findings in Beschlussentwurf, Board Paper, Registeranmeldung, SPA-Markup, CP-Tracker, Mandantenmail oder Closing Bible. Verweise auf den konkreten Anschluss-Skill unten.5010. **Abschlusskontrolle.** Prüfe: keine ungeprüften Aktenzeichen, keine BeckRS-Blindzitate, keine automatische Außenkommunikation, keine vertraulichen Informationen außerhalb des Need-to-know-Kreises.5152## Prüfraster im Gutachtenstil53**Obersatz:** Zu prüfen ist, ob der im Skill bearbeitete Corporate-Schritt gesellschaftsrechtlich wirksam, registerfähig, organschaftlich vertretbar und für die Mandatsseite praktisch umsetzbar ist.5455**1. Mandats- und Rollenrahmen.** Zunächst muss feststehen, wer vertreten wird: Gesellschaft, Organmitglied, Gesellschafter, Investor, Käufer, Verkäufer oder Konzernmutter. Ist die Rolle unklar, darf kein parteilicher Beschluss-, Vertrags- oder Verhandlungsoutput als final erscheinen; zulässig ist nur eine neutrale Struktur- oder Fragenliste.5657**2. Zuständigkeit, Form und Corporate Authority.** Bei Anteils-, Beschluss- und Strukturmaßnahmen sind Vertretungsmacht, Zustimmungserfordernisse, Mehrheit, Form und Registerlage zu prüfen. Relevanter Kern:58- GmbHG §§ 15, 16, 40, 46, 47 und 48 für Anteilsübertragung, Gesellschafterliste und Beschlüsse.59- AktG §§ 76, 93, 111, 116, 179a und 186 für Leitung, Aufsicht, Business Judgment und Strukturmaßnahmen.60- HGB §§ 8 ff., 15 und §§ 161 ff. für Registerpublizität und Personengesellschaften.61- UmwG §§ 2, 123, 190 ff. für Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel.6263**3. Organ- und Zuständigkeitsprüfung.** Nur wenn der konkrete Arbeitsschritt eine Organentscheidung vorbereitet, Zuständigkeit, Zustimmungsvorbehalte, Interessenkonflikte, Informationsgrundlage und Dokumentation prüfen. Der fachlich passende Haftungs- oder Board-Paper-Skill liefert die dafür einschlägige Rechtsprechung; ARAG/Garmenbeck ist kein Universalanker.6465**4. Register- und Gesellschafterlistenlogik.** Nur bei GmbH-Anteilen, Einziehung, Vollmachtskette oder streitiger Legitimation Paragraf 16 und 40 GmbHG sowie Registerstand und materielle Berechtigung getrennt prüfen. Ohne solche Title- oder Legitimationsfrage diesen Prüfstrang auslassen.6667**5. Vollzugshindernisse.** Wenn Fusionskontrolle, AWV/FDI, MAR, GwG, Sanktionen, Bankzustimmung, Satzungszustimmung oder branchenspezifische Genehmigungen berührt sind, muss das Ergebnis lauten: Anmeldung erforderlich? Vollzugsverbot? Registerhindernis? Beschlussmangel? Long-Stop-Date gefährdet? Bußgeld-, Nichtigkeits- oder Haftungsfolge?6869**6. Subsumtion.** Subsumtion erfolgt dokumentennah. Beispiel: `§ 15 GmbHG notarielle Form erfüllt?` nur bejahen, wenn Entwurf/Urkunde/Notarbestätigung vorliegt. `§ 46 GmbHG Zustimmung erforderlich?` nur bejahen, wenn Satzung, Geschäftsordnung und Maßnahme geprüft sind.7071**Zwischenergebnis:** Formuliere als Ampel: grün mit Beleg, gelb mit offener Information, rot mit Handlungssperre. Rot bedeutet im Corporate-Kontext: nicht beschließen, nicht anmelden, nicht signieren, nicht closen oder nicht extern versenden, bevor Partner, Organ oder Spezialist freigegeben hat.7273## Output-Module74- **Corporate-Vermerk:** Kurzbild, Sachverhalt, Normen, Subsumtion, Risikoampel, Empfehlung.75- **Beschluss-/Board-Paper-Modul:** Zuständigkeit, Beschlussvorschlag, Informationsgrundlage, BJR-Dokumentation, Anlagenliste.76- **Issue List:** Finding, Quelle, Risiko, Rechtsfolge, Register-/Vertragsfolge, Owner, Deadline.77- **Information Request:** konkrete Fragen an Mandant, Organ, Notar, Registerteam, Steuerberater oder Gegenseite.78- **Matter-Update:** kurzer Eintrag für `history.md` und ggf. Frist-/Owner-Eintrag für `fristen.yaml`.7980## Quellen und Zitierregel81Nutze nur frei prüfbare Quellen oder vom Nutzer bereitgestellte/lizenzierte Quellen. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsdatum, Aktenzeichen und Link auf `dejure.org`, `openjur.de`, `bundesgerichtshof.de`, `bundesverfassungsgericht.de`, `curia.europa.eu` oder `eur-lex.europa.eu`. Keine BeckRS-Alleinzitate, keine anwalt24-Belege, keine erfundenen Randnummern. Quellen-Tags: `[Mandant]`, `[Register]`, `[BGH-Datenbank]`, `[dejure.org]`, `[EUR-Lex]`, `[Web-Recherche - prüfen]`, `[Modellwissen - prüfen]`.8283## Hand-Off zu anderen Skills84Nach diesem Skill weiter mit:85- `/corporate-kanzlei:handelsregisterabruf` - wenn der offizielle Registerstand belegt werden muss.86- `/corporate-kanzlei:transaktionsstruktur` - wenn Share Deal, Asset Deal, Carve-out, Umwandlung oder Holdingstruktur verglichen werden.87- `/corporate-kanzlei:umwandlungsrecht` - wenn Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel oder Ausgliederung strukturiert werden.88- `/corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-board-paper-business-judgment` - wenn Organentscheidung und Business-Judgment-Dokumentation vorbereitet werden.8990## Was dieser Arbeitsgang nicht macht91- Er ersetzt keine Partner-, Organ- oder Mandantenentscheidung über Beschluss, Signing, Registeranmeldung oder Closing.92- Er führt keine automatische Außenkommunikation an Gegenseite, Behörde, Notar, Registergericht, Datenraumteilnehmer oder Mandant aus.93- Er behauptet keine Registerlage, Behördenpraxis oder Rechtsprechung ohne prüfbare Quelle.94- Er vermischt nicht Corporate-Befund, Vertragsrisiko und wirtschaftliche Bewertung; diese Ebenen bleiben getrennt.95- Er trifft keine steuerliche, kartellrechtliche, sanktionsrechtliche oder ausländische Rechtsaussage final ohne Spezialisten-Review.96- Er behandelt vertrauliche Daten nur innerhalb des Need-to-know-Kreises und markiert sensible Informationen für Clean-Room oder Insiderlisten.9798## Berufsrechtliche Hinweise99Vor Mandatsarbeit sind Interessenkonflikte nach § 43a BRAO und § 3 BORA, Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO, Vergütungsrahmen nach § 49b BRAO und GwG-Sorgfaltspflichten zu beachten. Bei personenbezogenen Daten gelten DSGVO Art. 5, 6, 25 und 32. Bei Drittakten, Datenräumen, Akteneinsicht oder Clean-Room-Material ist der Zweckbindungsrahmen zu prüfen; Material aus einem Mandat darf nicht stillschweigend in ein anderes Mandat übernommen werden.100101## Bisheriger Skill-Kern, integriert und weiterzuverwenden102103### Gesellschaftsrecht und Register104105## Triage — klaere vor Beginn1061071. Welche Änderung soll angemeldet werden: GF-Wechsel, Satzungsaenderung, Kapitalerhoehung, Sitzverlegung, Firmennamensaenderung?1082. GmbH oder AG? (Verfahren unterschiedlich; AG braucht AR-Beschluss und HV bei Satzungsaenderung)1093. Notar: Erforderlich für notarielle Beurkundung und Anmeldung (§ 8 I GmbHG)?1104. Eintragungspflichtige und freiwillige Eintragungen unterscheiden?1115. Fristen: Manche Änderungen müssen unverzueglich (§ 39 I GmbHG) angemeldet werden.1126. Ausländische Gesellschafter: Apostille, Legalisation, Übersetzung von Vollmachten?113114## Zentrale Normen115116- **§§ 39-45 GmbHG** — GF-Anmeldung; Satzungsaenderung; Kapitalerhoehung; Liquidation117- **§§ 36-39 AktG** — Vor-AG; Anmeldung; Eintragungsvoraussetzungen118- **§§ 179-180 AktG** — Satzungsaenderung bei AG; HV-Beschluss; 3/4-Mehrheit; Eintragung119- **§ 184 AktG** — Kapitalerhoehung gegen Einlagen; Anmeldung120- **§§ 8-10 HGB** — Handelsregister; Eintragungspflicht; Bekanntmachungspflicht121- **§§ 3-6 HRV (Handelsregisterverordnung)** — Anmeldeformulare; elektronische Einreichung122- **§ 15 GmbHG** — Anteilsuebertragung; Gesellschafterliste (neue Fassung); Notar123124## Anmelde-Checkliste: GF-Wechsel (GmbH)1251261. Gesellschafterversammlungs-Beschluss über Abberufung altes GF / Bestellung neues GF1272. Ggf. Annahme der Bestellung durch neuen GF1283. Nicht-Vorliegen von Bestellungshindernissen (§ 6 II GmbHG: keine Vorstrafe wegen Wirtschaftsdelikten)1294. Notarielle Anmeldung durch neuen GF (oder Notar in Vollmacht)1305. Handelsregisteranmeldung mit: vollstaendige Name, Geburtsdatum, Wohnort, Vertretungsbefugnis (Einzel/Gesamt)1316. Muster der Unterschrift des neuen GF in notariell beglaubigter Form132133## Anmelde-Checkliste: Satzungsaenderung (GmbH)1341351. Beschluss der Gesellschafterversammlung mit 3/4-Mehrheit (oder Satzungsmehrheit)1362. Protokoll (notariell wenn Satzungsaenderung Kapital betrifft; sonst beurkundet oder einfach — je nach Satzung)1373. Notarielle Beurkundung des Änderungsbeschlusses (§ 53 II GmbHG)1384. Vollstaendiger Satzungstext in geaenderter Fassung (keine blossen Änderungsmarkierungen)1395. Anmeldung durch saemtliche GF1406. Einreichung beim Registergericht141142## Schritt-für-Schritt-Workflow1431441. **Handlungsbedarf identifizieren** — welche Änderung; welche Organbeschluesse erforderlich1452. **Notar beauftragen** — für Beurkundung Beschluss und Anmeldung1463. **Unterlagen vorbereiten** — Beschlussprotokoll; aktueller HR-Auszug; Vollmachten; ggf. Apostille1474. **Beurkundung / Beglaubigung** — Notartermin; alle Unterschriften1485. **Handelsregisteranmeldung** — elektronisch durch Notar (ERV; § 12 HGB)1496. **Eintragungsfrist monitoring** — Registergericht: 4-8 Wochen; Erinnerung nach 3 Wochen1507. **HR-Auszug post-Eintragung** — aktuellen Auszug einholen; in Closing-Bible ablegen1518. **Folgehandlungen** — Bank informieren; interne Systeme aktualisieren; Transparenzregister prüfen152153## Output-Template HR-Anmeldungsschreiben (Vorlage Notar)154155```156ANMELDUNG ZUM HANDELSREGISTER157Amtsgericht [STANDORT]158Handelsregister-Abteilung B159[ADRESSE]160161Betreff: [FIRMA GmbH] — HRB [NUMMER]162 Aenderung der Geschaeftsfuehrung163164Wir melden als Geschaeftsfuehrer der [FIRMA GmbH] zur Eintragung in das Handelsregister an:1651661. ABBERUFUNG:167 [ALTER GF: Name, Geburtsdatum, Wohnort] ist als Geschaeftsfuehrer abberufen worden.168 Beschluss der Gesellschafterversammlung vom [DATUM].1691702. NEUBESTELLUNG:171 Zum neuen Geschaeftsfuehrer ist bestellt worden:172 [NEUER GF: Name, Geburtsdatum, Wohnort]173 Vertretungsbefugnis: Einzelvertretungsberechtigung / Gesamtvertretungsberechtigung174 Beschluss der Gesellschafterversammlung vom [DATUM].175176 Befreiung von §181 BGB: [Ja / Nein]1771783. VERSICHERUNG GEMAESS § 8 III GMBHG179 Der Unterzeichner versichert, dass kein Bestellungshindernis nach § 6 II GmbHG vorliegt.180181[FIRMA GMBH]182[NEUER GF NAME]183[DATUM, ORT]184185Notariell beglaubigte Unterschrift des neuen GF (Anlage)186```187188## Rote Schwellen189190- Anmeldung durch nicht mehr amtierenden GF → Zurueckweisung durch Registergericht191- Satzungsaenderung ohne notarielle Beurkundung → § 53 II GmbHG; Nichtigkeit des Beschlusses192- Gesellschafterliste nicht aktualisiert nach Anteilsuebertragung → gutglaeubiger Erwerb durch Dritten möglich193- Ausländische Vollmacht ohne Apostille → Registergericht akzeptiert nicht194- Frist für Anmeldung verpasst → Ordnungswidrigkeitengeld (§ 79 GmbHG); Zwangsgeld195196## Quellen197198- §§ 39-45 GmbHG; §§ 179-184 AktG; §§ 8-10 HGB; § 12 HGB (elektronische Anmeldung)199- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.200201> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.