GPL und AGPL
Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
§ 69a UrhG — Computerprogramme.
§ 69b UrhG — Arbeitnehmerprogramme.
§ 69c UrhG — ausschliessliche Rechte.
§ 69d UrhG — bestimmungsgemaesse Benutzung.
§ 69e UrhG — Dekompilierung.
§ 31 UrhG — Einraeumung von Nutzungsrechten.
§ 32 UrhG — angemessene Vergütung.
§ 305 BGB — AGB-Einbeziehung.
§ 307 Abs. 1 BGB — AGB-Inhaltskontrolle.
Art. 5 Abs. 1 DSGVO — Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: UrhG §§ 69a-g, BGB §§ 433, 535, 535a, 651, EU-RL 2009/24, AGB-Recht, DSGVO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: GPL und AGPL
- Normen-/Quellenanker: UrhG §§ 69a ff., BGB, AGB-Recht, DSGVO, TTDSG/TDDDG, Open-Source-Lizenzen, AI Act, Exportkontrolle, US Copyright/Work-for-Hire und Patent-/Trade-Secret-Schnittstellen.
- Entscheidende Weiche: Trenne Code-Urheberschaft, Rechtekette, Lizenzmodell, SLA, Datenschutz, Security, Escrow, Open-Source-Compliance und internationale Rechteübertragung.
Rechts- und Quellenanker
- GPLv2/GPLv3/AGPLv3
- Urheberrecht
- OSS Compliance
Aktuelle Fassungen, Behördenhinweise, Formulare, Guidance und Rechtsprechung vor konkreter Verwendung live prüfen. Keine Modellzitate als Beleg verwenden.
Intake-Fragen
- Welche Komponente unter welcher GPL/AGPL-Version wird wie genutzt?
- Liegt distribution oder remote network interaction vor?
- Welche eigene Software wird derivative/combined work oder bleibt getrennt?
- Wie wird vollständiger corresponding source bereitgestellt?
Workflow
- Sachverhalt in Rollen, Dokumente, Zeitachse und tatsächliche Durchführung zerlegen.
- Rechtsanker und zwingende Vorfragen live prüfen.
- Pro- und Contra-Indizien gewichten, nicht nur sammeln.
- Output als Memo, Matrix, Redline, Antragspaket oder Counsel-Briefing liefern.
Tiefencheck für die Akte
- Welche Komponente unter welcher GPL/AGPL-Version wird wie genutzt?
- Liegt distribution oder remote network interaction vor?
- Welche eigene Software wird derivative/combined work oder bleibt getrennt?
- Wie wird vollständiger corresponding source bereitgestellt?
Mindest-Output: GPL/AGPL-Memo mit Trigger, Scope, Pflichten und Remediation.
Qualitäts- und Risikofilter
- Keine US-, EU- oder deutsche Spezialaussage ohne aktuellen Quellencheck über offizielle Quellen oder verifizierte Nutzerquelle.
- Rechtekette, tatsächliche technische Architektur und Vertragstext immer gemeinsam prüfen; eines allein reicht bei Software fast nie.
- Open Source, AI-Code, Freelancer und Drittland-/US-Bezug immer aktiv suchen, auch wenn die Anfrage nur nach Lizenzvertrag klingt.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen/Docket und frei prüfbarer Quelle nennen; keine BeckRS-/Juris-/Kommentar-Blindzitate.
1---2name: gpl-agpl3description: Für GPL und AGPL: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# GPL und AGPL78## Normenanker910Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:1112- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme.13- `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme.14- `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte.15- `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung.16- `§ 69e UrhG` — Dekompilierung.17- `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten.18- `§ 32 UrhG` — angemessene Vergütung.19- `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung.20- `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle.21- `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb.2223Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.2425## Arbeitsweg2627- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?28- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.29- Tragende Normen verifizieren: UrhG §§ 69a-g, BGB §§ 433, 535, 535a, 651, EU-RL 2009/24, AGB-Recht, DSGVO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.30- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).31- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.3233## Fachkern: GPL und AGPL34- **Normen-/Quellenanker:** UrhG §§ 69a ff., BGB, AGB-Recht, DSGVO, TTDSG/TDDDG, Open-Source-Lizenzen, AI Act, Exportkontrolle, US Copyright/Work-for-Hire und Patent-/Trade-Secret-Schnittstellen.35- **Entscheidende Weiche:** Trenne Code-Urheberschaft, Rechtekette, Lizenzmodell, SLA, Datenschutz, Security, Escrow, Open-Source-Compliance und internationale Rechteübertragung.3637## Rechts- und Quellenanker3839- GPLv2/GPLv3/AGPLv340- Urheberrecht41- OSS Compliance4243Aktuelle Fassungen, Behördenhinweise, Formulare, Guidance und Rechtsprechung vor konkreter Verwendung live prüfen. Keine Modellzitate als Beleg verwenden.4445## Intake-Fragen4647- Welche Komponente unter welcher GPL/AGPL-Version wird wie genutzt?48- Liegt distribution oder remote network interaction vor?49- Welche eigene Software wird derivative/combined work oder bleibt getrennt?50- Wie wird vollständiger corresponding source bereitgestellt?5152## Workflow53541. Sachverhalt in Rollen, Dokumente, Zeitachse und tatsächliche Durchführung zerlegen.552. Rechtsanker und zwingende Vorfragen live prüfen.563. Pro- und Contra-Indizien gewichten, nicht nur sammeln.574. Output als Memo, Matrix, Redline, Antragspaket oder Counsel-Briefing liefern.5859## Tiefencheck für die Akte6061- Welche Komponente unter welcher GPL/AGPL-Version wird wie genutzt?62- Liegt distribution oder remote network interaction vor?63- Welche eigene Software wird derivative/combined work oder bleibt getrennt?64- Wie wird vollständiger corresponding source bereitgestellt?6566**Mindest-Output:** GPL/AGPL-Memo mit Trigger, Scope, Pflichten und Remediation.6768## Qualitäts- und Risikofilter6970- Keine US-, EU- oder deutsche Spezialaussage ohne aktuellen Quellencheck über offizielle Quellen oder verifizierte Nutzerquelle.71- Rechtekette, tatsächliche technische Architektur und Vertragstext immer gemeinsam prüfen; eines allein reicht bei Software fast nie.72- Open Source, AI-Code, Freelancer und Drittland-/US-Bezug immer aktiv suchen, auch wenn die Anfrage nur nach Lizenzvertrag klingt.73- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen/Docket und frei prüfbarer Quelle nennen; keine BeckRS-/Juris-/Kommentar-Blindzitate.