1---2name: goa-entgegenstehender-wille-paragraphen-678-6793description: Für GoA: Entgegenstehender Wille Paragrafen 678 und 679 BGB: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: BGB BT Prüfer. Route: goa-entgegenstehender-wille-paragraphen-678-679.4---56# GoA: Entgegenstehender Wille §§ 678 und 679 BGB78## Arbeitsweg910- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?11- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.12- Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 535-577a, BetrKV, WEG §§ 24, 25, 27, BGB §§ 558, 558a, 558b, 573, 573c — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.13- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).14- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1516## Fachkern: GoA: Entgegenstehender Wille §§ 678 und 679 BGB17- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.18- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.19- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.2021## Normanker2223- § 677 BGB: Pflichten des Geschäftsführers24- § 678 BGB: Übernahme gegen den Willen des Geschäftsherrn (erhöhte Haftung)25- § 679 BGB: Ausnahmen vom entgegenstehenden Willen (Pflicht liegt im öffentlichen Interesse oder gesetzliche Unterhaltspflicht)26- § 680 BGB: Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr27- § 683 BGB: Aufwendungsersatz bei berechtigter GoA28- § 684 BGB: Bereicherungsanspruch bei unberechtigter GoA2930## Intake3132- Hat der Geschäftsführer von einem entgegenstehenden Willen des Geschäftsherrn gewusst oder musste er davon ausgehen?33- War der entgegenstehende Wille nach § 679 BGB unbeachtlich (Erfüllung gesetzlicher Pflicht, Notfall)?34- Liegt eine Geschäftsführung zur Abwehr einer dringenden Gefahr nach § 680 BGB vor?35- Welche Aufwendungen sind entstanden und wer soll sie ersetzen?3637## Prüfraster38391. GoA-Grundschema: fremdes Geschäft, Fremdgeschäftsführungswille, ohne Auftrag oder Berechtigung402. Entgegenstehender Wille des Geschäftsherrn: ausdrücklich oder konkludent; Kenntnis des Geschäftsführers413. Erhöhte Haftung nach § 678 BGB: auch für Zufall, wenn entgegenstehender Wille bekannt war424. Ausnahmen nach § 679 BGB: öffentlich-rechtliche Pflicht, gesetzliche Unterhaltspflicht des Geschäftsherrn435. Gefahrenabwehr nach § 680 BGB: nur Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit446. Aufwendungsersatz: bei berechtigter GoA (§ 683 BGB); bei unberechtigter nur Bereicherungsanspruch (§ 684 BGB)457. Herausgabepflicht des Geschäftsführers nach § 681 BGB468. Verjährung: §§ 195 und 199 BGB4748## Fallstricke4950- Erhöhte Haftung nach § 678 BGB greift nur bei Kenntnis oder Kennenmüssen des entgegenstehenden Willens.51- § 679 BGB ist restriktiv auszulegen; bloße Nützlichkeit der Handlung genügt nicht.52- Gefahrenabwehr nach § 680 BGB setzt unmittelbare Gefahr für Person oder Sache voraus.53- Aufwendungsersatz nach § 684 BGB ist ein Bereicherungsanspruch, kein Schadensersatz.5455## Stoppschilder5657- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.58- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.59- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.60- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.6162## Anschluss-Skills6364- goa-grundschema-paragraph-67765- unechte-goa-paragraph-68766- auftrag-und-unentgeltliche-taetigkeit67- bereicherungsrecht-leistungskondiktion6869## Quellen7071- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__678.html72- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__679.html73- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__677.html