Haftpflicht Quellenkarte
Zweck
Diese Quellenkarte sichert für Fachanwalt Versicherungsrecht jede tragende Aussage ab: Norm, Rechtsprechung, Behördenpraxis und Zitierfähigkeit werden vor Ausgabe verifiziert.
Tragende Normen (live prüfen)
- VVG — amtlichen Stand vor tragender Aussage prüfen
- PflVG — amtlichen Stand vor tragender Aussage prüfen
- ZPO/Versicherungs-Streit — amtlichen Stand vor tragender Aussage prüfen
- BGB — amtlichen Stand vor tragender Aussage prüfen
Zuständige Spruchkörper und Behörden
- Zivilgerichte
- BaFin
- Versicherungsombudsmann
Amtliche und frei zugängliche Datenbanken
- gesetze-im-internet.de (Bundesrecht amtlich)
- rechtsprechung-im-internet.de
- dejure.org / openJur (frei zugängliche Rechtsprechung)
Fristen mit Quellenrelevanz
- Paragrafen 195 und 199 BGB: regelmäßige Verjährung; Entstehung und Kenntnis fallbezogen bestimmen
- Paragraf 15 VVG: Hemmung nach Anmeldung des Anspruchs bis zum Zugang der Versichererentscheidung in Textform
- Paragraf 30 VVG und konkrete AVB: Anzeige des Versicherungsfalls und gegebenenfalls weitere vertragliche Meldeobliegenheiten
Prüfroute
- Normtext gegen die amtliche Quelle prüfen (Fassung, Inkrafttreten, Übergangsrecht).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Fundstelle ausgeben; Senat/Spruchkörper benennen.
- Behördenpraxis (Merkblätter, Erlasse, FAQ) mit Stand-Datum zitieren.
- Ergebnis als Quellenmatrix: Aussage — Quelle — Stand — Tragweite — Restunsicherheit.
Fehlerbremse
- Keine BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
- Zitierform nach
references/zitierweise.md; Quellenhygiene nachreferences/quellenhygiene.md.