Gesetzesentwurf Kabinett
Nach Referentenentwurf, nach Verbändeanhörung, nach Ressortabstimmung - jetzt geht es ins Kabinett.
Bestandteile einer Kabinettsvorlage
1. Anschreiben
Anschreiben des Bundeskanzlers / Ministerpräsidenten an das Kabinett. Vorgeschlagene Tagesordnung. Bittet um Beschluss.
2. Beschlussvorschlag
"Die Bundesregierung beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur ... in der Fassung der Anlage."
3. Vorblatt (wie beim Referentenentwurf)
Mit aktualisierten Zahlen aus der Ressortabstimmung.
4. Entwurfstext
Final.
5. Begründung
Allgemeiner Teil und Besonderer Teil. Vollständig.
6. Synopse
Bestehendes Recht / Neues Recht / Änderungsbefehl in drei Spalten.
7. Lesefassung
Geaenderte Stammgesetze in der nach Inkrafttreten gültigen Fassung.
8. Ressortabstimmungsdokumentation
Welche Ressorts wurden beteiligt, welche Änderungswünsche gab es, wie wurde damit umgegangen.
9. Prüfbericht Normenkontrollrat
(Bund: Nationaler Normenkontrollrat / NKR; Land: oft nicht vorhanden, aber teilweise Landes-NKR oder Verbändeanhörung)
10. Klimacheck
Welche Wirkungen hat das Gesetz auf die Klimaziele Deutschlands?
11. Nachhaltigkeitsprüfung
UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs).
12. Demografiecheck
Auswirkungen auf demografische Entwicklung.
13. Gleichstellungspolitische Bewertung
14. Verbändebeteiligung
Liste der angehörten Verbände, eingegangene Stellungnahmen, Bewertung.
vom Referentenentwurf zum Kabinettsentwurf
- Referentenentwurf erstellt (siehe
referentenentwurf-bauen) - Verbändeanhörung durchgeführt (siehe
verbaendeanhoerung-ressortabstimmung) - Stellungnahmen ausgewertet
- Änderungen am Entwurf
- Ressortabstimmung mit allen betroffenen Ressorts
- NKR-Prüfung
- Änderungen
- Kabinettsmappe zusammenstellen
Zentrale Normen (Paragrafenkette)
Art. 65 GG (Ressortprinzip) — Art. 76 GG (Einbringung Bundesgesetze) — §§ 15-28 GGO (Kabinettssache, Ressortabstimmung) — § 62 GGO (Rechts- und Gesetzesfolgen-Prüfung) — Art. 80 GG (Verordnungsermaechtigung in Kabinettsbeschluss)
Ausgabe
Vollständige Mappe mit allen 14 Bestandteilen als getrennte Dateien plus Inhaltsverzeichnis.
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Anschluss
Nach Kabinettsbeschluss: Einbringung in den Bundestag oder Bundesrat (Bundesregierung wählt erste Lesung - Bundestag oder Bundesrat).
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.