Green Claims und Nachhaltigkeitsmarken
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: MarkenG § 47 Schutzdauer 10 Jahre, § 25 Benutzungsschonfrist 5 Jahre, Widerspruch DPMA 3 Monate, Nichtigkeitsantrag § 50 (10 Jahre Bösgläubigkeit).
- Tragende Normen verifizieren: MarkenG §§ 4, 8, 9, 14, 15, 24 (Erschöpfung), UMV (VO 2017/1001), MMA, GemmuVO, UrhG §§ 2, 69, UWG §§ 3, 4 Nr. 3, 6, EU-Geoblocking-VO, ZollVO 608/2013 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Markeninhaber, Lizenznehmer, Distributor, Online-Marktplatz, Zollbehörde, DPMA, EUIPO, LG (Markensenat), Wettbewerber/Fälscher.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Markenanmeldung, Lizenzvertrag, Selektiv-Vertriebsvertrag, Abmahnung, Zollbeschlagnahme-Antrag, Verletzungsklage, Lookbook, EUIPO-Widerspruch — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: Green Claims und Nachhaltigkeitsmarken
- Normen-/Quellenanker: MarkenG, UMV, DesignG/GGV, UWG, UrhG, GeschGehG, Zoll-/Grenzbeschlagnahme, DSA/Marketplace, Erschöpfung, Rufausbeutung und Schadensersatz.
- Entscheidende Weiche: Kennzeichen/Design, Priorität, Benutzung, Verwechslungsgefahr, Bekanntheit, Erschöpfung, Plattformbeweis, Auskunft und Vollstreckung getrennt prüfen.
- Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene
Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
Pflichtfragen
- Soll der Claim als Marke angemeldet oder nur benutzt werden?
- Welche Waren/Dienstleistungen und welche konkreten Umweltvorteile?
- Welche Nachweise, Zertifikate, Standards und Lieferkettendaten liegen vor?
- Zielmarkt: Deutschland, EU, USA oder international?
Prüfprogramm
- Markenfähigkeit: Beschreibende Umweltangaben und Werbeaussagen oft schwach; Unterscheidungskraft prüfen.
- Täuschungsrisiko: Umweltversprechen müssen belegbar, verständlich und nicht überdehnt sein.
- UWG-Schnittstelle: Markenrechtliche Eintragung schützt nicht vor irreführender Werbung.
- Gewährleistungsmarke/Zertifikat: Prüfen, ob Zertifizierung statt Individualmarke sinnvoller ist.
- Belege: Life-Cycle, Material, Lieferkette, Audit, Scope, Einschränkungen.
Quellen
UWG, EU-Verbraucherrecht und aktuelle Green-Claims-Regeln live prüfen.